Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB - Strafe, Führerschein und Verteidigung
Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB - wenn aus einem Fahrfehler ein Strafverfahren wird
Ein Vorwurf nach § 315c StGB ist deutlich ernster als ein einfacher Verkehrsverstoß. Es geht nicht nur um ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot. Es geht um ein Strafverfahren - mit Geldstrafe, möglicher Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist für die Neuerteilung.
Betroffen sind häufig Situationen, die im ersten Moment wie ein Unfall, ein riskantes Überholmanöver, ein Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer oder ein Fahrfehler wirken. Strafrechtlich kann daraus schnell der Vorwurf werden: Gefährdung des Straßenverkehrs.
Besonders gefährlich ist der Vorwurf, weil Polizei und Staatsanwaltschaft oft früh prüfen, ob der Führerschein sofort sichergestellt oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden soll. Wer dann unüberlegt Angaben macht, verschlechtert seine Lage häufig erheblich.
"Bei § 315c StGB geht es nicht nur um die Frage, ob ein Fahrfehler passiert ist. Entscheidend ist, ob wirklich eine konkrete Gefahr nachweisbar ist - und ob der Führerschein verteidigt werden kann."
— Tom Beisel, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Tom Beisel verteidigt Beschuldigte bundesweit in Verkehrsstrafverfahren, insbesondere bei Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfall, Alkohol, Drogen, Fahrerlaubnisentziehung und Vorladung durch die Polizei.
Was bedeutet Gefährdung des Straßenverkehrs?
Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist in § 315c StGB geregelt. Die Vorschrift erfasst besonders gefährliche Situationen im Straßenverkehr.
Vereinfacht gesagt geht es um zwei große Fallgruppen:
- →Fahren trotz Fahruntüchtigkeit, etwa wegen Alkohol, Drogen, Medikamenten oder körperlicher bzw. geistiger Mängel
- →grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten bei bestimmten besonders gefährlichen Verkehrsverstößen
Allein ein Fahrfehler reicht aber nicht automatisch. Entscheidend ist regelmäßig, ob zusätzlich eine konkrete Gefahr für einen anderen Menschen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert eingetreten ist.
Genau hier liegt oft der wichtigste Verteidigungsansatz.
Typische Fälle nach § 315c StGB
In der Praxis entstehen Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs häufig nach Situationen wie:
- →Unfall nach Alkohol- oder Drogenfahrt
- →riskantes Überholen mit Beinahe-Unfall
- →Vorfahrtsverstoß mit konkreter Gefahr
- →Rotlichtverstoß mit Gefährdung
- →zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen
- →falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen
- →gefährliches Wenden oder Rückwärtsfahren
- →Geisterfahrt oder falsches Fahren auf Autobahnen
- →ungesicherte Unfallstelle oder liegengebliebenes Fahrzeug
- →Fahrfehler bei Übermüdung, Krankheit oder Medikamenteneinfluss
Nicht jeder dieser Fälle erfüllt automatisch § 315c StGB. Die genaue rechtliche Bewertung hängt von Akte, Zeugen, Unfallspuren, Gutachten und der konkreten Gefahrensituation ab.
Der Unterschied zwischen Verkehrsordnungswidrigkeit und Straftat
Viele Betroffene unterschätzen den Unterschied zwischen einem Bußgeldverfahren und einem Strafverfahren.
Eine Ordnungswidrigkeit kann teuer und ärgerlich sein. Eine Straftat nach § 315c StGB kann aber deutlich schwerere Folgen haben:
- →Geldstrafe
- →Freiheitsstrafe in schweren Fällen
- →Eintrag im Bundeszentralregister
- →Punkte im Fahreignungsregister
- →Entziehung der Fahrerlaubnis
- →Sperrfrist für die Neuerteilung
- →Probleme mit Arbeitgeber, Beruf und Versicherung
- →bei ausländischen Mandanten mögliche aufenthaltsrechtliche Folgen
Gerade Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter, Selbständige, Unternehmer und Personen mit aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit sollten den Vorwurf sehr ernst nehmen.
Konkrete Gefahr - der zentrale Punkt der Verteidigung
§ 315c StGB verlangt regelmäßig eine konkrete Gefahr. Das bedeutet: Es muss mehr passiert sein als nur abstrakt gefährliches Verhalten.
Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn es aus Sicht der Ermittlungsbehörden beinahe zu einem Schaden gekommen wäre und der Eintritt des Schadens nur noch vom Zufall abhing.
Beispiele können sein:
- →ein anderer Fahrer muss stark bremsen oder ausweichen
- →ein Fußgänger kann sich nur knapp retten
- →es kommt fast zu einem Frontalzusammenstoß
- →ein Fahrzeug wird nur knapp verfehlt
- →ein Unfall entsteht und es geht um erheblichen Fremdschaden
Aber: Nicht jede knappe Situation ist automatisch strafbar. Entscheidend ist, was tatsächlich beweisbar ist.
Für die Verteidigung muss geprüft werden:
- →Wer wurde konkret gefährdet?
- →Worin genau soll die Gefahr bestanden haben?
- →Gibt es unabhängige Zeugen?
- →Gibt es Dashcam, Fotos, Videos oder Unfallspuren?
- →War die Gefahr wirklich konkret oder nur theoretisch?
- →War der Schaden an fremden Sachen wirklich von bedeutendem Wert?
- →Gibt es Widersprüche in der polizeilichen Darstellung?
Wenn die konkrete Gefahr nicht sicher nachweisbar ist, kann der Vorwurf nach § 315c StGB angreifbar sein.
Alkohol, Drogen und § 315c StGB
Besonders häufig wird § 315c StGB bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr relevant.
Wichtig ist die Abgrenzung:
- →§ 316 StGB betrifft Trunkenheit im Verkehr ohne konkrete Gefährdung
- →§ 315c StGB betrifft eine Gefährdung des Straßenverkehrs, wenn zusätzlich eine konkrete Gefahr entstanden ist
Das bedeutet: Wer alkoholisiert oder unter Drogen fährt, macht sich nicht automatisch wegen § 315c StGB strafbar. Wenn aber ein Unfall, ein Beinahe-Unfall oder eine konkrete Gefährdung hinzukommt, wird der Vorwurf deutlich ernster.
Bei Alkohol und Drogen muss genau geprüft werden:
- →Zeitpunkt der Fahrt
- →Zeitpunkt der Blutentnahme
- →Blutalkoholkonzentration
- →Rückrechnung
- →Ausfallerscheinungen
- →Fahrverhalten
- →Zusammenhang zwischen Konsum und Gefährdung
- →Beweiskraft der ärztlichen Feststellungen
- →Verwertbarkeit der Blutprobe
- →Angaben gegenüber Polizei und Ärzten
Grob verkehrswidrig und rücksichtslos - was heißt das?
Bei den sogenannten Verkehrsverstößen nach § 315c StGB reicht nicht jeder Fehler. Das Verhalten muss grob verkehrswidrig und rücksichtslos sein.
"Grob verkehrswidrig" bedeutet, dass der Verstoß objektiv besonders schwer wiegt. "Rücksichtslos" bedeutet, dass der Fahrer sich aus eigensüchtigen Gründen über die Interessen anderer hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit handelt.
Das ist oft ein wichtiger Angriffspunkt.
Denn ein Fahrfehler kann passieren, ohne dass der Fahrer rücksichtslos gehandelt hat. Auch eine Fehleinschätzung, Unaufmerksamkeit oder eine unübersichtliche Verkehrslage ist nicht automatisch Rücksichtslosigkeit im strafrechtlichen Sinn.
Verteidigung bedeutet hier häufig:
- →den Ablauf genau rekonstruieren
- →die Verkehrssituation prüfen
- →Sichtverhältnisse und Straßenführung bewerten
- →Zeugenaussagen kritisch analysieren
- →technische Abläufe prüfen
- →Vorsatz und Rücksichtslosigkeit angreifen
- →fahrlässige oder mildere Bewertung prüfen
Was droht bei Gefährdung des Straßenverkehrs?
Die Gefährdung des Straßenverkehrs kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Bei fahrlässigen Konstellationen ist der Strafrahmen geringer, der Vorwurf bleibt aber ernst.
In der Praxis besonders wichtig sind die Nebenfolgen:
- →Entziehung der Fahrerlaubnis
- →vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
- →Sperrfrist für die Neuerteilung
- →Punkte
- →höhere Versicherungskosten
- →berufliche Folgen
- →Probleme bei beruflicher Zuverlässigkeit
- →mögliche MPU je nach Fall
Die konkrete Strafe hängt ab von:
- →Art des Verkehrsverstoßes
- →Alkohol- oder Drogenwert
- →Schadenhöhe
- →Gefährdung von Personen
- →Vorstrafen und Voreintragungen
- →Nachtatverhalten
- →Verteidigungsstrategie
- →Frage, ob der Führerschein gehalten oder schneller zurückerlangt werden kann
Fahrerlaubnis weg - warum § 315c StGB besonders gefährlich ist
Bei § 315c StGB droht regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das ist etwas anderes als ein Fahrverbot.
Ein Fahrverbot dauert zeitlich begrenzt. Nach Ablauf erhält man den Führerschein zurück.
Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt die Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Sperrfrist muss sie neu beantragt werden. Je nach Fall können zusätzliche Probleme entstehen, etwa medizinisch-psychologische Untersuchung, Nachweise oder verwaltungsrechtliche Prüfungen.
Besonders einschneidend ist außerdem die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Dann darf der Beschuldigte schon während des laufenden Strafverfahrens nicht mehr fahren - lange bevor ein Urteil ergangen ist.
Polizeiliche Vorladung wegen § 315c StGB - muss ich hingehen?
Als Beschuldigter müssen Sie zu einer polizeilichen Vernehmung grundsätzlich nicht erscheinen und keine Angaben zur Sache machen.
Gerade bei § 315c StGB ist Schweigen häufig besonders wichtig. Denn viele Beschuldigte erklären spontan Dinge, die später problematisch werden:
- →"Ich war nur kurz abgelenkt."
- →"Ich hatte nur zwei Bier."
- →"Ich habe den anderen nicht gesehen."
- →"Ich war müde."
- →"Ich wollte schnell noch vorbeifahren."
- →"Ich dachte, das reicht noch."
Solche Sätze wirken menschlich verständlich. Strafrechtlich können sie aber Vorsatz, Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit oder Rücksichtslosigkeit stützen.
Der richtige Ablauf ist meistens:
- →keine Angaben zur Sache
- →Verteidiger beauftragen
- →Akteneinsicht beantragen
- →Unfallakte und Beweismittel prüfen
- →Verteidigungsstrategie festlegen
- →erst danach entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist
Unfall, Zeugen und Gutachten
Viele Verfahren nach § 315c StGB stehen und fallen mit der Beweislage.
Wichtig sind oft:
- →Unfallskizze
- →Lichtbilder
- →Spurenlage
- →Bremsspuren
- →Fahrzeugschäden
- →Reparaturkosten
- →Zeugenaussagen
- →Angaben der Beteiligten
- →Dashcam oder Überwachungsvideo
- →Polizeibericht
- →Blutprobe
- →ärztlicher Untersuchungsbericht
- →Sachverständigengutachten
Nicht jede polizeiliche Einschätzung ist richtig. Unfallabläufe werden häufig aus ersten Eindrücken rekonstruiert. Zeugen erinnern sich unterschiedlich. Beteiligte haben eigene Interessen. Schäden werden manchmal falsch bewertet.
Deshalb muss die Akte genau gelesen werden. Manchmal zeigt sich erst nach Akteneinsicht, dass die angeblich klare Gefährdung tatsächlich unsicher ist.
Typische Verteidigungsansätze
Je nach Fall können verschiedene Verteidigungsansätze bestehen:
- →keine konkrete Gefahr nachweisbar
- →keine Gefährdung einer anderen Person
- →kein bedeutender Fremdschaden
- →keine Rücksichtslosigkeit
- →nur einfache Fahrlässigkeit
- →unklare Zeugenaussagen
- →widersprüchlicher Unfallablauf
- →Mess- oder Ermittlungsfehler
- →Blutprobe oder Feststellungen angreifbar
- →Fahruntüchtigkeit nicht sicher nachweisbar
- →Zusammenhang zwischen Fahrfehler und Gefahr nicht belegt
- →Entziehung der Fahrerlaubnis unverhältnismäßig
- →Sperrfrist zu lang
- →Einstellung gegen Auflage möglich
- →Reduzierung auf milderen Vorwurf möglich
Ziel der Verteidigung kann je nach Lage sein:
- →Einstellung des Verfahrens
- →Vermeidung einer Anklage
- →Vermeidung einer Hauptverhandlung
- →Reduzierung des Tatvorwurfs
- →Verteidigung gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
- →Verkürzung der Sperrfrist
- →möglichst schnelle Rückgabe des Führerscheins
- →Freispruch, wenn der Vorwurf nicht beweisbar ist
§ 315c StGB und Versicherung
Nach einem Unfall stellt sich oft auch die Frage nach der Versicherung.
Strafverfahren und Versicherungsfragen laufen zwar getrennt, können sich aber praktisch beeinflussen. Wenn Alkohol, Drogen, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten im Raum stehen, können Versicherer Regress prüfen oder Leistungen kürzen.
Deshalb sollten Beschuldigte auch gegenüber der Versicherung vorsichtig sein. Spontane Erklärungen können später nicht nur im Strafverfahren, sondern auch wirtschaftlich schaden.
§ 315c StGB bei ausländischem Führerschein
Auch wer mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fährt, kann von den Folgen betroffen sein.
Bei einer Verurteilung kann das Recht aberkannt werden, mit der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zu fahren. Für Betroffene bedeutet das praktisch: Sie dürfen in Deutschland nicht mehr fahren, auch wenn der Führerschein im Ausland weiterhin existiert.
Das ist besonders relevant für:
- →EU-Führerscheine
- →ukrainische Führerscheine
- →türkische Führerscheine
- →russische Führerscheine
- →Führerscheine aus Drittstaaten
- →Berufskraftfahrer
- →Pendler
- →Personen mit Aufenthaltstitel in Deutschland
Hier muss zusätzlich geprüft werden, ob fahrerlaubnisrechtliche oder aufenthaltsrechtliche Folgen drohen.
Häufige Fehler nach dem Vorwurf
Viele Beschuldigte machen nach einem Verkehrsstrafverfahren Fehler, die vermeidbar gewesen wären.
Typische Fehler sind:
- →bei der Polizei aussagen
- →Unfallhergang vorschnell erklären
- →Alkohol- oder Drogenkonsum schildern
- →mit Zeugen Kontakt aufnehmen
- →Chatnachrichten löschen
- →gegenüber der Versicherung ungeprüft Angaben machen
- →den Führerschein freiwillig abgeben, ohne die Rechtslage zu prüfen
- →Fristen ignorieren
- →Strafbefehl ungeprüft akzeptieren
- →zu spät einen Verteidiger einschalten
Gerade beim Führerschein kann zu spätes Handeln teuer werden. Wenn die Fahrerlaubnis einmal vorläufig entzogen ist, muss gezielt geprüft werden, ob dagegen vorgegangen werden kann.
Strafbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs
Viele Verkehrsstrafverfahren enden nicht mit einer großen öffentlichen Hauptverhandlung, sondern mit einem Strafbefehl.
Ein Strafbefehl kann enthalten:
- →Geldstrafe
- →Entziehung der Fahrerlaubnis
- →Sperrfrist
- →Kosten des Verfahrens
- →Eintragungen
Ein Strafbefehl sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Nach Zustellung läuft eine kurze Einspruchsfrist. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Ob Einspruch sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fall ab. Manchmal ist ein vollständiger Einspruch richtig. Manchmal geht es gezielt nur um die Tagessatzhöhe, die Fahrerlaubnis, die Sperrfrist oder eine bessere Gesamtregelung.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Ihnen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB vorgeworfen wird:
- →keine Angaben zur Sache machen
- →nicht zur polizeilichen Vernehmung gehen, ohne Verteidiger
- →keine Erklärungen gegenüber Zeugen oder Geschädigten abgeben
- →keine Angaben zu Alkohol, Drogen oder Medikamenten machen
- →Unterlagen sichern
- →Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft aufbewahren
- →Fristen notieren
- →Führerscheinstatus prüfen
- →Strafbefehl oder Beschluss sofort anwaltlich prüfen lassen
- →Akteneinsicht über einen Verteidiger beantragen lassen
Je früher die Akte geprüft wird, desto besser lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf trägt und wie der Führerschein verteidigt werden kann.
FAQ - Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB
Was ist Gefährdung des Straßenverkehrs?
Gefährdung des Straßenverkehrs liegt vor, wenn jemand im Straßenverkehr in besonders gefährlicher Weise handelt und dadurch konkret Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Typische Fälle sind Alkohol- oder Drogenfahrten mit Gefährdung, riskantes Überholen, Vorfahrtsverstöße oder gefährliches Fahren an unübersichtlichen Stellen.
Reicht ein Unfall automatisch für § 315c StGB?
Nein. Ein Unfall allein reicht nicht automatisch. Es muss geprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere konkrete Gefahr, Fahruntüchtigkeit oder grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten.
Verliere ich bei § 315c StGB meinen Führerschein?
Das Risiko ist hoch. § 315c StGB ist ein typischer Fall, in dem die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Deshalb muss früh geprüft werden, ob gegen die Entziehung oder vorläufige Entziehung vorgegangen werden kann.
Muss ich zur Polizei gehen?
Als Beschuldigter müssen Sie zu einer polizeilichen Vernehmung grundsätzlich nicht erscheinen und keine Angaben zur Sache machen. In der Regel ist es besser, zunächst zu schweigen und Akteneinsicht über einen Verteidiger zu nehmen.
Was ist der Unterschied zwischen § 315c StGB und § 316 StGB?
§ 316 StGB betrifft Trunkenheit im Verkehr ohne konkrete Gefährdung. § 315c StGB ist schwerer, wenn zusätzlich eine konkrete Gefahr für andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert hinzukommt.
Kann das Verfahren eingestellt werden?
Ja, je nach Aktenlage kann eine Einstellung möglich sein. Das hängt insbesondere davon ab, ob konkrete Gefahr, Rücksichtslosigkeit, Fahruntüchtigkeit und Schaden sicher nachweisbar sind.
Was tun bei einem Strafbefehl?
Ein Strafbefehl sollte sofort geprüft werden. Die Einspruchsfrist ist kurz. Wenn die Frist versäumt wird, wird der Strafbefehl rechtskräftig - inklusive Geldstrafe, Fahrerlaubnisentziehung und Sperrfrist.
Kontakt - Anwalt bei Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB
Ihnen wird Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen? Die Polizei hat Sie vorgeladen, der Führerschein wurde sichergestellt oder Sie haben einen Strafbefehl erhalten?
Rechtsanwalt Tom Beisel prüft die Akte, den Unfallhergang, die konkrete Gefahr, Alkohol- oder Drogenvorwürfe und die Frage, ob die Fahrerlaubnis verteidigt werden kann.
- →Mobil: +49 172 8974716
- →Kanzlei: 0201 4517 380
- →E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-beisel.de
- →Anschrift: Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen
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