Abschiebung kurzfristig stoppen - Eilantrag beim Verwaltungsgericht

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Tom Beisel

Abschiebung kurzfristig stoppen - wann ein Eilantrag notwendig wird

Wenn eine Abschiebung kurzfristig droht, bleibt oft nur wenig Zeit. Betroffene erfahren manchmal erst wenige Tage vorher, dass die Ausländerbehörde konkrete Maßnahmen vorbereitet. In anderen Fällen steht die Polizei bereits vor der Tür, eine Abschiebung aus der Unterkunft wird angekündigt oder die Ausreisefrist ist bereits abgelaufen.

In solchen Situationen reicht es häufig nicht mehr, nur allgemein bei der Behörde um Aufschub zu bitten. Je nach Fall muss ein gerichtlicher Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt werden, um die Abschiebung vorläufig zu stoppen.

Ein Eilantrag ist ein gerichtliches Notfallinstrument. Er soll verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die rechtliche Situation geprüft wurde.

"Bei einer kurzfristig drohenden Abschiebung zählt jede Stunde. Entscheidend ist nicht nur, schnell zu handeln, sondern den richtigen Antrag mit den richtigen Nachweisen zu stellen."

— Tom Beisel, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Tom Beisel unterstützt Betroffene bei drohender Abschiebung, bei Eilanträgen zum Verwaltungsgericht, bei Duldungsanträgen, bei der Kommunikation mit der Ausländerbehörde und bei der Prüfung von Abschiebungsverboten.

Wann droht eine Abschiebung kurzfristig?

Eine Abschiebung kann kurzfristig drohen, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist und keine wirksamen rechtlichen Hindernisse mehr bestehen. Häufig ist die Lage bereits ernst, bevor Betroffene einen konkreten Termin kennen.

Warnzeichen können sein:

  • die Ausreisefrist ist abgelaufen
  • die Duldung wurde nicht verlängert
  • die Ausländerbehörde lädt kurzfristig vor
  • Pass oder Passersatzpapiere liegen vor
  • die Behörde verlangt eine Vorsprache mit Gepäck
  • die Polizei war bereits in der Unterkunft oder Wohnung
  • ein Flug oder eine Vorführung wurde erwähnt
  • die Person soll in eine zentrale Ausreiseeinrichtung
  • ein Dublin-Bescheid liegt vor
  • ein Asylantrag wurde endgültig abgelehnt
  • ein Aufenthaltstitel wurde abgelehnt oder nicht verlängert
  • die Behörde verweigert weitere Duldung

Nicht immer wird ein Abschiebungstermin vorher offen mitgeteilt. Deshalb ist es gefährlich, erst dann zu reagieren, wenn ein konkreter Flug bekannt ist.

Was ist ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht?

Ein Eilantrag ist ein Antrag an das Verwaltungsgericht, mit dem kurzfristig gerichtlicher Schutz beantragt wird. Ziel ist, die Abschiebung vorläufig zu stoppen oder die Behörde zu verpflichten, bis zur gerichtlichen Entscheidung nicht abzuschieben.

Je nach Konstellation kann es rechtlich um unterschiedliche Antragsarten gehen. Häufig relevant sind:

  • Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
  • Eilantrag gegen eine Abschiebungsandrohung
  • Eilantrag gegen eine Abschiebungsanordnung
  • Eilantrag im Dublin-Verfahren
  • Eilantrag zur Sicherung einer Duldung
  • Eilantrag wegen Krankheit, Familie oder anderer Abschiebungshindernisse

Welche Antragsart richtig ist, hängt vom konkreten Bescheid, der Behörde, dem Verfahrensstand und der drohenden Maßnahme ab.

⚠️ Wichtig: Der falsche Antrag kann wertvolle Zeit kosten. In Abschiebungsfällen muss sofort geprüft werden, welcher Rechtsweg und welcher Antrag im konkreten Fall richtig sind.

Reicht eine Klage aus?

Nicht immer.

Viele Betroffene denken: "Ich habe Klage erhoben, also darf ich nicht abgeschoben werden." Das ist gefährlich. In bestimmten Fällen schützt eine Klage nicht automatisch vor Vollziehung. Dann muss zusätzlich ein Eilantrag gestellt werden.

Das kann insbesondere relevant sein bei:

  • Dublin-Bescheiden
  • offensichtlich unbegründeten Asylablehnungen
  • unzulässigen Asylanträgen
  • ausländerbehördlichen Entscheidungen ohne ausreichende aufschiebende Wirkung
  • Ablehnung einer Duldung
  • Ablehnung eines Aufenthaltstitels
  • Abschiebung trotz laufender anderer Anträge
  • konkreter Abschiebungsgefahr nach Ablauf der Ausreisefrist

Deshalb muss immer konkret geprüft werden:

  • Welche Entscheidung liegt vor?
  • Hat eine Klage aufschiebende Wirkung?
  • Ist die Abschiebung trotzdem möglich?
  • Muss ein Eilantrag gestellt werden?
  • Welche Frist gilt?
  • Welche Nachweise müssen sofort vorgelegt werden?

Wann ist ein Eilantrag besonders dringend?

Ein Eilantrag ist besonders dringend, wenn die Abschiebung unmittelbar bevorsteht oder konkrete Vollstreckungsmaßnahmen erkennbar sind.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • die Polizei bereits erschienen ist
  • eine Abschiebung aus der Unterkunft angekündigt wurde
  • die Ausländerbehörde eine kurzfristige Vorsprache verlangt
  • Flugunterlagen oder Reisedokumente vorliegen
  • die Person in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam genommen werden soll
  • eine Abschiebung nach einem Dublin-Bescheid droht
  • die Duldung abgelaufen ist
  • eine schwere Erkrankung erst jetzt dokumentiert werden kann
  • minderjährige Kinder betroffen sind
  • eine Familie getrennt würde
  • neue Tatsachen erst nach der letzten Entscheidung entstanden sind

In solchen Fällen darf nicht abgewartet werden. Häufig entscheidet die Geschwindigkeit darüber, ob das Gericht den Fall noch rechtzeitig prüfen kann.

Was prüft das Verwaltungsgericht im Eilverfahren?

Das Verwaltungsgericht prüft im Eilverfahren nicht immer den gesamten Fall so ausführlich wie im Hauptsacheverfahren. Es geht regelmäßig um eine schnelle vorläufige Entscheidung.

Wichtig sind insbesondere:

  • Besteht ein rechtlicher Anspruch oder ein ernstliches Rechtsschutzinteresse?
  • Ist die Abschiebung rechtlich oder tatsächlich zweifelhaft?
  • Drohen schwere Nachteile, wenn nicht sofort entschieden wird?
  • Wurden Fristen eingehalten?
  • Gibt es neue Tatsachen oder Beweise?
  • Wurden Krankheit, Familie oder Kindeswohl berücksichtigt?
  • Liegt ein Abschiebungsverbot nahe?
  • Besteht ein Duldungsgrund?
  • Hat die Behörde den Einzelfall ausreichend geprüft?
  • Ist die Abschiebung verhältnismäßig?

Ein Eilantrag muss deshalb klar, strukturiert und belegt sein. Allgemeine Angst vor Abschiebung reicht rechtlich meist nicht aus.

Welche Gründe können eine Abschiebung kurzfristig stoppen?

Es gibt verschiedene Gründe, die im Eilverfahren relevant sein können. Entscheidend ist immer der Einzelfall.

Mögliche Gründe sind:

  • schwere Krankheit
  • Reiseunfähigkeit
  • Suizidgefahr
  • Schwangerschaft
  • bevorstehende Operation
  • fehlende medizinische Versorgung im Zielstaat
  • familiäre Bindungen in Deutschland
  • minderjährige Kinder
  • Kindeswohl
  • drohende Familientrennung
  • laufendes Gerichtsverfahren
  • offener Antrag auf Aufenthaltstitel
  • Anspruch auf Duldung
  • tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung
  • fehlende Reisedokumente
  • neue Tatsachen im Herkunftsland
  • neue Beweise
  • drohende Menschenrechtsverletzungen
  • Dublin-Fristen oder Zuständigkeitsprobleme
  • systemische Mängel im Zielstaat
  • Härtefallkonstellationen

Nicht jeder dieser Punkte genügt automatisch. Aber jeder relevante Punkt muss sofort geprüft und mit Nachweisen belegt werden.

Krankheit als Grund für einen Eilantrag

Krankheit ist einer der häufigsten Gründe, mit denen versucht wird, eine Abschiebung kurzfristig zu stoppen. Gleichzeitig werden gesundheitliche Gründe von Behörden und Gerichten streng geprüft.

Nicht jede Krankheit verhindert eine Abschiebung. Entscheidend ist, ob die konkrete Erkrankung rechtlich relevant ist und ob sie ausreichend belegt wird.

Wichtig sind aktuelle ärztliche Unterlagen zu:

  • genauer Diagnose
  • Schwere der Erkrankung
  • aktuellem Gesundheitszustand
  • Behandlungsbedarf
  • Medikamenten
  • Folgen einer Unterbrechung der Behandlung
  • Reisefähigkeit
  • Risiken während der Abschiebung
  • Suizidgefahr
  • Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat
  • konkreter Gefahr bei Rückkehr
⚠️ Wichtig: Kurze Atteste mit einem Satz reichen oft nicht aus. Je dringender die Abschiebung droht, desto wichtiger sind aussagekräftige, konkrete und aktuelle medizinische Unterlagen.

Psychische Erkrankung und Suizidgefahr

Bei psychischen Erkrankungen, Traumafolgestörungen oder Suizidgefahr ist besondere Sorgfalt erforderlich. Solche Fälle sind rechtlich und tatsächlich sensibel.

Relevant können sein:

  • posttraumatische Belastungsstörung
  • schwere Depression
  • akute Suizidalität
  • Psychosen
  • stationäre Behandlungen
  • laufende Therapie
  • Medikamenteneinstellung
  • frühere Suizidversuche
  • Risiko durch Abschiebungssituation
  • fehlende Behandlung im Zielstaat

Die Gefahr muss konkret dargelegt werden. Allgemeine Hinweise auf psychische Belastung reichen meist nicht. Wichtig sind ärztliche oder therapeutische Unterlagen, die die Risiken nachvollziehbar erklären.

Familie und Kinder im Eilverfahren

Familiäre Bindungen können im Eilverfahren eine zentrale Rolle spielen. Besonders wichtig sind Ehepartner, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder und tatsächliche familiäre Lebensgemeinschaften.

Zu prüfen ist:

  • lebt die Familie tatsächlich zusammen?
  • welchen Aufenthaltsstatus haben die Familienmitglieder?
  • sind minderjährige Kinder betroffen?
  • würde die Abschiebung die Familie trennen?
  • besteht eine besondere Abhängigkeit?
  • gibt es Krankheit, Pflege oder Behinderung?
  • wurde das Kindeswohl geprüft?
  • gibt es Schulbesuch oder Kita?
  • wer betreut die Kinder tatsächlich?
  • welche Folgen hätte eine Abschiebung für das Kind?

Wichtige Nachweise sind:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Aufenthaltstitel der Angehörigen
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgerechtsunterlagen
  • Schulbescheinigungen
  • Kita-Bescheinigungen
  • ärztliche Unterlagen
  • Nachweise über Betreuung und Pflege

Gerade bei Kindern muss die Behörde den Einzelfall ernsthaft prüfen. Eine rein formale Entscheidung kann angreifbar sein.

Eilantrag bei laufender Ausbildung oder Arbeit

Arbeit oder Ausbildung verhindern eine Abschiebung nicht automatisch. Sie können aber in bestimmten Konstellationen rechtlich relevant sein, insbesondere wenn eine Duldungs- oder Aufenthaltsperspektive besteht.

Zu prüfen ist zum Beispiel:

  • Ausbildungsduldung
  • Beschäftigungsduldung
  • Aufenthalt wegen Ausbildung
  • Aufenthalt wegen Beschäftigung
  • Chancen-Aufenthaltsrecht
  • Aufenthalt bei nachhaltiger Integration
  • laufendes Schul- oder Ausbildungsverhältnis
  • besondere betriebliche Bindung
  • Lebensunterhaltssicherung
  • Identitätsklärung
  • Passmitwirkung
  • Straffreiheit oder strafrechtliche Vorgeschichte

Wichtige Unterlagen sind:

  • Ausbildungsvertrag
  • Schulbescheinigung
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Nachweise über Berufsschule
  • Sprachzertifikate
  • Identitätsdokumente
  • Nachweise zur Passbeschaffung
  • Integrationsnachweise

Ob ein Eilantrag hier Erfolg haben kann, hängt stark vom Einzelfall und von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Eilantrag im Dublin-Verfahren

Dublin-Verfahren sind besonders fristkritisch. Hier geht es darum, ob Deutschland für das Asylverfahren zuständig ist oder ob die betroffene Person in einen anderen europäischen Staat überstellt werden soll.

Ein Eilantrag kann erforderlich sein, wenn eine Überstellung nach zum Beispiel Italien, Kroatien, Bulgarien, Frankreich, Spanien, Polen oder ein anderes europäisches Land droht.

Zu prüfen ist insbesondere:

  • Zielstaat der Überstellung
  • Eurodac-Treffer
  • frühere Asylanträge
  • Familie in Deutschland
  • Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Minderjährige
  • systemische Mängel im Zielstaat
  • schlechte Aufnahmebedingungen
  • Überstellungsfrist
  • Ablauf oder Verlängerung der Frist
  • individuelle besondere Schutzbedürftigkeit
⚠️ Wichtig: Dublin-Bescheide haben häufig sehr kurze Fristen. Der Bescheid sollte sofort vollständig geprüft werden.

Eilantrag nach abgelehntem Asylantrag

Auch nach einem abgelehnten Asylantrag kann ein Eilantrag notwendig sein. Das hängt vor allem davon ab, wie der Antrag abgelehnt wurde.

Besonders relevant sind:

  • Ablehnung als offensichtlich unbegründet
  • Ablehnung als unzulässig
  • Folgeantrag ohne neues Verfahren
  • Dublin-Bescheid
  • Abschiebungsandrohung mit kurzer Frist
  • neue Beweise nach der BAMF-Entscheidung
  • Krankheit oder Familie
  • Abschiebungsverbot

Nach einer einfachen Ablehnung kann die Situation anders sein als bei einer offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Entscheidung. Deshalb muss der BAMF-Bescheid genau gelesen werden.

Eilantrag gegen die Ausländerbehörde

Nicht jeder Eilantrag betrifft das BAMF. Häufig richtet sich der Eilantrag gegen Maßnahmen oder Entscheidungen der Ausländerbehörde.

Typische Fälle sind:

  • Duldung wird nicht verlängert
  • Aufenthaltstitel wurde abgelehnt
  • Fiktionsbescheinigung wird verweigert
  • Arbeit oder Ausbildung wird nicht berücksichtigt
  • Passbeschaffung wird verlangt
  • Behörde droht Abschiebung an
  • Familie oder Krankheit wird nicht berücksichtigt
  • Antrag auf Aussetzung der Abschiebung wird abgelehnt
  • Behörde reagiert nicht trotz akuter Gefahr

In solchen Fällen kann es darum gehen, die Ausländerbehörde vorläufig zu verpflichten, eine Abschiebung zu unterlassen, eine Duldung zu erteilen oder über einen Antrag rechtmäßig zu entscheiden.

Welche Unterlagen werden sofort benötigt?

Für einen Eilantrag werden vollständige und geordnete Unterlagen benötigt. Je kürzer die Zeit, desto wichtiger ist schnelle Dokumentation.

Wichtige Unterlagen sind:

  • vollständiger Bescheid
  • Abschiebungsandrohung
  • Rechtsbehelfsbelehrung
  • Briefumschlag
  • Duldung
  • Aufenthaltstitel
  • BAMF-Bescheid
  • Gerichtsentscheidungen
  • Schreiben der Ausländerbehörde
  • Pass oder Passersatz
  • medizinische Unterlagen
  • Krankenhausberichte
  • psychologische Stellungnahmen
  • Nachweise über Familie
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Schulbescheinigungen
  • Arbeitsvertrag
  • Ausbildungsvertrag
  • Lohnabrechnungen
  • Nachweise über Integration
  • Nachweise zur Passbeschaffung

Wenn nicht alles sofort vorhanden ist, sollte trotzdem sofort gehandelt werden. Fehlende Unterlagen können teilweise nachgereicht werden. Die Frist läuft aber weiter.

Was sollte in einem Eilantrag stehen?

Ein Eilantrag muss den Fall rechtlich und tatsächlich klar darstellen. Das Gericht muss schnell erkennen können, warum die Abschiebung vorläufig gestoppt werden soll.

Wichtig sind:

  • klare Darstellung der drohenden Abschiebung
  • genauer Verfahrensstand
  • Bescheid und Datum der Zustellung
  • laufende Fristen
  • bisherige Verfahren
  • konkrete rechtliche Einwände
  • aktuelle Tatsachen
  • Beweismittel
  • familiäre Situation
  • gesundheitliche Situation
  • Folgen der Abschiebung
  • Eilbedürftigkeit
  • konkreter Antrag

Ein guter Eilantrag ist nicht möglichst lang, sondern möglichst klar, belegt und auf den entscheidenden Punkt konzentriert.

Was passiert nach dem Eilantrag?

Nach Eingang des Eilantrags entscheidet das Verwaltungsgericht je nach Dringlichkeit. In besonders dringenden Fällen kann das Gericht sehr schnell reagieren.

Möglich ist:

  • das Gericht fordert die Behörde zur Stellungnahme auf
  • die Behörde sagt vorläufig zu, nicht abzuschieben
  • das Gericht erlässt eine Zwischenentscheidung
  • das Gericht gibt dem Antrag statt
  • das Gericht lehnt den Antrag ab
  • weitere Unterlagen müssen nachgereicht werden
  • parallel läuft oder beginnt ein Hauptsacheverfahren

Wichtig ist: Bis eine klare gerichtliche oder behördliche Sicherung vorliegt, sollte die Lage weiterhin als ernst behandelt werden.

Kann ein Eilantrag auch scheitern?

Ja. Ein Eilantrag kann abgelehnt werden, wenn das Gericht keine ausreichenden Erfolgsaussichten oder keine ausreichende Eilbedürftigkeit sieht.

Gründe für eine Ablehnung können sein:

  • Frist versäumt
  • Unterlagen fehlen
  • Krankheit nicht ausreichend belegt
  • familiäre Gründe nicht nachgewiesen
  • keine rechtlich relevanten Einwände
  • Vortrag zu allgemein
  • frühere Verfahren bereits negativ entschieden
  • neue Tatsachen nicht glaubhaft gemacht
  • fehlende Mitwirkung bei Pass oder Identität
  • strafrechtliche Vorgeschichte
  • keine konkrete Abschiebungsgefahr erkennbar

Deshalb ist eine ehrliche und schnelle Prüfung wichtig. Nicht jeder Eilantrag hat Erfolg. Aber ohne rechtzeitigen Antrag können bestehende Chancen verloren gehen.

Was tun, wenn der Eilantrag abgelehnt wird?

Wenn ein Eilantrag abgelehnt wird, muss sofort geprüft werden, ob weitere Schritte möglich sind.

In Betracht kommen je nach Fall:

  • Beschwerde oder weiteres Rechtsmittel, soweit zulässig
  • erneuter Antrag bei neuen Tatsachen
  • Duldungsantrag bei neuer Lage
  • medizinische Nachweise nachreichen
  • Folgeantrag im Asylverfahren
  • Wiederaufgreifen des Verfahrens
  • Härtefallantrag
  • Petition
  • aufenthaltsrechtlicher Antrag
  • Kommunikation mit Ausländerbehörde
  • organisatorische Sicherung der Familie

Welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Beschluss und der verbleibenden Zeit ab.

Was tun, wenn die Polizei schon da war?

Wenn die Polizei bereits an der Tür war oder ein Abschiebungsversuch stattgefunden hat, muss besonders schnell reagiert werden.

Dann sollte sofort dokumentiert werden:

  • Datum und Uhrzeit
  • welche Behörde beteiligt war
  • was gesagt wurde
  • ob Unterlagen gezeigt wurden
  • ob ein Termin genannt wurde
  • ob medizinische Gründe angesprochen wurden
  • ob Kinder oder Familie betroffen waren
  • ob die Person mitgenommen werden sollte
  • ob ein Flug oder Zielstaat genannt wurde

In solchen Situationen sollten sofort alle Unterlagen gesichert und rechtliche Hilfe eingeschaltet werden. Es kann sein, dass noch gerichtlicher Eilrechtsschutz möglich ist. Es kann aber auch sein, dass Fristen bereits sehr eng sind.

Warum Untertauchen gefährlich ist

Viele Betroffene denken in akuter Angst daran, unterzutauchen. Das kann die Lage verschlechtern.

Mögliche Folgen sind:

  • Verlängerung von Überstellungsfristen
  • Nachteile gegenüber Behörden
  • Verlust von Leistungen
  • erschwerte anwaltliche Vertretung
  • Probleme bei späteren Aufenthaltsperspektiven
  • Misstrauen gegenüber dem Vortrag
  • Risiko unangekündigter Maßnahmen
  • Verlust wichtiger Kommunikation

Besser ist es, die rechtlichen Möglichkeiten sofort zu prüfen und geordnet zu handeln. In vielen Fällen ist ein schneller Eilantrag sinnvoller als panisches Verschwinden.

Typische Fehler bei drohender Abschiebung

Bei drohender Abschiebung passieren häufig Fehler, die wertvolle Zeit kosten.

Typische Fehler sind:

  • Bescheid nicht vollständig weiterleiten
  • Umschlag wegwerfen
  • Fristen falsch einschätzen
  • nur mündlich um Hilfe bitten
  • Krankheiten nicht dokumentieren
  • Familie nicht nachweisen
  • auf Gerüchte aus der Unterkunft vertrauen
  • zu spät zum Anwalt gehen
  • Unterlagen ungeordnet schicken
  • wichtige Briefe nicht öffnen
  • falsche Angaben machen
  • den Zielstaat nicht prüfen
  • denken, eine Klage reiche immer aus
  • Eilantrag erst am letzten Tag vorbereiten
⚠️ Wichtig: Bei drohender Abschiebung ist nicht nur Geschwindigkeit entscheidend, sondern auch Ordnung. Ohne vollständige Unterlagen kann selbst ein dringender Fall schwer durchsetzbar sein.

Was Sie sofort tun sollten

Wenn eine Abschiebung kurzfristig droht:

  • vollständigen Bescheid sichern
  • Briefumschlag behalten
  • Zustellungsdatum notieren
  • Ausreisefrist prüfen
  • Zielstaat prüfen
  • Duldung oder Aufenthaltstitel bereithalten
  • medizinische Unterlagen sofort besorgen
  • Familie und Kinder dokumentieren
  • Arbeits- oder Ausbildungsnachweise sichern
  • Schreiben der Ausländerbehörde sammeln
  • keine Frist verstreichen lassen
  • nicht abwarten
  • sofort anwaltliche Hilfe suchen

Gerade bei kurzfristiger Abschiebungsgefahr kann jeder Tag und manchmal jede Stunde entscheidend sein.

Häufige Fragen zum Eilantrag gegen Abschiebung

Kann eine Abschiebung kurzfristig noch gestoppt werden?

In vielen Fällen kann ein gerichtlicher Eilantrag geprüft werden. Ob er Erfolg hat, hängt vom konkreten Bescheid, der Frist, den Gründen gegen die Abschiebung und den vorhandenen Nachweisen ab.

Was ist ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht?

Ein Eilantrag ist ein gerichtlicher Antrag, mit dem kurzfristig verhindert werden soll, dass eine Abschiebung vollzogen wird, bevor das Gericht den Fall geprüft hat.

Reicht eine Klage gegen die Abschiebung aus?

Nicht immer. In bestimmten Fällen muss zusätzlich ein Eilantrag gestellt werden. Eine Klage schützt nicht automatisch in jeder Konstellation vor Abschiebung.

Wie schnell muss ein Eilantrag gestellt werden?

So schnell wie möglich. Die konkrete Frist hängt vom Bescheid ab. Bei Dublin-Verfahren, offensichtlich unbegründeten Ablehnungen oder konkreter Abschiebungsgefahr kann besondere Eile bestehen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Wichtig sind vollständiger Bescheid, Rechtsbehelfsbelehrung, Umschlag, Duldung oder Aufenthaltstitel, Schreiben der Ausländerbehörde, medizinische Unterlagen, Familiennachweise, Arbeits- oder Ausbildungsnachweise und alle bisherigen Entscheidungen.

Kann Krankheit eine Abschiebung stoppen?

Ja, in bestimmten Fällen. Entscheidend sind konkrete, aktuelle und aussagekräftige ärztliche Unterlagen. Nicht jede Erkrankung reicht aus.

Kann Familie in Deutschland helfen?

Ja, familiäre Bindungen können relevant sein, besonders bei Ehepartnern, minderjährigen Kindern oder besonderer Abhängigkeit. Die familiäre Situation muss belegt werden.

Was passiert, wenn der Eilantrag abgelehnt wird?

Dann muss sofort geprüft werden, ob weitere Schritte möglich sind, etwa neue Nachweise, ein weiterer Antrag, ein Folgeantrag, ein Duldungsantrag, ein Härtefallverfahren oder andere aufenthaltsrechtliche Schritte.

Soll ich untertauchen, wenn die Abschiebung droht?

Untertauchen ist riskant und kann die Lage verschlechtern. Besser ist eine schnelle rechtliche Prüfung und gegebenenfalls ein gerichtlicher Eilantrag.

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Rechtsanwalt Tom Beisel prüft sofort, ob ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht, ein Duldungsantrag oder ein anderer rechtlicher Schritt möglich ist.

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