Abschiebungsandrohung erhalten - was jetzt zu tun ist
Abschiebungsandrohung erhalten - warum Sie jetzt sofort handeln müssen
Eine Abschiebungsandrohung ist für Betroffene und ihre Familien eine akute Belastung. Viele wissen nicht, ob sie Deutschland sofort verlassen müssen, welche Frist gilt, ob noch eine Klage möglich ist oder ob ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt werden muss.
Gerade in dieser Situation ist wichtig: Nicht jede Abschiebungsandrohung bedeutet, dass die Abschiebung unmittelbar morgen durchgeführt wird. Aber jede Abschiebungsandrohung muss ernst genommen werden. Es können kurze Fristen laufen. Wer zu lange wartet, riskiert, dass wichtige rechtliche Möglichkeiten verloren gehen.
Eine Abschiebungsandrohung kann nach einem abgelehnten Asylantrag, nach dem Verlust eines Aufenthaltstitels, nach einer Ausweisung oder nach einer Entscheidung der Ausländerbehörde relevant werden. Entscheidend ist immer der konkrete Bescheid.
"Bei einer Abschiebungsandrohung zählt nicht Panik, sondern Geschwindigkeit mit Strategie: Bescheid sichern, Frist prüfen, rechtliche Mittel bewerten und sofort handeln."
— Tom Beisel, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Tom Beisel unterstützt Betroffene bei der Prüfung von Abschiebungsandrohungen, bei Eilanträgen, bei Klagen, bei Duldungsanträgen, bei Abschiebungsverboten und bei dringenden Fragen gegenüber Ausländerbehörde, BAMF und Verwaltungsgericht.
Was ist eine Abschiebungsandrohung?
Eine Abschiebungsandrohung ist die behördliche Ankündigung, dass eine Person abgeschoben werden kann, wenn sie Deutschland nicht freiwillig innerhalb der gesetzten Frist verlässt.
Die Abschiebungsandrohung ist häufig Teil eines Bescheids. Sie kann zum Beispiel enthalten sein in:
- →einem ablehnenden BAMF-Bescheid
- →einer Entscheidung der Ausländerbehörde
- →einer Ausweisungsverfügung
- →einem Bescheid nach Ablehnung oder Ablauf eines Aufenthaltstitels
- →einer Entscheidung nach erfolglosem Asylverfahren
- →einer Entscheidung nach Wegfall eines bisherigen Aufenthaltsrechts
In der Abschiebungsandrohung steht regelmäßig, in welchen Staat abgeschoben werden soll und welche Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt wird. Genau diese Angaben müssen sofort geprüft werden.
Bedeutet eine Abschiebungsandrohung, dass sofort abgeschoben wird?
Nicht automatisch. Eine Abschiebungsandrohung ist zunächst die formelle Ankündigung der Abschiebung. Häufig wird noch eine Ausreisefrist gesetzt. Wenn diese Frist abläuft und keine rechtlichen Hindernisse bestehen, kann die Abschiebung aber vollzogen werden.
Gefährlich wird es besonders, wenn:
- →die Ausreisefrist sehr kurz ist
- →die Frist bereits abgelaufen ist
- →ein Asylantrag endgültig abgelehnt wurde
- →keine Duldung besteht
- →die Ausländerbehörde bereits einen Termin oder Maßnahmen vorbereitet
- →die Polizei bereits Kontakt aufgenommen hat
- →ein Dublin-Bescheid vorliegt
- →eine Abschiebung aus der Unterkunft oder Wohnung droht
- →Passpapiere vorhanden sind
- →eine Flugbuchung oder Vorführung angekündigt wird
Deshalb sollte eine Abschiebungsandrohung niemals ignoriert werden. Auch wenn die Abschiebung nicht sofort erfolgt, kann sie vorbereitet werden.
Erste Regel: Bescheid und Umschlag sichern
Wenn Sie eine Abschiebungsandrohung erhalten haben, sollten Sie sofort alle Unterlagen sichern. Nicht nur der Bescheid selbst ist wichtig, sondern auch der Briefumschlag.
Warum ist der Umschlag wichtig?
Der Umschlag kann zeigen, wann der Bescheid zugestellt wurde. Das Zustellungsdatum kann für Fristen entscheidend sein. Im Migrationsrecht können wenige Tage darüber entscheiden, ob ein Rechtsmittel noch rechtzeitig eingelegt werden kann.
Sichern Sie sofort:
- →vollständigen Bescheid
- →alle Anlagen
- →Rechtsbehelfsbelehrung
- →Abschiebungsandrohung
- →Ausreisefrist
- →Briefumschlag
- →Zustellungsdatum
- →Datum des tatsächlichen Erhalts
- →frühere BAMF-Bescheide
- →frühere Schreiben der Ausländerbehörde
- →Duldungen oder Aufenthaltstitel
- →ärztliche Unterlagen
- →Nachweise über Familie in Deutschland
- →Arbeitsvertrag, Ausbildung, Schule oder Integration
Welche Frist läuft bei einer Abschiebungsandrohung?
Die konkrete Frist ergibt sich aus dem Bescheid. Deshalb darf man nicht raten. Es muss immer die Rechtsbehelfsbelehrung geprüft werden.
Je nach Fall können verschiedene Fristen relevant sein:
- →Frist zur freiwilligen Ausreise
- →Frist für Klage
- →Frist für Eilantrag
- →Frist zur Begründung
- →Frist zur Nachreichung von Unterlagen
- →Frist bei Dublin-Verfahren
- →Frist bei offensichtlich unbegründetem Asylantrag
- →Frist nach Entscheidung der Ausländerbehörde
Besonders gefährlich ist die Annahme, man könne "erst einmal abwarten". Wenn die Frist abläuft, kann sich die rechtliche Lage deutlich verschlechtern.
Wer hat die Abschiebungsandrohung erlassen?
Für die richtige Strategie ist wichtig, von welcher Behörde die Abschiebungsandrohung kommt.
Möglich sind insbesondere:
- →BAMF
- →Ausländerbehörde
- →Bezirksregierung oder zentrale Ausländerbehörde
- →Bundesamt im Dublin-Verfahren
- →Behörde nach Ausweisung oder Verlust eines Aufenthaltstitels
Eine Abschiebungsandrohung im Asylbescheid ist anders zu behandeln als eine ausländerbehördliche Verfügung nach Verlust eines Aufenthaltstitels. Auch ein Dublin-Bescheid folgt eigenen Regeln.
Deshalb muss zuerst geklärt werden:
- →Wer hat den Bescheid erlassen?
- →Welche Entscheidung wird getroffen?
- →Welche Frist steht im Bescheid?
- →Welcher Staat ist als Zielstaat genannt?
- →Ist die Person vollziehbar ausreisepflichtig?
- →Besteht noch ein Aufenthaltsrecht?
- →Gibt es eine Duldung?
- →Gibt es laufende Verfahren?
- →Gibt es neue Gründe gegen die Abschiebung?
Erst danach kann entschieden werden, ob Klage, Eilantrag, Duldungsantrag, Folgeantrag, Antrag auf Abschiebungsverbot oder ein anderer Schritt sinnvoll ist.
Abschiebungsandrohung nach abgelehntem Asylantrag
Sehr häufig erhalten Betroffene eine Abschiebungsandrohung zusammen mit einem negativen BAMF-Bescheid. Dann muss geprüft werden, wie der Asylantrag abgelehnt wurde.
Wichtig sind insbesondere folgende Varianten:
- →einfache Ablehnung als unbegründet
- →Ablehnung als offensichtlich unbegründet
- →Ablehnung als unzulässig
- →Dublin-Bescheid
- →Ablehnung eines Folgeantrags
- →Teilablehnung bei Gewährung eines anderen Schutzstatus
Die Art der Ablehnung entscheidet darüber, welche Fristen laufen und ob neben der Klage auch ein Eilantrag erforderlich ist.
Abschiebungsandrohung durch die Ausländerbehörde
Eine Abschiebungsandrohung kann auch von der Ausländerbehörde kommen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn kein Aufenthaltsrecht mehr besteht.
Typische Fälle sind:
- →Aufenthaltstitel wurde nicht verlängert
- →Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt
- →Aufenthaltstitel ist abgelaufen
- →Ausweisung wurde verfügt
- →Duldung wurde nicht verlängert
- →Passbeschaffung wurde verlangt
- →Identität ist ungeklärt
- →Behörde nimmt fehlende Mitwirkung an
- →früheres Asylverfahren ist abgeschlossen
- →Ausreisepflicht soll durchgesetzt werden
Hier muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob noch aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten bestehen. Manchmal geht es nicht mehr nur um Asyl, sondern um Familie, Arbeit, Ausbildung, Krankheit, Integration oder tatsächliche Abschiebungshindernisse.
Klage gegen die Abschiebungsandrohung
Je nach Bescheid kann Klage beim Verwaltungsgericht in Betracht kommen. Die Klage richtet sich gegen die behördliche Entscheidung und soll erreichen, dass das Gericht die Rechtmäßigkeit prüft.
Eine Klage kann insbesondere relevant sein, wenn:
- →der Bescheid rechtsfehlerhaft ist
- →die Ausreisepflicht bestritten wird
- →ein Aufenthaltstitel zu Unrecht abgelehnt wurde
- →familiäre Bindungen nicht berücksichtigt wurden
- →Krankheit nicht geprüft wurde
- →Abschiebungsverbote übergangen wurden
- →die Frist fehlerhaft gesetzt wurde
- →der Zielstaat problematisch ist
- →das Kindeswohl nicht berücksichtigt wurde
- →die Behörde den Einzelfall nicht ausreichend geprüft hat
Aber: Eine Klage allein schützt nicht in jeder Konstellation zuverlässig vor Vollziehung. Deshalb ist die Frage des Eilantrags entscheidend.
Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Wenn eine Abschiebung kurzfristig droht oder eine Klage keine ausreichende Schutzwirkung hat, kann ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht erforderlich sein.
Ein Eilantrag soll verhindern, dass die Abschiebung vollzogen wird, bevor das Gericht die Sache geprüft hat.
Ein Eilantrag kann besonders wichtig sein bei:
- →unmittelbar drohender Abschiebung
- →abgelaufener Ausreisefrist
- →Dublin-Bescheid
- →offensichtlich unbegründeter Asylablehnung
- →unzulässigem Asylantrag
- →fehlender Duldung
- →Ablehnung eines Aufenthaltstitels
- →Krankheit
- →Schwangerschaft
- →minderjährigen Kindern
- →familiären Bindungen in Deutschland
- →drohender Trennung der Familie
- →Gefahr im Zielstaat
- →laufender Ausbildung oder Arbeit
- →behördlicher Ankündigung konkreter Abschiebungsmaßnahmen
Was kann gegen eine Abschiebung sprechen?
Gegen eine Abschiebung können je nach Fall verschiedene rechtliche oder tatsächliche Gründe sprechen.
Mögliche Einwände sind:
- →Abschiebungsverbot wegen Gefahr im Herkunftsland
- →schwere Erkrankung
- →fehlende Behandlungsmöglichkeit im Zielstaat
- →Reiseunfähigkeit
- →Schwangerschaft
- →Schutz der Familie
- →Kindeswohl
- →laufendes Asylverfahren
- →laufendes Gerichtsverfahren
- →Anspruch auf Aufenthaltstitel
- →Ausbildung
- →Beschäftigung
- →nachhaltige Integration
- →fehlende Passpapiere
- →ungeklärte Identität
- →tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung
- →humanitäre Härte
- →besondere Schutzbedürftigkeit
- →neue Tatsachen seit der letzten Entscheidung
Welche Punkte stark sind, hängt vom Einzelfall ab. Nicht jeder persönliche Wunsch reicht rechtlich aus. Entscheidend ist, ob ein rechtlich relevanter Grund gegen die Abschiebung besteht und ob dieser belegt werden kann.
Duldung beantragen
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie bedeutet, dass die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wird.
Eine Duldung kann in Betracht kommen, wenn die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Typische Gründe können sein:
- →fehlende Reisedokumente
- →tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung
- →Krankheit
- →Reiseunfähigkeit
- →Schwangerschaft
- →familiäre Gründe
- →laufende Ausbildung
- →Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen
- →Passbeschaffung noch nicht abgeschlossen
- →gerichtliches Verfahren
- →humanitäre Gründe
- →besondere persönliche Umstände
Abschiebungsverbot geltend machen
Ein Abschiebungsverbot kann relevant sein, wenn im Zielstaat eine erhebliche konkrete Gefahr droht. Das kann zum Beispiel bei Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit oder bei schweren Erkrankungen eine Rolle spielen.
Typische Themen sind:
- →politische Verfolgung
- →religiöse Verfolgung
- →geschlechtsspezifische Gewalt
- →Gefahr durch Familienangehörige oder Gruppen
- →fehlender staatlicher Schutz
- →schwere Erkrankung
- →fehlende medizinische Versorgung im Zielstaat
- →Suizidgefahr
- →humanitäre Ausnahmesituation
- →extreme Gefahrenlage
Abschiebungsverbote müssen konkret vorgetragen und nach Möglichkeit belegt werden. Allgemeine Aussagen wie "dort ist es gefährlich" reichen meistens nicht.
Wichtig sind:
- →konkrete persönliche Gefahr
- →aktuelle Lage im Zielstaat
- →Belege
- →ärztliche Unterlagen
- →frühere Vorfälle
- →individuelle Betroffenheit
- →nachvollziehbare Darstellung
- →Zusammenhang zwischen Person und Gefahr
Krankheit als Abschiebungshindernis
Krankheit kann eine Abschiebung verhindern oder zumindest vorübergehend aussetzen, wenn rechtlich relevante Voraussetzungen vorliegen. Nicht jede Erkrankung reicht aus. Entscheidend sind Schwere, Nachweisbarkeit, Behandlungsbedarf, Reisefähigkeit und Versorgungslage im Zielstaat.
Wichtig sind aktuelle ärztliche Unterlagen mit konkreten Angaben zu:
- →Diagnose
- →Schwere der Erkrankung
- →aktuellem Zustand
- →notwendiger Behandlung
- →Medikamenten
- →Folgen eines Behandlungsabbruchs
- →Reisefähigkeit
- →Risiken der Abschiebung
- →Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat
- →besonderer Gefahr bei Rückkehr
Kurze Atteste ohne Begründung reichen oft nicht. Je akuter die Abschiebungsgefahr ist, desto wichtiger sind aussagekräftige medizinische Unterlagen.
Familie, Ehepartner und Kinder
Familiäre Bindungen können ein wichtiger Grund gegen eine Abschiebung sein. Das gilt besonders, wenn Ehepartner, minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige in Deutschland leben.
Zu prüfen ist insbesondere:
- →Gibt es Ehepartner oder Kinder in Deutschland?
- →Welchen Aufenthaltsstatus haben diese Personen?
- →Besteht eine tatsächliche familiäre Lebensgemeinschaft?
- →Droht eine Trennung der Familie?
- →Sind minderjährige Kinder betroffen?
- →Ist das Kindeswohl ausreichend berücksichtigt?
- →Gibt es besondere Abhängigkeiten?
- →Gibt es Krankheit, Pflege oder Behinderung?
- →Wurde die Familie im Bescheid richtig berücksichtigt?
Wichtige Nachweise können sein:
- →Geburtsurkunden
- →Heiratsurkunden
- →Meldebescheinigungen
- →Aufenthaltstitel der Familienangehörigen
- →Vaterschaftsanerkennung
- →Sorgerechtsunterlagen
- →Schul- oder Kita-Bescheinigungen
- →ärztliche Unterlagen
- →Nachweise über Pflege oder Betreuung
Gerade bei Kindern darf die Behörde nicht nur formal entscheiden. Das Kindeswohl muss ernsthaft geprüft werden.
Ausbildung, Arbeit und Integration
Auch Ausbildung, Arbeit und Integration können im Einzelfall wichtig sein. Sie verhindern eine Abschiebung nicht automatisch. Sie können aber für bestimmte Duldungs- oder Aufenthaltsperspektiven relevant werden.
Zu prüfen sind etwa:
- →Ausbildungsduldung
- →Beschäftigungsduldung
- →Chancen-Aufenthaltsrecht
- →Aufenthalt bei nachhaltiger Integration
- →Aufenthalt wegen Ausbildung
- →Aufenthalt wegen Beschäftigung
- →Härtefallverfahren
- →familiärer Aufenthalt
- →humanitäre Aufenthaltstitel
Wichtig sind konkrete Nachweise:
- →Arbeitsvertrag
- →Lohnabrechnungen
- →Ausbildungsbescheinigung
- →Schulbescheinigung
- →Sprachzertifikate
- →Mietvertrag
- →Meldebescheinigung
- →Nachweise über ehrenamtliches Engagement
- →Integrationsnachweise
- →keine oder geringe Straffälligkeit
Ob solche Punkte helfen, hängt stark vom Status, der Vorgeschichte und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Härtefallantrag
In besonderen Ausnahmefällen kann ein Härtefallantrag in Betracht kommen. Dabei geht es nicht um jeden schwierigen Fall, sondern um besondere humanitäre oder persönliche Härten.
Mögliche Gesichtspunkte sind:
- →lange Aufenthaltsdauer
- →besondere Integration
- →familiäre Bindungen
- →Erkrankungen
- →Kinder in Schule oder Ausbildung
- →außergewöhnliche persönliche Umstände
- →besondere Verwurzelung in Deutschland
- →fehlende Perspektive im Herkunftsstaat
- →humanitäre Gesamtumstände
Ein Härtefallantrag ersetzt nicht automatisch Klage oder Eilantrag. Bei akuter Abschiebungsgefahr muss genau geprüft werden, ob zusätzlich gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich ist.
Was tun, wenn die Polizei bereits vor der Tür stand?
Wenn die Polizei bereits erschienen ist oder eine Abschiebung konkret versucht wurde, ist die Lage besonders dringend.
Dann sollten Sie sofort:
- →alle Unterlagen sichern
- →Datum und Uhrzeit notieren
- →Namen der beteiligten Behörden notieren, soweit möglich
- →Bescheid fotografieren
- →ärztliche Unterlagen bereithalten
- →Familienangehörige informieren
- →keine falschen Angaben machen
- →sofort rechtliche Hilfe suchen
- →prüfen lassen, ob Eilrechtsschutz noch möglich ist
In solchen Situationen kann jede Stunde zählen. Je konkreter die Abschiebung vorbereitet ist, desto schneller muss gehandelt werden.
Was Sie nach einer Abschiebungsandrohung nicht tun sollten
Viele Fehler nach einer Abschiebungsandrohung entstehen aus Angst. Gerade deshalb ist geordnetes Vorgehen wichtig.
Sie sollten nicht:
- →den Bescheid ignorieren
- →den Briefumschlag wegwerfen
- →Fristen schätzen
- →davon ausgehen, dass "schon nichts passiert"
- →ohne Beratung untertauchen
- →falsche Angaben machen
- →Unterlagen vernichten
- →wichtige Krankheiten nur mündlich behaupten
- →Familie nicht belegen
- →Eilantrag zu spät stellen
- →auf Gerüchte anderer Betroffener vertrauen
- →nur allgemein um Hilfe bitten, ohne Unterlagen vorzulegen
- →bis zum letzten Tag warten
Welche Unterlagen braucht der Anwalt?
Für eine schnelle Prüfung sind vollständige Unterlagen entscheidend. Je besser die Unterlagen, desto schneller kann eingeschätzt werden, welcher Schritt notwendig ist.
Wichtig sind insbesondere:
- →Abschiebungsandrohung
- →vollständiger Bescheid
- →Rechtsbehelfsbelehrung
- →Briefumschlag
- →frühere BAMF-Bescheide
- →frühere Gerichtsentscheidungen
- →Schreiben der Ausländerbehörde
- →Duldungen
- →Aufenthaltstitel
- →Pass oder Passersatz
- →Geburtsurkunden
- →Heiratsurkunden
- →Meldebescheinigungen
- →Arbeitsvertrag
- →Ausbildungsnachweise
- →Schulbescheinigungen
- →ärztliche Atteste
- →Krankenhausberichte
- →psychologische Stellungnahmen
- →Nachweise über Familie in Deutschland
- →Nachweise über Integration
Wenn nicht alles sofort vorliegt, sollte trotzdem schnell Kontakt aufgenommen werden. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Aber die Frist läuft weiter.
Typische anwaltliche Schritte
Nach einer Abschiebungsandrohung kann anwaltlich geprüft werden:
- →Fristberechnung
- →Prüfung des Bescheids
- →Prüfung der Zustellung
- →Klage zum Verwaltungsgericht
- →Eilantrag beim Verwaltungsgericht
- →Antrag auf Duldung
- →Antrag auf Aussetzung der Abschiebung
- →Geltendmachung von Abschiebungsverboten
- →Nachreichung medizinischer Unterlagen
- →Prüfung familiärer Gründe
- →Prüfung von Aufenthaltstiteln
- →Prüfung von Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung
- →Kommunikation mit Ausländerbehörde
- →Kommunikation mit BAMF
- →Kommunikation mit Gericht
- →Akteneinsicht
- →Härtefallantrag
- →Folgeantrag oder Wiederaufgreifen des Verfahrens
Nicht jeder Schritt passt zu jedem Fall. Ziel ist nicht, möglichst viele Anträge zu stellen, sondern den richtigen Antrag zur richtigen Zeit.
Was entscheidet über die Erfolgsaussichten?
Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab.
Wichtig sind insbesondere:
- →Art des Bescheids
- →Fristlage
- →bisheriges Verfahren
- →Zielstaat
- →Aufenthaltsdauer in Deutschland
- →familiäre Bindungen
- →Gesundheitszustand
- →Mitwirkung bei Passbeschaffung
- →Identitätsklärung
- →strafrechtliche Vorgeschichte
- →Integration
- →Arbeit oder Ausbildung
- →neue Tatsachen
- →vorhandene Beweise
- →Verhalten gegenüber Behörden
- →Dringlichkeit der Abschiebung
Eine ehrliche Prüfung ist wichtig. Nicht jede Abschiebung kann verhindert werden. Aber häufig gibt es rechtliche Punkte, die schnell geprüft und geltend gemacht werden müssen.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Wenn Sie eine Abschiebungsandrohung erhalten haben:
- →Bescheid vollständig sichern
- →Umschlag behalten
- →Zustellungsdatum notieren
- →Rechtsbehelfsbelehrung prüfen lassen
- →Ausreisefrist prüfen lassen
- →nicht bis zum letzten Tag warten
- →alle Unterlagen sammeln
- →medizinische Gründe dokumentieren
- →Familie in Deutschland belegen
- →laufende Arbeit oder Ausbildung nachweisen
- →keine falschen Angaben machen
- →sofort rechtliche Hilfe einholen
Je früher reagiert wird, desto größer ist die Chance, noch sinnvoll handeln zu können.
Häufige Fragen zur Abschiebungsandrohung
Ich habe eine Abschiebungsandrohung erhalten - was soll ich zuerst tun?
Sichern Sie sofort den vollständigen Bescheid, alle Anlagen und den Briefumschlag. Notieren Sie das Zustellungsdatum und lassen Sie die Frist prüfen. Danach muss entschieden werden, ob Klage, Eilantrag, Duldungsantrag oder andere Schritte notwendig sind.
Bedeutet eine Abschiebungsandrohung, dass ich sofort abgeschoben werde?
Nicht immer. Häufig wird zunächst eine Ausreisefrist gesetzt. Nach Ablauf der Frist kann die Abschiebung aber vollzogen werden, wenn keine rechtlichen Hindernisse bestehen. Deshalb muss der Bescheid sofort geprüft werden.
Kann ich gegen eine Abschiebungsandrohung klagen?
Je nach Bescheid kann Klage beim Verwaltungsgericht möglich sein. Ob zusätzlich ein Eilantrag erforderlich ist, hängt von der konkreten Entscheidung und der Vollziehbarkeit ab.
Reicht eine Klage aus, um die Abschiebung zu verhindern?
Nicht immer. In bestimmten Fällen muss zusätzlich ein Eilantrag gestellt werden. Deshalb sollte sofort geprüft werden, ob eine Klage allein ausreichend schützt.
Was ist ein Eilantrag?
Ein Eilantrag ist ein gerichtlicher Antrag, mit dem kurzfristig verhindert werden soll, dass eine Abschiebung durchgeführt wird, bevor das Gericht die Sache geprüft hat.
Kann eine Duldung die Abschiebung verhindern?
Eine Duldung setzt die Abschiebung vorübergehend aus. Sie ist kein Aufenthaltstitel. Sie kann aber wichtig sein, wenn tatsächliche oder rechtliche Gründe der Abschiebung entgegenstehen.
Kann Krankheit gegen eine Abschiebung sprechen?
Ja, in bestimmten Fällen. Entscheidend sind konkrete, aktuelle und aussagekräftige ärztliche Unterlagen. Nicht jede Erkrankung reicht aus.
Können Familie und Kinder helfen?
Familiäre Bindungen können ein wichtiger Grund gegen eine Abschiebung sein, besonders bei Ehepartnern, minderjährigen Kindern oder besonderer Abhängigkeit. Die familiäre Situation muss belegt werden.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wenn eine Frist verpasst wird, kann sich die rechtliche Lage erheblich verschlechtern. Der Bescheid kann bestandskräftig werden oder die Abschiebung kann vorbereitet werden. Deshalb sollte sofort gehandelt werden.
Soll ich untertauchen?
Untertauchen ist riskant und kann die Lage verschlechtern. Es kann Fristen beeinflussen, Vertrauen zerstören und spätere Verfahren erschweren. Besser ist eine schnelle rechtliche Prüfung.
Kontakt - Anwalt bei Abschiebungsandrohung und drohender Abschiebung
Sie haben eine Abschiebungsandrohung erhalten? Die Ausreisefrist läuft? Ihnen oder einem Angehörigen droht eine Abschiebung?
Rechtsanwalt Tom Beisel prüft Bescheid, Frist, Klage, Eilantrag, Duldung, Abschiebungsverbote und weitere Möglichkeiten, um die Abschiebung rechtlich anzugreifen oder aufzuschieben.
- →Mobil: +49 172 8974716
- →Kanzlei: 0201 4517 380
- →E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-beisel.de
- →Anschrift: Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen
Migrationsrechtliche Vertretung auf Deutsch, Englisch und Russisch - klar, persönlich und bundesweit.
Rechtliche Beratung benötigt?
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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