Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG - Businessplan, Finanzierung und Visum
Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG - warum gute Vorbereitung entscheidend ist
Wer aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen und hier ein Unternehmen gründen, eine bestehende Firma erweitern oder freiberuflich arbeiten möchte, stößt schnell auf § 21 AufenthG. Diese Vorschrift regelt die Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit.
Auf dem Papier klingt das attraktiv: Geschäftsidee, Kapital, Businessplan, Visum, Einreise, Gründung. In der Praxis scheitern viele Anträge aber nicht daran, dass die Geschäftsidee grundsätzlich schlecht wäre. Sie scheitern daran, dass das Vorhaben gegenüber Botschaft, Ausländerbehörde und wirtschaftsbezogenen Stellen nicht überzeugend genug dargestellt und belegt wird.
Gerade bei Unternehmern aus Drittstaaten, Import-Export-Geschäften, Online-Business, Dienstleistungsunternehmen, Gastronomie, Handel, Beratung, IT, Bau, Logistik oder freiberuflicher Tätigkeit kommt es auf saubere Dokumentation an.
"Bei § 21 AufenthG reicht ein schöner Businessplan nicht aus. Entscheidend ist, ob die Behörde versteht, warum gerade dieses Vorhaben in Deutschland wirtschaftlich tragfähig, finanziert und aufenthaltsrechtlich überzeugend ist."
— Tom Beisel, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Tom Beisel unterstützt Unternehmer, Gründer und Freiberufler bei der Prüfung und Vorbereitung von Anträgen nach § 21 AufenthG, bei der Kommunikation mit Botschaft und Ausländerbehörde, bei Nachforderungen und bei Ablehnungen.
Was regelt § 21 AufenthG?
§ 21 AufenthG betrifft die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Deutschland.
Gemeint sind insbesondere:
- →Unternehmensgründung in Deutschland
- →Übernahme oder Beteiligung an einem Unternehmen
- →Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter
- →selbständige gewerbliche Tätigkeit
- →freiberufliche Tätigkeit
- →Aufbau eines Import-Export-Unternehmens
- →Dienstleistungen mit eigenem Betrieb
- →Gründung eines Start-ups
- →Ausbau eines bestehenden internationalen Geschäfts nach Deutschland
Wichtig ist: Selbständige Tätigkeit ist nicht dasselbe wie eine normale Beschäftigung als Arbeitnehmer. Wer bei einem Arbeitgeber angestellt arbeiten möchte, braucht in der Regel einen anderen Aufenthaltstitel. Wer dagegen ein eigenes unternehmerisches Risiko trägt und auf eigene Rechnung tätig wird, fällt eher in den Bereich der Selbständigkeit.
Gewerbliche Selbständigkeit oder Freiberufler?
Ein wichtiger erster Schritt ist die Einordnung: Handelt es sich um eine gewerbliche Selbständigkeit oder um eine freiberufliche Tätigkeit?
Gewerbliche Tätigkeiten können zum Beispiel sein:
- →Handel
- →Import und Export
- →Online-Shop
- →Gastronomie
- →Bauunternehmen
- →Reinigungsunternehmen
- →Logistik
- →Vermittlungstätigkeit
- →Produktionsbetrieb
- →Einzelhandel
- →Unternehmensbeteiligung mit echter Unternehmerfunktion
Freiberufliche Tätigkeiten können zum Beispiel sein:
- →Arzt
- →Architekt
- →Künstler
- →Journalist
- →Dolmetscher
- →Übersetzer
- →Berater in bestimmten freien Berufen
- →IT-Freelancer, je nach genauer Tätigkeit
- →wissenschaftliche oder kreative Tätigkeiten
Die Unterscheidung ist wichtig, weil unterschiedliche Anforderungen gelten können. Bei freien Berufen kann zusätzlich eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich sein, etwa bei reglementierten Berufen.
Die drei Kernfragen bei gewerblicher Selbständigkeit
Bei einer gewerblichen selbständigen Tätigkeit prüft die Behörde im Kern drei Fragen:
- →Besteht ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis?
- →Sind positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten?
- →Ist die Finanzierung durch Eigenkapital oder Kreditzusage gesichert?
Diese Begriffe klingen abstrakt. Genau deshalb muss der Antrag sie mit Leben füllen.
Es reicht nicht, allgemein zu schreiben: "Ich möchte in Deutschland ein Unternehmen gründen." Der Antrag muss erklären, warum dieses Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll ist, warum Deutschland oder eine bestimmte Region davon profitieren kann und warum das Vorhaben finanziell realistisch ist.
Wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis
Ein wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis kann sich aus verschiedenen Umständen ergeben.
Argumente können sein:
- →konkrete Nachfrage nach dem Produkt oder der Dienstleistung
- →bestehende Kundenkontakte in Deutschland
- →regionale Versorgungslücke
- →innovative Geschäftsidee
- →besondere internationale Handelsbeziehungen
- →Investition in Deutschland
- →Schaffung von Arbeitsplätzen
- →Stärkung einer bestimmten Branche
- →Beitrag zu Export, Import oder Versorgung
- →Kooperationen mit deutschen Unternehmen
- →vorhandene Marktanalyse
- →Standortvorteile
Beispiel: Ein Import-Export-Unternehmer kann besonders überzeugend sein, wenn bereits Lieferketten, Kunden, Verträge, Kapital und Erfahrung im Herkunftsland bestehen. Dann geht es nicht um eine bloße Idee, sondern um den nachvollziehbaren Ausbau eines bestehenden Geschäfts nach Deutschland.
Positive Auswirkungen auf die Wirtschaft
Die Behörde prüft außerdem, ob die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt.
Positive Auswirkungen können sich zeigen durch:
- →Investitionen
- →geplante Arbeitsplätze
- →Ausbildungsplätze
- →Steuereinnahmen
- →Innovation
- →neue Produkte oder Dienstleistungen
- →Stärkung regionaler Wirtschaftsstrukturen
- →Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen
- →Nutzung deutscher Lieferanten
- →internationale Handelsbeziehungen
- →nachhaltiges Wachstum
Nicht jedes Unternehmen muss sofort viele Arbeitsplätze schaffen. Aber der Antrag sollte realistisch erklären, welche wirtschaftliche Wirkung das Vorhaben haben soll.
Finanzierung - einer der häufigsten Ablehnungsgründe
Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Das ist einer der wichtigsten Punkte im Verfahren.
Relevant können sein:
- →Eigenkapital
- →Bankguthaben
- →Kreditzusage
- →Investorenvereinbarung
- →Beteiligungsvertrag
- →Nachweis über Kapitalherkunft
- →Finanzierungsplan
- →Liquiditätsplan
- →Miet- und Investitionskosten
- →Kosten für Personal
- →private Lebenshaltungskosten
- →Krankenversicherung
- →Rücklagen
Besonders wichtig ist nicht nur die Höhe des Kapitals, sondern auch seine Nachvollziehbarkeit. Die Behörde will wissen, ob das Geld tatsächlich verfügbar ist und woher es stammt.
Problematisch sind:
- →unklare Kontoauszüge
- →kurzfristige Geldeingänge ohne Erklärung
- →Bargeld ohne Herkunftsnachweis
- →fremde Konten
- →Darlehen ohne Vertrag
- →nicht belastbare Investorenversprechen
- →unrealistische Kostenplanung
- →fehlende Liquiditätsreserve
Der Businessplan - Herzstück des Antrags
Der Businessplan ist bei § 21 AufenthG oft das zentrale Dokument. Er muss aber mehr leisten als ein normaler betriebswirtschaftlicher Plan.
Ein guter Businessplan für § 21 AufenthG muss beantworten:
- →Was genau soll in Deutschland angeboten werden?
- →Warum ist das Geschäftsmodell tragfähig?
- →Warum ist Deutschland der richtige Standort?
- →Warum ist der konkrete Ort geeignet?
- →Welche Zielgruppe wird angesprochen?
- →Welche Marktanalyse liegt vor?
- →Welche Umsätze sind realistisch?
- →Welche Kosten entstehen?
- →Wie wird die Finanzierung gesichert?
- →Welche Erfahrungen bringt der Gründer mit?
- →Welche Kunden oder Partner gibt es bereits?
- →Werden Arbeitsplätze geschaffen?
- →Wie wird der Lebensunterhalt gesichert?
- →Welche Risiken bestehen und wie werden sie aufgefangen?
Der Businessplan sollte nicht nur schön formuliert sein. Er muss durch Anlagen gestützt werden.
Welche Unterlagen stärken den Antrag?
Je nach Vorhaben können sehr unterschiedliche Unterlagen wichtig sein.
Häufig hilfreich sind:
- →Businessplan
- →Finanzierungsplan
- →Liquiditätsplanung
- →Kapitalnachweise
- →Kontoauszüge
- →Kreditzusage
- →Investorenbestätigung
- →Lebenslauf
- →Nachweise über unternehmerische Erfahrung
- →frühere Unternehmensunterlagen
- →Handelsregisterauszüge
- →Steuerunterlagen
- →Referenzen
- →Kundenverträge
- →Absichtserklärungen
- →Lieferantenverträge
- →Mietvertrag oder Mietangebot für Geschäftsräume
- →Standortanalyse
- →Marktanalyse
- →Nachweise über Branchenkenntnisse
- →Nachweise über Qualifikation
- →Versicherungsnachweise
- →Krankenversicherung
- →Nachweise über Lebensunterhalt
- →Pass
- →Zeugnisse und Abschlüsse
- →Übersetzungen und Legalisationen, falls erforderlich
Je konkreter das Vorhaben ist, desto stärker kann es belegt werden. Ein Antrag ohne Anlagen wirkt häufig wie eine bloße Idee.
Verfahren: Visum, Ausländerbehörde und Einreise
Wer sich noch im Ausland befindet, benötigt in der Regel ein nationales Visum zur selbständigen Tätigkeit. Dieses wird bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunfts- oder Aufenthaltsstaat beantragt.
Der Ablauf sieht häufig so aus:
- →Vorbereitung des Businessplans
- →Zusammenstellung der Unterlagen
- →Antrag auf nationales Visum bei der Botschaft
- →Prüfung durch die Auslandsvertretung
- →Beteiligung der Ausländerbehörde in Deutschland
- →mögliche Beteiligung wirtschaftsbezogener Stellen
- →Nachfragen oder Nachforderungen
- →Entscheidung über das Visum
- →Einreise nach Deutschland
- →Anmeldung des Wohnsitzes
- →Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde am geplanten Wohn- oder Unternehmensstandort spielt oft eine wichtige Rolle. Auch Industrie- und Handelskammern oder andere Fachstellen können beteiligt werden.
Rolle von IHK und wirtschaftsbezogenen Stellen
In vielen Verfahren wird eine wirtschaftsbezogene Stellungnahme eingeholt. Häufig werden Industrie- und Handelskammern oder andere Stellen gefragt, ob das Vorhaben plausibel und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Dabei können geprüft werden:
- →Tragfähigkeit der Geschäftsidee
- →unternehmerische Erfahrung
- →Kapitalbedarf
- →Finanzierung
- →regionale Bedeutung
- →Beschäftigungseffekte
- →Marktchancen
- →Standort
- →Realismus der Umsatzplanung
- →Qualifikation des Antragstellers
Eine kritische Stellungnahme kann den Antrag schwächen. Deshalb sollte das Vorhaben auch aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar dargestellt werden.
Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler
Neben der gewerblichen Selbständigkeit gibt es die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit.
Hier stehen andere Fragen im Vordergrund:
- →Welche freiberufliche Tätigkeit soll ausgeübt werden?
- →Ist diese Tätigkeit tatsächlich freiberuflich?
- →Gibt es bereits Aufträge oder Kunden?
- →Ist die Finanzierung gesichert?
- →Ist der Lebensunterhalt gesichert?
- →Wird eine Berufsausübungserlaubnis benötigt?
- →Liegen Qualifikation und Nachweise vor?
- →Gibt es ein tragfähiges Konzept?
Gerade bei Künstlern, Dolmetschern, Beratern, IT-Freelancern oder kreativen Berufen muss sauber erklärt werden, warum die Tätigkeit freiberuflich ist und wie daraus ein tragfähiger Lebensunterhalt entstehen soll.
Sonderfall: Absolventen deutscher Hochschulen und Forscher
Für Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen sowie bestimmte Forscher können erleichterte Voraussetzungen gelten. Die selbständige Tätigkeit muss aber einen Zusammenhang mit der Ausbildung oder Forschung erkennen lassen.
Wichtig sind dann:
- →deutscher Hochschulabschluss
- →Bezug zwischen Studium und Geschäftsidee
- →Qualifikation für das Vorhaben
- →Businessplan
- →Finanzierung
- →Lebensunterhalt
- →konkrete Umsetzung in Deutschland
- →Nachweise über erste Kunden oder Kooperationen
Beispiel: Wer in Deutschland Informatik studiert hat und ein Softwareunternehmen gründet, kann anders bewertet werden als jemand, dessen Geschäftsidee keinen Bezug zur Ausbildung hat.
Personen über 45 Jahre - Altersvorsorge beachten
Bei Personen, die älter als 45 Jahre sind, kann der Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen.
Relevant können sein:
- →private Rentenversicherung
- →Vermögen
- →Immobilien
- →Rentenansprüche
- →Kapitalanlagen
- →Unternehmensbeteiligungen
- →sonstige Vorsorgeformen
Dieser Punkt wird häufig unterschätzt. Wer über 45 ist, sollte die Altersvorsorge nicht erst nach einer behördlichen Nachfrage vorbereiten, sondern von Anfang an mitdenken.
Lebensunterhalt und Krankenversicherung
Neben der Unternehmensfinanzierung muss auch der persönliche Lebensunterhalt gesichert sein.
Die Behörde prüft, ob der Antragsteller in Deutschland leben kann, ohne auf bestimmte Sozialleistungen angewiesen zu sein.
Wichtig sind:
- →private Lebenshaltungskosten
- →Mietkosten
- →Krankenversicherung
- →Familienangehörige
- →Rücklagen
- →erwartete Gewinne
- →realistische Anfangsphase
- →Liquiditätsreserve
- →private finanzielle Absicherung
Gerade in der Anfangszeit erzielt ein Unternehmen oft noch keine hohen Gewinne. Deshalb sollte erklärt werden, wie der Lebensunterhalt in der Startphase gesichert wird.
Familiennachzug bei Selbständigen
Wer mit einer Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit nach Deutschland kommt, möchte häufig auch Ehepartner oder Kinder nachholen.
Dann werden zusätzlich familienbezogene Fragen wichtig:
- →gesicherter Lebensunterhalt der Familie
- →ausreichender Wohnraum
- →Krankenversicherung
- →Aufenthaltstitel des Selbständigen
- →Einkünfte aus dem Unternehmen
- →Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung
- →Unterlagen zum Ehegattennachzug oder Kindernachzug
Gerade bei Selbständigen kann der Nachweis des Lebensunterhalts schwieriger sein als bei Arbeitnehmern, weil Einkommen schwankt und Gewinne erst entstehen müssen.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit wird nicht automatisch dauerhaft erteilt. Sie ist befristet und muss verlängert werden.
Bei der Verlängerung prüft die Behörde insbesondere:
- →Wurde das Geschäft tatsächlich umgesetzt?
- →Gibt es Umsätze?
- →Gibt es Gewinne?
- →Ist der Lebensunterhalt gesichert?
- →Wurden Steuern und Abgaben ordnungsgemäß behandelt?
- →Besteht Krankenversicherung?
- →Wurden die ursprünglichen Angaben eingehalten?
- →Gibt es Schulden oder Probleme?
- →Ist das Unternehmen weiterhin tragfähig?
Niederlassungserlaubnis nach erfolgreicher Selbständigkeit
Eine erfolgreiche selbständige Tätigkeit kann langfristig den Weg zu einem unbefristeten Aufenthalt eröffnen.
Bei gewerblicher Selbständigkeit kann nach erfolgreicher Umsetzung des Vorhabens und gesichertem Lebensunterhalt unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis in Betracht kommen.
Dafür sind wichtig:
- →erfolgreiche Verwirklichung des Unternehmens
- →gesicherter Lebensunterhalt
- →ausreichende Einkünfte
- →ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit
- →steuerliche Nachweise
- →Krankenversicherung
- →keine relevanten Straftaten
- →stabile Perspektive
Das macht § 21 AufenthG für Unternehmer besonders attraktiv. Gleichzeitig bedeutet es: Der Antrag sollte von Anfang an nicht nur auf das Visum, sondern auch auf spätere Verlängerung und Niederlassung ausgerichtet sein.
Typische Fehler bei § 21 AufenthG
Viele Anträge scheitern an vermeidbaren Fehlern.
Typische Fehler sind:
- →Businessplan zu allgemein
- →keine klare Marktanalyse
- →Finanzierung nur behauptet
- →Kapitalherkunft nicht erklärt
- →keine belastbaren Kunden- oder Partnernachweise
- →unrealistische Umsätze
- →Lebensunterhalt nicht gesichert
- →Altersvorsorge über 45 nicht beachtet
- →falsche Einordnung als Freiberufler oder Gewerbetreibender
- →Berufserlaubnis bei regulierten Berufen vergessen
- →Unterlagen nicht übersetzt
- →widersprüchliche Angaben
- →Antrag zu früh oder unvorbereitet gestellt
- →Standort nicht begründet
- →IHK-Perspektive nicht berücksichtigt
- →Ablehnung zu spät prüfen lassen
Was tun, wenn die Botschaft oder Ausländerbehörde Unterlagen nachfordert?
Nachforderungen sind häufig. Sie bedeuten nicht automatisch, dass der Antrag scheitert. Sie zeigen aber, dass die Behörde offene Fragen sieht.
Dann sollte geprüft werden:
- →Was genau wird verlangt?
- →Welche Zweifel stehen hinter der Nachforderung?
- →Geht es um Finanzierung?
- →Geht es um Kapitalherkunft?
- →Geht es um Businessplan oder Marktanalyse?
- →Geht es um Lebensunterhalt?
- →Geht es um Identität oder Urkunden?
- →Ist eine ergänzende Stellungnahme sinnvoll?
- →Sollten Unterlagen nachgereicht oder neu strukturiert werden?
Nachforderungen sollten nicht hektisch beantwortet werden. Eine schwache Antwort kann den Antrag endgültig gefährden.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Eine Ablehnung nach § 21 AufenthG sollte sorgfältig geprüft werden. Nicht jede Ablehnung ist richtig, aber nicht jede Klage ist strategisch sinnvoll.
Häufige Ablehnungsgründe sind:
- →kein ausreichendes wirtschaftliches Interesse
- →keine positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft
- →Finanzierung nicht gesichert
- →Kapitalherkunft unklar
- →Businessplan nicht überzeugend
- →Lebensunterhalt nicht gesichert
- →Altersvorsorge fehlt
- →Tätigkeit nicht plausibel
- →Freiberuflichkeit nicht anerkannt
- →Dokumente unvollständig
- →negative Stellungnahme einer Fachstelle
Nach einer Ablehnung kommen je nach Fall ein neuer Antrag, eine Klage oder eine strategische Nachbesserung in Betracht. Entscheidend sind Begründung, Frist und Erfolgsaussichten.
Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein kann
Bei § 21 AufenthG geht es um die Verbindung von Aufenthaltsrecht und wirtschaftlicher Darstellung. Der Antrag muss juristisch und praktisch überzeugen.
Anwaltliche Unterstützung kann sinnvoll sein bei:
- →unklarem Geschäftsmodell
- →Import-Export-Vorhaben
- →Gründung aus dem Ausland
- →Beteiligung an einer GmbH
- →geschäftsführender Gesellschafterstellung
- →freiberuflicher Tätigkeit
- →Finanzierung über Auslandskapital
- →Kapitalherkunft aus Drittstaaten
- →Personen über 45 Jahren
- →Nachforderungen der Botschaft
- →kritischer Einschätzung der IHK
- →Verzögerung durch die Ausländerbehörde
- →Ablehnung des Visums
- →geplanter Familiennachzug
- →späterer Niederlassungserlaubnis
Ziel ist nicht, einen Businessplan künstlich schönzureden. Ziel ist, ein tragfähiges Vorhaben so darzustellen, dass die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen erfüllt und belegt werden.
Welche Unterlagen braucht der Anwalt?
Für eine erste Prüfung sind besonders hilfreich:
- →Pass
- →aktueller Aufenthaltstitel oder Visum, falls vorhanden
- →Lebenslauf
- →Nachweise über Ausbildung und Berufserfahrung
- →Businessplan
- →Finanzierungsplan
- →Kapitalnachweise
- →Nachweise über Kapitalherkunft
- →Kundenverträge oder Absichtserklärungen
- →Lieferantenverträge
- →Mietvertrag oder Standortangebot
- →Unterlagen zu bestehendem Unternehmen im Ausland
- →Handelsregisterauszug
- →Steuerunterlagen
- →Kontoauszüge
- →Investoren- oder Kreditunterlagen
- →Schreiben der Botschaft
- →Schreiben der Ausländerbehörde
- →Nachforderungen
- →Ablehnungsbescheid, falls vorhanden
Je vollständiger diese Unterlagen sind, desto schneller lässt sich einschätzen, ob der Antrag tragfähig ist und wo Risiken bestehen.
Häufige Fragen zur Aufenthaltserlaubnis für Selbständige
Wer kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG beantragen?
Drittstaatsangehörige, die in Deutschland eine selbständige Tätigkeit ausüben möchten, etwa als Unternehmer, Gründer, geschäftsführender Gesellschafter oder Freiberufler.
Reicht ein Businessplan aus?
Nein. Der Businessplan ist wichtig, aber er muss durch Unterlagen belegt werden: Finanzierung, Kapitalherkunft, Markt, Kunden, Standort, Qualifikation und Lebensunterhalt.
Muss ich ein Visum beantragen?
Wenn Sie sich noch im Ausland befinden, ist in der Regel ein nationales Visum vor der Einreise erforderlich. Bestimmte Staatsangehörige können Ausnahmen haben.
Wird die IHK beteiligt?
Häufig werden wirtschaftsbezogene Stellen beteiligt, etwa die IHK oder andere Fachstellen. Deren Einschätzung kann für die Entscheidung wichtig sein.
Wie viel Kapital brauche ich?
Es gibt keinen pauschalen Betrag, der für alle Fälle gilt. Entscheidend ist, ob die Finanzierung Ihres konkreten Vorhabens realistisch und nachweisbar gesichert ist.
Kann ich als Freiberufler eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Ja, für freiberufliche Tätigkeiten gibt es eine eigene Möglichkeit. Je nach Beruf kann aber eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich sein.
Was gilt, wenn ich über 45 Jahre alt bin?
Dann kann zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge verlangt werden. Dieser Punkt sollte frühzeitig geprüft und belegt werden.
Kann ich später eine Niederlassungserlaubnis bekommen?
Bei erfolgreicher gewerblicher Selbständigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis in Betracht kommen.
Was tun bei Ablehnung?
Der Ablehnungsbescheid muss genau geprüft werden. Je nach Fall kommen neuer Antrag, Klage oder gezielte Nachbesserung in Betracht.
Kann meine Familie nachziehen?
Grundsätzlich kann Familiennachzug möglich sein. Dafür müssen aber zusätzliche Voraussetzungen wie Lebensunterhalt, Wohnraum und Krankenversicherung geprüft werden.
Kontakt - Anwalt für Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG
Sie möchten in Deutschland ein Unternehmen gründen? Sie planen eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit? Die Botschaft verlangt weitere Unterlagen? Die Ausländerbehörde zweifelt am Businessplan oder an der Finanzierung? Ihr Antrag wurde abgelehnt?
Rechtsanwalt Tom Beisel prüft Ihr Vorhaben, den Businessplan, Finanzierung, Kapitalherkunft, Visumstrategie, Nachforderungen und rechtliche Schritte bei Verzögerung oder Ablehnung.
- →Mobil: +49 172 8974716
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Rechtliche Beratung benötigt?
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