Dublin-Bescheid erhalten - droht Abschiebung in ein anderes EU-Land?

12 Min. Lesezeit
Tom Beisel

Dublin-Bescheid erhalten - warum jetzt sofort gehandelt werden muss

Wer vom BAMF einen sogenannten Dublin-Bescheid erhält, steht oft unter erheblichem Druck. Viele Betroffene verstehen zunächst nicht, warum Deutschland ihren Asylantrag nicht inhaltlich prüfen will. Häufig heißt es im Bescheid, dass ein anderer europäischer Staat zuständig sei und eine Überstellung dorthin angeordnet wird.

Typische Zielländer sind zum Beispiel Italien, Kroatien, Bulgarien, Frankreich, Spanien, Österreich, Polen, Griechenland oder andere europäische Staaten. Der konkrete Staat hängt davon ab, welche Hinweise das BAMF im Einzelfall hat: Fingerabdrücke, frühere Asylanträge, Visa, Einreisen, Aufenthalte oder andere Zuständigkeitsmerkmale.

Ein Dublin-Bescheid ist besonders gefährlich, weil häufig kurze Fristen laufen. Wer zu spät reagiert, riskiert, dass die Überstellung durchgeführt wird, bevor das Gericht den Fall geprüft hat.

"Ein Dublin-Bescheid ist kein normales Schreiben des BAMF. Er betrifft nicht nur Papier und Zuständigkeit, sondern oft die ganz konkrete Frage, ob eine Person kurzfristig in ein anderes Land überstellt wird."

— Tom Beisel, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Tom Beisel unterstützt Asylsuchende bei der Prüfung von Dublin-Bescheiden, bei Klagen, Eilanträgen, Überstellungsfristen, familiären Gründen, gesundheitlichen Einwänden und dringender Abschiebungsgefahr.

Was ist ein Dublin-Bescheid?

Ein Dublin-Bescheid bedeutet vereinfacht: Das BAMF geht davon aus, dass Deutschland für das Asylverfahren nicht zuständig ist. Stattdessen soll ein anderer europäischer Staat den Asylantrag prüfen oder für den Antragsteller verantwortlich sein.

Der Begriff „Dublin“ wird in der Praxis weiterhin häufig verwendet, auch wenn sich die europäischen Zuständigkeitsregeln rechtlich weiterentwickelt haben. Für Betroffene bleibt die praktische Frage dieselbe: Soll Deutschland den Asylantrag prüfen oder soll die Person in einen anderen europäischen Staat überstellt werden?

In einem solchen Bescheid steht häufig:

  • der Asylantrag wird als unzulässig abgelehnt
  • ein anderer Staat sei zuständig
  • eine Überstellung in diesen Staat wird angeordnet
  • Abschiebungsverbote lägen nicht vor
  • ein Einreise- und Aufenthaltsverbot kann befristet werden
  • es gibt eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Fristen

Gerade diese Fristen müssen sofort geprüft werden.

Warum Deutschland den Asylantrag nicht prüfen will

Deutschland prüft im Dublin- oder Zuständigkeitsverfahren zunächst, ob ein anderer Staat für das Asylverfahren verantwortlich ist. Das BAMF kann dafür verschiedene Hinweise heranziehen.

Typische Gründe sind:

  • Fingerabdrücke in einem anderen europäischen Staat
  • früherer Asylantrag in einem anderen Staat
  • Einreise über ein anderes europäisches Land
  • Visum eines anderen Staates
  • Aufenthaltserlaubnis eines anderen Staates
  • Familienangehörige in einem anderen Staat
  • frühere Registrierung in einem Aufnahmesystem
  • Eurodac-Treffer

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Überstellung rechtmäßig ist. Auch wenn ein anderer Staat grundsätzlich zuständig sein könnte, können Einwände bestehen.

Eurodac-Treffer und Fingerabdrücke

Ein häufiger Grund für einen Dublin-Bescheid ist ein Eurodac-Treffer. Eurodac ist ein europäisches System, in dem Fingerabdrücke von Asylsuchenden und bestimmten anderen Personen gespeichert werden.

Wenn jemand zum Beispiel zuerst in Italien, Kroatien, Bulgarien oder Frankreich registriert wurde, kann das BAMF daraus ableiten, dass dieser Staat zuständig sein könnte.

Wichtig ist aber:

  • Ein Fingerabdruck allein erklärt noch nicht den ganzen Fall.
  • Es muss geprüft werden, wann und warum die Registrierung erfolgte.
  • Es muss geprüft werden, ob dort tatsächlich ein Asylantrag gestellt wurde.
  • Es muss geprüft werden, ob Fristen abgelaufen sind.
  • Es muss geprüft werden, ob familiäre oder gesundheitliche Gründe gegen die Überstellung sprechen.
  • Es muss geprüft werden, ob im Zielstaat menschenrechtliche Risiken bestehen.

Ein Eurodac-Treffer ist also ein wichtiger Hinweis, aber nicht automatisch das Ende der Prüfung.

Was bedeutet Überstellung?

Im Dublin-Verfahren spricht man häufig nicht von Abschiebung in das Herkunftsland, sondern von Überstellung in einen anderen europäischen Staat. Praktisch bedeutet das aber trotzdem, dass die Person Deutschland verlassen und in einen anderen Staat gebracht werden soll.

Das kann für Betroffene sehr belastend sein, besonders wenn:

  • sie in Deutschland Familie haben
  • sie krank sind
  • sie traumatisiert sind
  • sie im Zielstaat schlechte Erfahrungen gemacht haben
  • sie dort obdachlos waren
  • sie dort keine medizinische Versorgung erhalten haben
  • sie dort Gewalt erlebt haben
  • Kinder betroffen sind
  • eine Schwangerschaft besteht
  • eine besondere Vulnerabilität vorliegt

Deshalb muss nicht nur die formale Zuständigkeit geprüft werden, sondern auch die konkrete Situation der betroffenen Person.

Klage und Eilantrag gegen den Dublin-Bescheid

Gegen einen Dublin-Bescheid kommen regelmäßig Klage und Eilantrag in Betracht. Besonders wichtig ist der Eilantrag, wenn die Überstellung kurzfristig verhindert werden muss.

Die Klage richtet sich gegen den BAMF-Bescheid. Der Eilantrag soll verhindern, dass die Überstellung durchgeführt wird, bevor das Gericht über die Rechtmäßigkeit entschieden hat.

⚠️ Wichtig: Bei Dublin-Bescheiden reicht es nicht immer, nur Klage zu erheben. Häufig muss zusätzlich ein Eilantrag gestellt werden. Sonst kann trotz Klage weiterhin Überstellungsgefahr bestehen.

Deshalb muss sofort geprüft werden:

  • Wann wurde der Bescheid zugestellt?
  • Welche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung?
  • Ist eine Abschiebungsanordnung enthalten?
  • In welchen Staat soll überstellt werden?
  • Muss ein Eilantrag gestellt werden?
  • Welche Einwände bestehen gegen die Überstellung?
  • Gibt es Familie, Krankheit oder besondere Schutzgründe?
  • Gibt es Probleme im Zielstaat?

Die Frist ist besonders gefährlich

Bei Dublin-Bescheiden sind Fristen besonders kurz. Wer den Bescheid erst nach mehreren Tagen weiterleitet oder den Umschlag wegwirft, kann wichtige Zeit verlieren.

Nach Erhalt des Bescheids sollten Sie sofort sichern:

  • vollständigen BAMF-Bescheid
  • alle Anlagen
  • Rechtsbehelfsbelehrung
  • Briefumschlag
  • Zustellungsdatum
  • Datum des tatsächlichen Erhalts
  • frühere BAMF-Schreiben
  • Anhörungsprotokoll
  • medizinische Unterlagen
  • Nachweise über Familie in Deutschland
  • Dokumente aus dem anderen europäischen Staat
⚠️ Wichtig: Den Briefumschlag nicht wegwerfen. Der Umschlag kann für die Prüfung der Zustellung und der Frist wichtig sein.

Was steht typischerweise in einem Dublin-Bescheid?

Ein Dublin-Bescheid enthält meistens mehrere Teile. Diese müssen einzeln geprüft werden.

Typische Bestandteile sind:

  • Ablehnung des Asylantrags als unzulässig
  • Feststellung, dass Abschiebungsverbote nicht vorliegen
  • Anordnung der Überstellung in den zuständigen Staat
  • Begründung der Zuständigkeit
  • Angaben zu Eurodac, Visum oder früherem Asylantrag
  • Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots
  • Rechtsbehelfsbelehrung
  • Hinweise zur Frist

Wichtig ist, nicht nur die erste Seite zu lesen. Häufig stehen entscheidende Fristen und Rechtsfolgen am Ende des Bescheids.

Häufige Zielländer im Dublin-Verfahren

In der Praxis betreffen Dublin-Bescheide häufig Staaten, über die Betroffene in die EU eingereist sind oder in denen sie registriert wurden.

Häufige Zielländer sind:

  • Italien
  • Kroatien
  • Bulgarien
  • Griechenland
  • Frankreich
  • Spanien
  • Österreich
  • Polen
  • Rumänien
  • Ungarn
  • Niederlande
  • Belgien
  • Schweden

Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Zielland und vom Einzelfall ab. Es macht einen großen Unterschied, ob es um eine gesunde Einzelperson, eine Familie mit Kindern, eine schwer kranke Person, eine traumatisierte Person oder einen unbegleiteten Minderjährigen geht.

Familie in Deutschland

Familienangehörige in Deutschland können im Dublin-Verfahren eine wichtige Rolle spielen. Das gilt besonders bei Ehepartnern, minderjährigen Kindern, Eltern minderjähriger Kinder oder anderen engen familiären Bindungen.

Zu prüfen ist insbesondere:

  • Welche Familienangehörigen leben in Deutschland?
  • Welchen Aufenthaltsstatus haben sie?
  • Sind Kinder betroffen?
  • Gibt es Abhängigkeiten wegen Krankheit, Pflege oder Behinderung?
  • Besteht eine familiäre Lebensgemeinschaft?
  • Wurde die Familie im Verfahren vollständig angegeben?
  • Wurden entsprechende Nachweise eingereicht?

Familiengründe müssen sauber belegt werden. Bloße Behauptungen reichen häufig nicht aus.

Wichtige Nachweise können sein:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Aufenthaltstitel
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Sorgerechtsnachweise
  • ärztliche Unterlagen
  • Nachweise über tatsächliche Betreuung
  • Schul- oder Kita-Bescheinigungen

Gerade bei Familien darf der Dublin-Bescheid nicht nur formal betrachtet werden. Es muss geprüft werden, ob die Überstellung mit familiären Rechten vereinbar ist.

Krankheit und Dublin-Überstellung

Gesundheitliche Gründe können gegen eine Überstellung sprechen, wenn im Einzelfall besondere Risiken bestehen. Das betrifft nicht jede Erkrankung automatisch. Entscheidend ist, ob die Überstellung oder die Situation im Zielstaat eine erhebliche Gefahr begründet.

Relevant können sein:

  • schwere körperliche Erkrankungen
  • psychische Erkrankungen
  • Traumafolgestörungen
  • Suizidgefahr
  • Schwangerschaft
  • notwendige Operationen
  • laufende Behandlungen
  • fehlende Versorgung im Zielstaat
  • Reiseunfähigkeit
  • besondere Risiken bei Unterbrechung der Behandlung

Wichtig sind aktuelle und konkrete medizinische Unterlagen. Kurze allgemeine Atteste reichen oft nicht.

Ein gutes Attest sollte möglichst erklären:

  • genaue Diagnose
  • aktuelle Beschwerden
  • Behandlungsbedarf
  • Medikamente
  • Risiken bei Unterbrechung
  • Reisefähigkeit
  • Folgen einer Überstellung
  • notwendige Stabilisierung
  • mögliche Gefährdung im Zielstaat

Trauma und psychische Belastung

Viele Betroffene im Dublin-Verfahren haben auf der Flucht, im Herkunftsland oder im ersten europäischen Staat schwere Erfahrungen gemacht. Das kann für die rechtliche Prüfung wichtig sein.

Relevant können sein:

  • Gewalt im Zielstaat
  • Obdachlosigkeit
  • fehlender Zugang zu Schutz
  • fehlende medizinische Versorgung
  • Polizeigewalt
  • Pushbacks
  • rassistische Übergriffe
  • sexualisierte Gewalt
  • Menschenhandel
  • schwere psychische Belastung
  • Suizidalität

Diese Punkte müssen konkret vorgetragen und möglichst belegt werden. Allgemeine Aussagen wie „dort war es schlecht“ reichen meistens nicht. Entscheidend ist, was der betroffenen Person konkret passiert ist und warum gerade in ihrem Fall eine Überstellung unzumutbar sein soll.

Systemische Mängel im Zielstaat

Ein wichtiger Einwand gegen eine Dublin-Überstellung kann sein, dass im Zielstaat systemische Mängel im Asylverfahren oder in den Aufnahmebedingungen bestehen. Das ist rechtlich anspruchsvoll und hängt stark vom jeweiligen Land, der aktuellen Lage und der Personengruppe ab.

Mögliche Themen sind:

  • Zugang zum Asylverfahren
  • Unterkunft
  • medizinische Versorgung
  • Schutz für Familien
  • Behandlung vulnerabler Personen
  • Situation von Rückkehrern
  • Gefahr von Obdachlosigkeit
  • Haftbedingungen
  • Zugang zu Rechtsmitteln
  • Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung

Ob solche Einwände Erfolg haben, muss im Einzelfall geprüft werden. Nicht jede schlechte Situation im Zielstaat reicht automatisch aus. Aber bei vulnerablen Personen, Familien, Kranken oder besonders belasteten Personen kann die Lage anders zu bewerten sein.

Minderjährige und unbegleitete Minderjährige

Bei Minderjährigen ist besondere Vorsicht erforderlich. Das gilt erst recht bei unbegleiteten Minderjährigen.

Zu prüfen ist:

  • Ist das Alter richtig festgestellt?
  • Gibt es Familienangehörige in Deutschland?
  • Gibt es Betreuungspersonen?
  • Wurde das Kindeswohl ausreichend berücksichtigt?
  • Gibt es Schulbesuch, medizinische Betreuung oder therapeutische Anbindung?
  • Droht Trennung von Bezugspersonen?
  • Ist der Zielstaat geeignet, den Schutz sicherzustellen?

Bei Minderjährigen sollte ein Dublin-Bescheid niemals ungeprüft bleiben. Das Kindeswohl muss ernsthaft und individuell berücksichtigt werden.

Schwangerschaft und Familie mit Kindern

Schwangere Frauen, Familien mit kleinen Kindern oder alleinstehende Elternteile können im Dublin-Verfahren besonders schutzbedürftig sein.

Wichtig sind:

  • Schwangerschaftswoche
  • Risikoschwangerschaft
  • ärztliche Betreuung
  • Geburtstermin
  • Versorgung im Zielstaat
  • Unterkunftssituation
  • Gesundheitszustand der Kinder
  • Schul- oder Kita-Anbindung
  • familiäre Unterstützung in Deutschland
  • Gefahr der Obdachlosigkeit im Zielstaat

Auch hier gilt: Je konkreter die Unterlagen, desto besser kann der Fall rechtlich geprüft werden.

Was ist mit Italien, Kroatien oder Bulgarien?

Viele Dublin-Bescheide betreffen Staaten wie Italien, Kroatien oder Bulgarien. Betroffene berichten häufig von schlechten Aufnahmebedingungen, Gewalt, Obdachlosigkeit oder fehlender Versorgung.

Ob das rechtlich ausreicht, hängt vom konkreten Fall ab. Wichtig ist nicht nur das Land, sondern die persönliche Situation:

  • alleinstehender gesunder Mann
  • Familie mit Kindern
  • schwangere Frau
  • schwer kranke Person
  • traumatisierte Person
  • Opfer von Gewalt
  • unbegleiteter Minderjähriger
  • Person mit besonderem Schutzbedarf

Gerichte prüfen diese Fälle sehr einzelfallbezogen. Deshalb muss der Vortrag konkret sein.

Überstellungsfrist

Im Dublin-Verfahren gibt es Überstellungsfristen. Wenn die Überstellung nicht innerhalb der maßgeblichen Frist durchgeführt wird, kann die Zuständigkeit unter Umständen auf Deutschland übergehen.

Deshalb muss geprüft werden:

  • Wann wurde das Aufnahme- oder Wiederaufnahmeersuchen gestellt?
  • Wann hat der andere Staat zugestimmt?
  • Gab es eine ausdrückliche Zustimmung oder Fristablauf?
  • Wurde ein Eilantrag gestellt?
  • Wurde die Frist unterbrochen oder verlängert?
  • War die Person erreichbar?
  • Wurde ein Untertauchen angenommen?
  • Ist die Überstellungsfrist bereits abgelaufen?

Die Überstellungsfrist ist ein wichtiger Punkt, aber rechtlich kompliziert. Sie sollte nicht nur grob geschätzt werden.

Untertauchen ist gefährlich

Viele Betroffene überlegen nach einem Dublin-Bescheid, einfach unterzutauchen. Das ist riskant und kann die Situation verschlechtern.

Mögliche Folgen können sein:

  • Verlängerung von Fristen
  • Verlust von Leistungen
  • Probleme mit Behörden
  • erschwerte anwaltliche Vertretung
  • Risiko unangekündigter Maßnahmen
  • Nachteile für spätere Verfahren
  • Misstrauen gegenüber dem Vortrag

Statt ungeordnet zu verschwinden, sollte der Bescheid sofort rechtlich geprüft werden. Häufig gibt es bessere Wege als panisches Untertauchen.

Was tun, wenn die Polizei schon vor der Tür stand?

Wenn bereits ein Überstellungsversuch erfolgt ist oder die Polizei angekündigt wurde, muss besonders schnell gehandelt werden.

Wichtig ist dann:

  • Bescheid sofort prüfen
  • Datum des Überstellungsversuchs notieren
  • alle Unterlagen sichern
  • ärztliche Gründe sofort dokumentieren
  • Kontakt zur Unterkunft oder Ausländerbehörde klären
  • prüfen, ob gerichtlicher Eilrechtsschutz noch möglich ist
  • prüfen, ob Fristen bereits laufen oder abgelaufen sind
  • keine falschen Angaben machen

In solchen Situationen zählt oft jeder Tag.

Was kann gegen einen Dublin-Bescheid vorgebracht werden?

Je nach Fall können verschiedene Einwände geprüft werden.

Mögliche Argumente sind:

  • Deutschland ist tatsächlich zuständig
  • Zuständigkeit des anderen Staates wurde falsch angenommen
  • Fristen wurden nicht eingehalten
  • Überstellungsfrist ist abgelaufen
  • Familie in Deutschland wurde nicht berücksichtigt
  • Kindeswohl wurde nicht geprüft
  • Krankheit steht der Überstellung entgegen
  • psychische Erkrankung oder Suizidgefahr
  • besondere Vulnerabilität
  • schlechte Aufnahmebedingungen im Zielstaat
  • systemische Mängel
  • konkrete Gefahr unmenschlicher Behandlung
  • fehlende medizinische Versorgung
  • frühere Gewalt oder Misshandlung im Zielstaat
  • Fehler bei Zustellung oder Rechtsbehelfsbelehrung
  • fehlende individuelle Prüfung

Welche Punkte sinnvoll sind, hängt vollständig vom Einzelfall ab.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Für die anwaltliche Prüfung eines Dublin-Bescheids sind insbesondere wichtig:

  • vollständiger BAMF-Bescheid
  • Briefumschlag
  • Anhörungsprotokoll
  • Schreiben zur Zuständigkeit
  • Eurodac-Hinweise, soweit vorhanden
  • frühere Dokumente aus anderen Ländern
  • Nachweise über Familie in Deutschland
  • Meldebescheinigungen
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Aufenthaltstitel von Familienmitgliedern
  • ärztliche Atteste
  • Krankenhausberichte
  • psychologische Stellungnahmen
  • Nachweise über Schwangerschaft
  • Schul- oder Kita-Bescheinigungen
  • Nachweise über Integration
  • eigene schriftliche Darstellung zu Erlebnissen im Zielstaat

Je schneller diese Unterlagen vorliegen, desto besser kann entschieden werden, ob Klage und Eilantrag sinnvoll sind.

Typische Fehler nach einem Dublin-Bescheid

Nach einem Dublin-Bescheid passieren häufig vermeidbare Fehler.

Besonders gefährlich sind:

  • Bescheid liegen lassen
  • Umschlag wegwerfen
  • Fristen falsch einschätzen
  • nur Klage erheben, obwohl Eilantrag nötig ist
  • gar nichts tun, weil man „nur“ in ein EU-Land soll
  • Untertauchen ohne Strategie
  • Krankheiten nur mündlich behaupten
  • Familie in Deutschland nicht belegen
  • Erlebnisse im Zielstaat zu allgemein schildern
  • Unterlagen zu spät einreichen
  • auf Aussagen anderer Bewohner vertrauen
  • Dublin-Bescheid wie eine normale Asylablehnung behandeln
⚠️ Wichtig: Ein Dublin-Bescheid ist fristkritisch. Je früher anwaltlich geprüft wird, desto mehr Möglichkeiten bestehen.

Was Sie sofort tun sollten

Wenn Sie einen Dublin-Bescheid erhalten haben:

  • Bescheid vollständig fotografieren oder scannen
  • Briefumschlag sichern
  • Zustellungsdatum notieren
  • Frist prüfen lassen
  • Rechtsbehelfsbelehrung lesen
  • Zielstaat feststellen
  • prüfen, ob Eilantrag erforderlich ist
  • Familie in Deutschland dokumentieren
  • medizinische Unterlagen sammeln
  • Erlebnisse im Zielstaat schriftlich festhalten
  • keine Frist verstreichen lassen
  • anwaltliche Hilfe einholen

Gerade bei Dublin-Verfahren gilt: schnelles Handeln ist oft entscheidend.

FAQ - Dublin-Bescheid

Was ist ein Dublin-Bescheid?

Ein Dublin-Bescheid bedeutet, dass das BAMF davon ausgeht, dass Deutschland für Ihr Asylverfahren nicht zuständig ist und Sie in einen anderen europäischen Staat überstellt werden sollen.

Muss ich Deutschland sofort verlassen?

Das hängt vom Bescheid, der Frist, der Abschiebungsanordnung und möglichen Rechtsmitteln ab. Der Bescheid muss sofort geprüft werden.

Kann ich gegen einen Dublin-Bescheid klagen?

Ja, gegen einen Dublin-Bescheid kann regelmäßig Klage erhoben werden. Häufig muss zusätzlich ein Eilantrag geprüft werden.

Reicht eine Klage aus?

Nicht immer. Bei Dublin-Bescheiden ist oft ein Eilantrag notwendig, um die Überstellung vorläufig zu stoppen.

Was ist ein Eilantrag?

Ein Eilantrag ist ein Antrag beim Verwaltungsgericht, mit dem verhindert werden soll, dass die Überstellung durchgeführt wird, bevor das Gericht den Fall geprüft hat.

Was bedeutet Eurodac-Treffer?

Ein Eurodac-Treffer bedeutet, dass Fingerabdrücke in einem europäischen System gefunden wurden. Das kann ein Hinweis darauf sein, dass ein anderer Staat zuständig sein könnte.

Kann Krankheit gegen die Überstellung sprechen?

Ja, in bestimmten Fällen können schwere körperliche oder psychische Erkrankungen gegen eine Überstellung sprechen. Entscheidend sind konkrete und aktuelle medizinische Unterlagen.

Kann Familie in Deutschland helfen?

Familie in Deutschland kann ein wichtiger Einwand sein, besonders bei Ehepartnern, minderjährigen Kindern, Eltern minderjähriger Kinder oder Abhängigkeiten wegen Krankheit oder Pflege.

Was passiert, wenn die Überstellungsfrist abläuft?

Wenn die maßgebliche Überstellungsfrist abläuft, kann dies Auswirkungen auf die Zuständigkeit haben. Die Berechnung ist kompliziert und sollte anwaltlich geprüft werden.

Soll ich untertauchen?

Untertauchen ist riskant und kann die Situation verschlechtern. Besser ist es, den Bescheid sofort rechtlich prüfen zu lassen und die möglichen Rechtsmittel zu nutzen.

Kontakt - Anwalt bei Dublin-Bescheid und Überstellung

Sie haben einen Dublin-Bescheid vom BAMF erhalten? Sie sollen nach Italien, Kroatien, Bulgarien, Frankreich, Spanien oder in ein anderes europäisches Land überstellt werden? Sie wissen nicht, ob Klage oder Eilantrag notwendig ist?

Rechtsanwalt Tom Beisel prüft den Bescheid, die Frist, die Überstellungsanordnung, familiäre Gründe, gesundheitliche Einwände und die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens.

Asylrechtliche Vertretung auf Deutsch, Englisch und Russisch - klar, persönlich und bundesweit.

Rechtliche Beratung benötigt?

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns