Duldung beantragen - wann eine Abschiebung ausgesetzt werden kann

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Tom Beisel

Duldung beantragen - wann eine Abschiebung ausgesetzt werden kann

Wer ausreisepflichtig ist, aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden darf oder kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Duldung erhalten. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie bedeutet aber, dass die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wird.

Für Betroffene ist das oft entscheidend: Eine Duldung kann verhindern, dass eine Abschiebung kurzfristig durchgeführt wird. Gleichzeitig kann sie die Grundlage sein, um Zeit zu gewinnen, Unterlagen zu beschaffen, medizinische Gründe zu klären, familiäre Bindungen nachzuweisen oder eine spätere Aufenthaltsperspektive zu prüfen.

Wichtig ist aber: Eine Duldung entsteht nicht automatisch, nur weil jemand in Deutschland lebt oder nicht ausreisen möchte. Sie muss rechtlich begründet und belegt werden.

"Eine Duldung ist kein sicherer Aufenthaltstitel, aber sie kann in einer akuten Abschiebungssituation entscheidend sein. Wichtig ist, den richtigen Duldungsgrund sauber darzulegen und mit Nachweisen zu belegen."

— Tom Beisel, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Tom Beisel unterstützt Betroffene bei der Beantragung und Verlängerung einer Duldung, bei drohender Abschiebung, bei Krankheit, Familie, Ausbildung, Beschäftigung, Passlosigkeit und bei der Prüfung langfristiger Aufenthaltsperspektiven.

Was ist eine Duldung?

Eine Duldung bedeutet, dass eine bestehende Ausreisepflicht vorübergehend nicht durch Abschiebung vollzogen wird. Die Person bleibt grundsätzlich ausreisepflichtig, wird aber für einen bestimmten Zeitraum nicht abgeschoben.

Das ist wichtig zu verstehen:

  • Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel.
  • Eine Duldung macht den Aufenthalt nicht vollständig rechtmäßig.
  • Eine Duldung setzt die Abschiebung nur vorübergehend aus.
  • Eine Duldung kann befristet und verlängert werden.
  • Eine Duldung kann mit Auflagen verbunden sein.
  • Eine Duldung kann entfallen, wenn der Grund wegfällt.
  • Eine Duldung kann in bestimmten Fällen später zu einer Aufenthaltsperspektive führen.

Viele Betroffene verwechseln die Duldung mit einer Aufenthaltserlaubnis. Das ist gefährlich. Eine Duldung schützt nur so lange, wie ihr Grund besteht und die Behörde oder das Gericht die Abschiebung tatsächlich aussetzt.

Wann kommt eine Duldung in Betracht?

Eine Duldung kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist oder wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorübergehend gegen die Abschiebung sprechen.

Typische Duldungsgründe können sein:

  • schwere Krankheit
  • Reiseunfähigkeit
  • Schwangerschaft
  • fehlende Reisedokumente
  • ungeklärte Identität
  • familiäre Bindungen in Deutschland
  • minderjährige Kinder
  • laufende Ausbildung
  • Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen
  • laufendes Gerichtsverfahren
  • kurzfristige tatsächliche Abschiebungshindernisse
  • humanitäre Gründe
  • fehlende Flugverbindung oder tatsächliche Unmöglichkeit
  • vorübergehende Aussetzung wegen besonderer persönlicher Umstände

Nicht jeder schwierige Lebensumstand reicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob ein rechtlich relevanter Grund gegen die Abschiebung besteht und ob dieser nachgewiesen werden kann.

Duldung wegen Krankheit

Eine Duldung wegen Krankheit kann in Betracht kommen, wenn eine Abschiebung aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht möglich oder unzumutbar ist. Dabei prüfen Behörden und Gerichte sehr genau.

Nicht jede Erkrankung führt zu einer Duldung. Entscheidend ist, ob die Krankheit konkret, aktuell und erheblich ist.

Wichtig sind insbesondere:

  • genaue Diagnose
  • Schwere der Erkrankung
  • aktueller Gesundheitszustand
  • laufende Behandlung
  • notwendige Medikamente
  • Folgen einer Unterbrechung der Behandlung
  • Reisefähigkeit
  • Risiken während der Abschiebung
  • Gefahr einer erheblichen Verschlechterung
  • Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat
  • konkrete Gefahr bei Rückkehr
⚠️ Wichtig: Ein kurzes Attest mit einem Satz reicht häufig nicht aus. Medizinische Unterlagen sollten konkret erklären, warum eine Abschiebung aktuell nicht möglich oder besonders gefährlich wäre.

Psychische Erkrankung und Suizidgefahr

Besonders sensibel sind Fälle mit psychischer Erkrankung, Traumafolgestörung oder Suizidgefahr. Auch hier reicht eine allgemeine Belastung meistens nicht aus. Es muss konkret dargelegt werden, welche Gefahr besteht und warum eine Abschiebung die Situation erheblich verschlimmern würde.

Relevant können sein:

  • schwere Depression
  • posttraumatische Belastungsstörung
  • akute Suizidalität
  • frühere Suizidversuche
  • stationäre Behandlung
  • laufende Psychotherapie
  • Medikamenteneinstellung
  • konkrete Krisen bei Abschiebungsandrohung
  • fehlende Behandlungsmöglichkeit im Zielstaat
  • Gefahr der Retraumatisierung

Wichtig sind aktuelle und aussagekräftige Unterlagen von Ärzten, Kliniken oder Therapeuten. Je akuter die Abschiebungsgefahr ist, desto schneller müssen diese Unterlagen gesichert werden.

Duldung wegen Familie und Kindern

Familiäre Bindungen können ein wichtiger Grund sein, eine Abschiebung vorübergehend auszusetzen. Das gilt besonders, wenn Ehepartner, minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige in Deutschland leben.

Zu prüfen ist insbesondere:

  • Gibt es Ehepartner oder Kinder in Deutschland?
  • Welchen Aufenthaltsstatus haben diese Personen?
  • Besteht eine tatsächliche familiäre Lebensgemeinschaft?
  • Würde eine Abschiebung die Familie trennen?
  • Sind minderjährige Kinder betroffen?
  • Wer betreut die Kinder tatsächlich?
  • Gibt es besondere Abhängigkeiten?
  • Liegt eine Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vor?
  • Wurde das Kindeswohl ausreichend berücksichtigt?

Wichtige Nachweise können sein:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Aufenthaltstitel der Familienangehörigen
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgerechtsunterlagen
  • Schul- oder Kita-Bescheinigungen
  • ärztliche Unterlagen
  • Nachweise über Betreuung, Pflege oder finanzielle Verantwortung

Gerade bei Kindern darf die Behörde nicht nur formal entscheiden. Das Kindeswohl muss ernsthaft und individuell geprüft werden.

Duldung wegen fehlender Papiere oder Passlosigkeit

Eine Abschiebung kann tatsächlich unmöglich sein, wenn keine Reisedokumente vorhanden sind und der Zielstaat die Person nicht aufnimmt. Dann kann eine Duldung in Betracht kommen.

Aber Vorsicht: Passlosigkeit hilft nicht automatisch. Die Ausländerbehörde prüft häufig sehr genau, ob die betroffene Person ausreichend bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung mitwirkt.

Wichtig sind:

  • vorhandene Identitätsdokumente
  • Geburtsurkunden
  • alte Pässe
  • Personalausweise
  • Familienbücher
  • Schul- oder Militärunterlagen
  • Botschaftstermine
  • Nachweise über Passanträge
  • Schriftverkehr mit Behörden
  • Bemühungen zur Dokumentenbeschaffung
  • Erklärungen, warum Dokumente nicht beschafft werden können
⚠️ Wichtig: Wer nicht ausreichend mitwirkt, riskiert Nachteile. Es kann zu Auflagen, Leistungskürzungen, Beschäftigungsverboten oder einer Duldung mit ungeklärter Identität kommen.

Duldung bei ungeklärter Identität

Wenn die Identität nicht geklärt ist oder die Passbeschaffung nicht ausreichend betrieben wird, kann dies erhebliche Folgen haben. Eine Duldung kann dann mit besonderen Einschränkungen verbunden sein.

Probleme können entstehen bei:

  • fehlenden Identitätsnachweisen
  • widersprüchlichen Angaben
  • nicht wahrgenommenen Botschaftsterminen
  • fehlender Mitwirkung bei Passbeschaffung
  • ungeklärtem Herkunftsstaat
  • Verdacht falscher Angaben
  • fehlender Vorlage vorhandener Dokumente

Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Mitwirkung konkret verlangt wird und welche Nachweise tatsächlich beschafft werden können. Nicht jede behördliche Forderung ist automatisch erfüllbar. Aber die eigenen Bemühungen müssen dokumentiert werden.

Ausbildungsduldung

Eine Ausbildungsduldung kann für Personen wichtig sein, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufgenommen haben oder aufnehmen wollen. Sie kann eine Abschiebung während der Ausbildung verhindern und eine wichtige Brücke in eine spätere Aufenthaltsperspektive sein.

Zu prüfen ist insbesondere:

  • Liegt ein Ausbildungsvertrag vor?
  • Handelt es sich um eine qualifizierte Berufsausbildung?
  • Ist die Ausbildung tatsächlich begonnen oder konkret geplant?
  • Ist die Identität geklärt oder rechtzeitig geklärt worden?
  • Liegen Ausschlussgründe vor?
  • Gibt es Straftaten?
  • Wurde die Ausbildung rechtzeitig angezeigt?
  • Besteht bereits konkrete Abschiebungsgefahr?
  • Gibt es eine Zustimmung oder Prüfung der Behörde?

Wichtige Unterlagen sind:

  • Ausbildungsvertrag
  • Eintragungsbestätigung der Kammer
  • Schul- oder Berufsschulbescheinigung
  • Identitätsdokumente
  • Nachweise zur Passbeschaffung
  • Lebenslauf
  • Sprachzertifikate
  • Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs
  • bisherige Duldungen
  • Schreiben der Ausländerbehörde
⚠️ Wichtig: Die Ausbildungsduldung sollte nicht erst beantragt werden, wenn die Abschiebung schon konkret vorbereitet wird. Je früher die Unterlagen vollständig sind, desto besser.

Beschäftigungsduldung

Eine Beschäftigungsduldung kann für gut integrierte ausreisepflichtige Personen mit Arbeit relevant sein. Sie ist an strenge Voraussetzungen gebunden und muss sorgfältig geprüft werden.

Relevant können unter anderem sein:

  • längerer Aufenthalt in Deutschland
  • geklärte Identität
  • bestehende Beschäftigung
  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • ausreichende Arbeitszeit
  • Deutschkenntnisse
  • keine erheblichen Straftaten
  • Erfüllung von Mitwirkungspflichten
  • keine Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit
  • Nachweise über Integration

Wichtige Unterlagen sind:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Sozialversicherungsnachweise
  • Mietvertrag
  • Meldebescheinigung
  • Sprachzertifikate
  • Identitätsnachweise
  • Nachweise zur Passbeschaffung
  • Steuerunterlagen
  • Nachweise über Familie

Auch hier gilt: Arbeit allein reicht nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Duldung wegen Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft kann ein Grund sein, eine Abschiebung vorübergehend auszusetzen. Das gilt besonders in der Zeit vor und nach der Geburt oder wenn eine Risikoschwangerschaft besteht.

Wichtig sind:

  • Nachweis der Schwangerschaft
  • voraussichtlicher Geburtstermin
  • Schwangerschaftswoche
  • ärztliche Betreuung
  • Risikoschwangerschaft
  • Reiseunfähigkeit
  • familiäre Unterstützung in Deutschland
  • medizinische Versorgung
  • Situation des Kindesvaters oder der Familie
  • Aufenthaltsstatus von Familienangehörigen

Eine Schwangerschaft sollte frühzeitig dokumentiert werden. Besonders bei akuter Abschiebungsgefahr sollten ärztliche Unterlagen sofort vorgelegt werden.

Duldung wegen laufendem Gerichtsverfahren

Ein laufendes Gerichtsverfahren kann je nach Konstellation einer Abschiebung entgegenstehen oder zumindest Anlass geben, gerichtlichen Eilrechtsschutz zu prüfen.

Wichtig ist aber: Nicht jedes laufende Verfahren schützt automatisch vor Abschiebung.

Zu prüfen ist:

  • Welche Klage läuft?
  • Hat die Klage aufschiebende Wirkung?
  • Wurde ein Eilantrag gestellt?
  • Gibt es eine gerichtliche Zwischenentscheidung?
  • Ist die Ausländerbehörde informiert?
  • Bestehen neue Gründe?
  • Ist die Abschiebung trotz Verfahren zulässig?
  • Muss zusätzlich eine Duldung beantragt werden?

Gerade hier entstehen viele Fehler. Betroffene glauben oft, ein laufendes Verfahren reiche aus. Das stimmt nicht immer.

Duldung und Arbeitserlaubnis

Eine Duldung bedeutet nicht automatisch, dass man arbeiten darf. Ob eine Beschäftigung erlaubt ist, hängt von der konkreten Duldung, den Nebenbestimmungen und der Entscheidung der Ausländerbehörde ab.

Wichtig ist:

  • Steht in der Duldung ein Beschäftigungsverbot?
  • Ist Beschäftigung nur mit Erlaubnis gestattet?
  • Muss eine konkrete Arbeitserlaubnis beantragt werden?
  • Gibt es Gründe für ein Arbeitsverbot?
  • Ist die Identität geklärt?
  • Wurden Mitwirkungspflichten erfüllt?
  • Liegt ein Arbeitsvertrag vor?
  • Ist eine Zustimmung anderer Stellen erforderlich?

Wer mit Duldung arbeiten möchte, sollte die Nebenbestimmungen genau prüfen lassen. Eine unklare oder falsche Annahme kann zu Problemen führen.

Duldung und Wohnsitzauflage

Eine Duldung kann mit Auflagen verbunden sein. Dazu können Wohnsitzauflagen, räumliche Beschränkungen oder Meldepflichten gehören.

Zu beachten ist:

  • Wo darf die Person wohnen?
  • Darf sie den Landkreis oder das Bundesland verlassen?
  • Gibt es eine Wohnsitzauflage?
  • Gibt es eine Meldepflicht?
  • Kann eine Änderung beantragt werden?
  • Gibt es familiäre, gesundheitliche oder berufliche Gründe für eine Änderung?
  • Welche Folgen hat ein Verstoß?

Auflagen sollten ernst genommen werden. Verstöße können später gegen die Person verwendet werden.

Verlängerung der Duldung

Eine Duldung ist regelmäßig befristet. Deshalb muss rechtzeitig vor Ablauf geprüft werden, ob sie verlängert werden kann.

Wichtig ist:

  • Wann läuft die Duldung ab?
  • Besteht der Duldungsgrund weiter?
  • Sind neue Unterlagen erforderlich?
  • Wurde die Behörde rechtzeitig kontaktiert?
  • Gibt es neue Anforderungen?
  • Hat sich die Sachlage geändert?
  • Gibt es inzwischen eine Aufenthaltsperspektive?
  • Droht Abschiebung bei Nichtverlängerung?
⚠️ Wichtig: Nicht erst am letzten Tag handeln. Wenn die Duldung abläuft und kein neuer Schutz besteht, kann die Abschiebungsgefahr deutlich steigen.

Was tun, wenn die Duldung nicht verlängert wird?

Wenn die Ausländerbehörde die Duldung nicht verlängert oder ankündigt, die Abschiebung vorzubereiten, muss sofort geprüft werden, ob rechtliche Schritte notwendig sind.

Möglich sind je nach Fall:

  • erneuter begründeter Duldungsantrag
  • Nachreichung fehlender Unterlagen
  • ärztliche Nachweise
  • Nachweise über Familie oder Kinder
  • Antrag auf Aussetzung der Abschiebung
  • Eilantrag beim Verwaltungsgericht
  • Antrag auf Aufenthaltstitel
  • Prüfung von Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung
  • Prüfung von Abschiebungsverboten
  • Härtefallantrag
  • Folgeantrag im Asylverfahren

Wenn die Duldung nicht verlängert wird, kann die Lage schnell akut werden. Dann zählt Geschwindigkeit.

Kann aus einer Duldung ein Aufenthaltstitel werden?

Eine Duldung selbst ist kein Aufenthaltstitel. Aber aus einer längeren Duldung kann sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltsperspektive entwickeln.

Mögliche Wege können sein:

  • Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige
  • Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration
  • Aufenthalt wegen Ausbildung
  • Aufenthalt wegen Beschäftigung
  • Chancen-Aufenthaltsrecht
  • familiärer Aufenthalt
  • humanitäre Aufenthaltstitel
  • Aufenthalt wegen Krankheit
  • Härtefallverfahren

Ob ein solcher Weg offensteht, hängt stark vom Einzelfall ab. Besonders wichtig sind Aufenthaltsdauer, Identitätsklärung, Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt, Straffreiheit, Schule, Ausbildung, Arbeit und familiäre Bindungen.

Chancen-Aufenthaltsrecht und Integration

Für langjährig geduldete Personen kann eine Aufenthaltsperspektive über Integration besonders wichtig sein. Dabei geht es nicht nur darum, dass jemand lange in Deutschland ist. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die nötigen Nachweise vorhanden sind.

Wichtig können sein:

  • Dauer des Aufenthalts
  • geklärte Identität
  • Sprachkenntnisse
  • Lebensunterhalt
  • Schule oder Ausbildung
  • Beschäftigung
  • keine erheblichen Straftaten
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Bemühungen um Pass und Dokumente
  • familiäre Bindungen
  • nachhaltige Integration

Eine Duldung sollte deshalb nicht nur verwaltet werden. Es sollte geprüft werden, ob aus der Duldung eine echte Aufenthaltsperspektive entwickelt werden kann.

Typische Fehler beim Duldungsantrag

Viele Duldungsanträge scheitern nicht nur am Recht, sondern an schlechter Vorbereitung.

Typische Fehler sind:

  • Antrag zu spät stellen
  • nur allgemein um Aufschub bitten
  • keine Nachweise beifügen
  • Krankheit nicht ausreichend belegen
  • Passbemühungen nicht dokumentieren
  • familiäre Bindungen nicht nachweisen
  • Arbeits- oder Ausbildungsunterlagen unvollständig einreichen
  • Schreiben der Ausländerbehörde ignorieren
  • Fristen verpassen
  • falsche Angaben machen
  • Nebenbestimmungen der Duldung nicht lesen
  • nicht prüfen, ob zusätzlich Eilantrag nötig ist
⚠️ Wichtig: Ein Duldungsantrag sollte nicht nur aus einem Satz bestehen. Er muss erklären, warum die Abschiebung aktuell nicht möglich oder rechtlich unzulässig ist.

Welche Unterlagen braucht der Anwalt?

Für die Prüfung eines Duldungsantrags sind vollständige Unterlagen wichtig.

Benötigt werden je nach Fall:

  • aktuelle Duldung
  • frühere Duldungen
  • Abschiebungsandrohung
  • BAMF-Bescheide
  • Gerichtsentscheidungen
  • Schreiben der Ausländerbehörde
  • Reisepass oder Passersatz
  • Identitätsdokumente
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Nachweise über Familie
  • ärztliche Atteste
  • Krankenhausberichte
  • psychologische Stellungnahmen
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen
  • Ausbildungsvertrag
  • Schulbescheinigungen
  • Sprachzertifikate
  • Nachweise über Passbeschaffung
  • Nachweise über Integration
  • Strafregisterauskünfte, soweit vorhanden oder relevant

Wenn einzelne Unterlagen fehlen, sollte trotzdem frühzeitig gehandelt werden. Fehlende Nachweise können oft nachgereicht werden. Aber bei drohender Abschiebung läuft die Zeit weiter.

Typische anwaltliche Unterstützung

Anwaltliche Unterstützung bei Duldung kann insbesondere umfassen:

  • Prüfung der aktuellen Abschiebungsgefahr
  • Prüfung der Ausreisepflicht
  • Duldungsantrag
  • Antrag auf Verlängerung der Duldung
  • Begründung medizinischer Duldungsgründe
  • Aufbereitung familiärer Gründe
  • Prüfung von Ausbildungsduldung
  • Prüfung von Beschäftigungsduldung
  • Kommunikation mit der Ausländerbehörde
  • Antrag auf Arbeitserlaubnis
  • Prüfung von Nebenbestimmungen
  • Eilantrag beim Verwaltungsgericht
  • Prüfung von Abschiebungsverboten
  • Prüfung langfristiger Aufenthaltsperspektiven
  • Härtefallantrag
  • Folgeantrag oder Wiederaufgreifen des Verfahrens

Ziel ist nicht nur, kurzfristig Zeit zu gewinnen. Ziel ist, die stärkste rechtliche Perspektive zu erkennen und sauber aufzubauen.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie eine Duldung beantragen oder verlängern lassen möchten:

  • Ablaufdatum der aktuellen Duldung prüfen
  • Schreiben der Ausländerbehörde vollständig sichern
  • Abschiebungsandrohung bereithalten
  • alle Identitätsdokumente sammeln
  • Passbemühungen dokumentieren
  • ärztliche Unterlagen aktualisieren
  • Familie in Deutschland belegen
  • Arbeits- oder Ausbildungsunterlagen sichern
  • Fristen notieren
  • nicht bis zum letzten Tag warten
  • prüfen lassen, ob zusätzlich ein Eilantrag notwendig ist

Je früher der Antrag vorbereitet wird, desto besser kann auf Nachfragen der Behörde reagiert werden.

Häufige Fragen zur Duldung

Was ist eine Duldung?

Eine Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie ist kein Aufenthaltstitel. Die Ausreisepflicht bleibt grundsätzlich bestehen, aber die Abschiebung wird vorübergehend nicht vollzogen.

Wann kann ich eine Duldung beantragen?

Eine Duldung kann beantragt werden, wenn eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist oder dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorübergehend gegen die Abschiebung sprechen.

Kann Krankheit zu einer Duldung führen?

Ja, in bestimmten Fällen. Entscheidend sind konkrete, aktuelle und aussagekräftige medizinische Unterlagen. Nicht jede Erkrankung reicht aus.

Kann Familie in Deutschland eine Duldung begründen?

Ja, familiäre Bindungen können relevant sein, besonders bei Ehepartnern, minderjährigen Kindern oder besonderer Abhängigkeit. Die Familie muss aber nachgewiesen werden.

Hilft Passlosigkeit bei einer Duldung?

Fehlende Papiere können eine Abschiebung tatsächlich unmöglich machen. Gleichzeitig muss die betroffene Person regelmäßig bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung mitwirken.

Darf ich mit Duldung arbeiten?

Nicht automatisch. Es kommt auf die Nebenbestimmungen in der Duldung und die Entscheidung der Ausländerbehörde an. Häufig muss eine Beschäftigung ausdrücklich erlaubt werden.

Was ist eine Ausbildungsduldung?

Die Ausbildungsduldung kann eine Abschiebung während einer qualifizierten Berufsausbildung verhindern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist eine Beschäftigungsduldung?

Die Beschäftigungsduldung kann für bestimmte gut integrierte ausreisepflichtige Personen mit Beschäftigung relevant sein. Sie ist an strenge Voraussetzungen gebunden.

Was passiert, wenn die Duldung abläuft?

Wenn die Duldung abläuft und nicht verlängert wird, kann die Abschiebungsgefahr steigen. Deshalb sollte die Verlängerung rechtzeitig vorbereitet werden.

Kann aus einer Duldung später ein Aufenthaltstitel werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann aus einer Duldung später eine Aufenthaltsperspektive entstehen, etwa bei Integration, Ausbildung, Arbeit, Familie oder humanitären Gründen.

Kontakt - Anwalt für Duldung und Abschiebungsschutz

Sie möchten eine Duldung beantragen? Ihre Duldung läuft ab? Die Ausländerbehörde verlängert die Duldung nicht? Ihnen oder einem Angehörigen droht Abschiebung?

Rechtsanwalt Tom Beisel prüft Duldungsgründe, Krankheit, Familie, Passlosigkeit, Ausbildung, Beschäftigung, Eilantrag und mögliche Aufenthaltsperspektiven.

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