Mit 18 bis 20 noch Jugendstrafrecht? Was § 105 JGG für Heranwachsende bedeutet
Mit 18 schon erwachsen? Im Strafrecht nicht unbedingt
Viele junge Menschen und ihre Familien gehen davon aus, dass mit dem 18. Geburtstag automatisch das volle Erwachsenenstrafrecht gilt. Das ist ein Irrtum. Für Heranwachsende, also junge Menschen zwischen 18 und 20 Jahren, kann weiterhin das mildere Jugendstrafrecht angewendet werden. Ob das der Fall ist, entscheidet sich im Einzelfall und kann für den Ausgang eines Verfahrens einen großen Unterschied machen.
Dieser Beitrag erklärt, wann bei Heranwachsenden nach § 105 JGG noch Jugendstrafrecht gilt, warum das oft günstiger ist und wie die Verteidigung gezielt darauf hinwirken kann.
Was § 105 JGG regelt
§ 105 JGG bestimmt, wann auf einen Heranwachsenden, der eine Straftat begangen hat, Jugendstrafrecht statt Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Das ist der Fall, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit ergibt, dass der Heranwachsende zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder wenn es sich nach Art, Umständen oder Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
Das Gericht prüft also den Entwicklungsstand und die Tat. War der junge Mensch in seiner Reife noch jugendlich geprägt, oder war die Tat typisch für jugendliches Verhalten, kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung. In der Praxis wenden die Gerichte bei Heranwachsenden sehr häufig Jugendstrafrecht an.
Warum Jugendstrafrecht oft günstiger ist
Der wichtigste Unterschied liegt im Zweck. Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung in den Vordergrund, nicht die Bestrafung. Das eröffnet flexiblere Reaktionsmöglichkeiten, von der Einstellung über erzieherische Maßnahmen bis zu einer Jugendstrafe, die anders bemessen wird als eine Strafe im Erwachsenenrecht. Auch das Verfahren ist stärker auf die Person und ihre Entwicklung ausgerichtet.
Das bedeutet nicht, dass Jugendstrafrecht in jedem Fall mildere Strafen vorsieht. Bei schwersten Taten kann auch hier eine erhebliche Jugendstrafe verhängt werden. Im Regelfall der typischen Heranwachsenden-Delikte ist die Bandbreite nach unten jedoch deutlich größer, und gerade die Chancen auf eine Einstellung oder eine erzieherisch sinnvolle, nicht rein bestrafende Lösung sind höher. Für einen jungen Menschen kann es daher einen erheblichen Unterschied machen, ob er nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht behandelt wird.
"Ob ein Heranwachsender nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht behandelt wird, ist oft eine der wichtigsten Weichenstellungen im ganzen Verfahren. Eine gute Verteidigung arbeitet genau diese Frage heraus."
- →Tom Beisel, Rechtsanwalt
Wie die Verteidigung darauf hinwirkt
Die Anwendung des Jugendstrafrechts ist keine Formsache, sondern Ergebnis einer Würdigung, auf die die Verteidigung Einfluss nehmen kann. Sie kann die persönliche Entwicklung, die Lebensumstände, die Reife und den Charakter der Tat so darstellen, dass die Anwendung des Jugendstrafrechts naheliegt. Gerade bei jungen Menschen, deren Lebenssituation noch von Ausbildung, Elternhaus und Orientierungssuche geprägt ist, gibt es dafür oft gute Argumente.
Deshalb lohnt es sich, früh einen Verteidiger einzuschalten, der diese Aspekte kennt und gezielt vorträgt. Was hier in den ersten Schriftsätzen und im Verfahren herausgearbeitet wird, kann den weiteren Verlauf maßgeblich prägen.
Häufige Fragen
Gilt mit 18 automatisch Erwachsenenstrafrecht?
Nein. Für Heranwachsende zwischen 18 und 20 kann nach § 105 JGG weiterhin Jugendstrafrecht gelten. Das entscheidet sich im Einzelfall.
Wann wird bei Heranwachsenden Jugendstrafrecht angewendet?
Wenn der Heranwachsende nach seiner Entwicklung zur Tatzeit noch einem Jugendlichen gleichstand oder die Tat eine Jugendverfehlung war. In der Praxis ist das häufig der Fall.
Ist Jugendstrafrecht wirklich milder?
Es ist anders ausgerichtet. Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund, was flexiblere Reaktionen ermöglicht. In vielen Fällen ist das für den jungen Menschen günstiger, auch wenn bei schwersten Taten ebenfalls eine erhebliche Jugendstrafe möglich ist.
Kann die Verteidigung beeinflussen, welches Recht gilt?
Ja. Die Anwendung des Jugendstrafrechts beruht auf einer Würdigung von Person und Tat, zu der die Verteidigung gezielt vortragen kann.
Steht gegen Sie oder Ihr Kind als Heranwachsender ein Strafverfahren im Raum? Lassen Sie früh prüfen, ob das mildere Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Ich verteidige junge Menschen einfühlsam und konsequent und arbeite genau diese Weichenstellung heraus. Nehmen Sie direkt Kontakt auf.
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