Investorenvisum und Firmengründung in Deutschland: Kosten, Ablauf und warum es keine Garantie gibt
Investorenvisum und Firmengründung: die Fragen, die vor dem Mandat kommen
Wer aus dem Ausland in Deutschland investieren und ein Unternehmen gründen möchte, stellt fast immer dieselben drei Fragen zuerst: Was kostet das? Wie lange dauert es? Und gibt es eine Garantie, dass der Aufenthaltstitel erteilt wird?
Diese Fragen kommen häufig nicht vom Investor selbst, sondern von Beratern, Vermittlern oder Geschäftspartnern, die für ihn vorklären. Das ist verständlich - niemand beauftragt einen Anwalt im Ausland, ohne vorher eine Vorstellung von Kosten und Ablauf zu haben.
Dieser Beitrag beantwortet diese Fragen offen. Auch dort, wo die Antwort unbequem ist.
"Seriöse Beratung beginnt damit, zu sagen, was nicht möglich ist. Wer eine Garantie für ein Visum verspricht, verspricht etwas, worüber er gar nicht entscheidet."
- →Tom Beisel, Rechtsanwalt
Gibt es eine Garantie für die Erteilung?
Nein. Und wer sie zusagt, sollte kritisch hinterfragt werden.
Über die Erteilung eines Visums entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung, über den Aufenthaltstitel die Ausländerbehörde - regelmäßig unter Beteiligung weiterer Stellen wie der Industrie- und Handelskammer oder der Gewerbebehörde. Ein Rechtsanwalt ist an dieser Entscheidung nicht beteiligt und kann sie nicht herbeiführen.
Was anwaltliche Arbeit leisten kann:
- →Prüfung, ob das Vorhaben rechtlich überhaupt tragfähig ist
- →ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten im konkreten Fall
- →Aufdecken von Schwachstellen, bevor die Behörde sie findet
- →Aufbau und Strukturierung des Antrags
- →Vorbereitung von Businessplan, Finanzierungsnachweisen und Kapitalherkunft in behördentauglicher Form
- →Kommunikation mit Botschaft, Ausländerbehörde und beteiligten Stellen
- →rechtliches Vorgehen bei Ablehnung oder Untätigkeit
Warum sich die Kosten nicht pauschal nennen lassen
Die Frage nach dem Preis kommt zu Recht früh. Eine belastbare Antwort ist aber erst möglich, wenn wesentliche Eckdaten feststehen.
Der Aufwand hängt insbesondere ab von:
- →der Person des Investors und ihrem bisherigen Werdegang
- →der Höhe und Herkunft des eingesetzten Kapitals
- →dem geplanten Geschäftsmodell und dessen Plausibilität
- →der gewählten Rechtsform und Gesellschafterstruktur
- →der Anzahl der beteiligten Personen
- →dem Herkunftsland und den dortigen Verfahrensabläufen
- →der zuständigen Auslandsvertretung und Ausländerbehörde
- →der Frage, ob Familienangehörige mitkommen sollen
- →eventuellen Vorbelastungen oder früheren Ablehnungen
Ein Einzelinvestor mit klarer Kapitalherkunft und einfachem Geschäftsmodell verursacht einen völlig anderen Aufwand als eine Gruppe von mehreren Beteiligten mit verschachtelter Struktur und Kapital aus mehreren Quellen.
Wie die Kosten strukturiert sind
Transparenz ist hier möglich - nur eben über die Struktur, nicht über einen Betrag im luftleeren Raum.
Erstberatung. Ein erstes Beratungsgespräch klärt die Ausgangslage: Wer will was, mit welchem Kapital, in welcher Struktur? Erst danach lässt sich sagen, ob und wie das Vorhaben umsetzbar ist. Die Erstberatung ist kostenpflichtig und wird bei anschließender Mandatserteilung angerechnet.
Mandat. Für die weitere Bearbeitung wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen. Sie definiert Leistungsumfang und Honorar, bevor die Arbeit beginnt.
Weitere Verfahrensschritte. Kommt es zu einer Ablehnung, zu einer Untätigkeitsklage oder zu einem Eilverfahren, wird das gesondert und vorab abgestimmt.
Fremdkosten. Amtliche Gebühren, Notar, Übersetzungen, Beglaubigungen und Apostillen kommen hinzu und werden nicht vom Anwalt vereinnahmt.
Wie lange dauert es?
Auch hier gilt: eine Spanne, keine Zusage.
Die Dauer hängt insbesondere ab von:
- →der Terminverfügbarkeit bei der zuständigen Auslandsvertretung
- →der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
- →der Beteiligung weiterer Stellen wie IHK oder Gewerbeamt
- →der Auslastung der zuständigen Ausländerbehörde
- →Rückfragen und Nachforderungen im laufenden Verfahren
Der größte Zeitfaktor liegt in der Praxis nicht bei der Behörde, sondern in der Vorbereitung: unvollständige Unterlagen, fehlende Übersetzungen oder ein Businessplan, der die gesetzlichen Anforderungen nicht abbildet, verlängern das Verfahren erheblich - oder führen zur Ablehnung.
Wenn ein Vermittler beteiligt ist
Viele Anfragen erreichen Kanzleien über Vermittler, Berater oder Geschäftspartner, die den Kontakt herstellen. Das ist zulässig und in internationalen Sachverhalten oft sinnvoll.
Klar geregelt sein muss aber Folgendes:
Mandant ist immer die Person selbst. Auch wenn der Kontakt über einen Dritten zustande kommt: Mandant, Ansprechpartner und Weisungsgeber ist ausschließlich der Investor. Anwaltliche Beratung erfolgt in seinem Interesse, nicht im Interesse des Vermittlers.
Ein Dritter kann zahlen. Dass ein Unternehmen oder ein Vermittler die Kosten übernimmt, ist grundsätzlich möglich - sofern es vorher transparent vereinbart wird. An der Mandatsbeziehung ändert das nichts.
Der Interessent muss benannt sein. Eine belastbare Beratung zu einem unbenannten Kunden ist nicht möglich. Ohne konkrete Person, Kapitalangabe und Geschäftsidee bleibt jede Aussage unverbindlich.
Verschwiegenheit gilt gegenüber allen. Was der Mandant mitteilt, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht - auch gegenüber dem Vermittler, sofern der Mandant nichts anderes freigibt.
Was vor dem ersten Gespräch feststehen sollte
Je klarer die Ausgangslage, desto konkreter die Beratung. Hilfreich sind:
- →Name und Staatsangehörigkeit der investierenden Person
- →Passkopie
- →geplante Investitionssumme
- →Herkunft des Kapitals
- →Geschäftsidee und geplante Tätigkeit in Deutschland
- →vorgesehene Rechtsform
- →Anzahl und Rolle weiterer Beteiligter
- →vorgesehener Standort
- →beruflicher Werdegang und Qualifikation
- →frühere Visumanträge oder Ablehnungen
- →ob Familienangehörige nachziehen sollen
Bei mehreren Interessenten gilt: Jeder Fall wird getrennt geprüft. Personen, Summen und Geschäftsmodelle lassen sich nicht bündeln.
Häufige Fragen
Können Sie garantieren, dass das Visum erteilt wird?
Nein. Über die Erteilung entscheiden Auslandsvertretung und Ausländerbehörde. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten prüfen, den Antrag bestmöglich vorbereiten und gegen eine Ablehnung vorgehen - eine Zusage kann er nicht geben.
Warum nennen Sie mir keinen Preis am Telefon?
Weil der Aufwand von Faktoren abhängt, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt sind. Ein Preis, der ohne diese Kenntnis genannt wird, ist entweder überhöht oder unvollständig.
Ist die Erstberatung kostenlos?
Nein. Die Erstberatung ist eine anwaltliche Leistung und kostenpflichtig. Bei anschließender Mandatserteilung wird sie angerechnet.
Kann ich als Vermittler für meinen Kunden beauftragen?
Sie können den Kontakt herstellen und am Gespräch teilnehmen. Das Mandat wird jedoch vom Investor selbst erteilt. Eine Kostenübernahme durch Sie ist möglich, wenn sie vorher vereinbart wird.
Wir sind mehrere Interessenten - geht das gemeinsam?
Ein gemeinsames Gespräch ist möglich. Die rechtliche Prüfung erfolgt aber für jede Person einzeln, da Voraussetzungen und Erfolgsaussichten individuell zu beurteilen sind.
Wie viel Kapital brauche ich?
Eine feste gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht mehr. Entscheidend ist, ob Geschäftsidee, Finanzierung und erwartete wirtschaftliche Wirkung insgesamt überzeugen. Die Höhe allein ist nicht ausschlaggebend.
Kann meine Familie mitkommen?
Ein Familiennachzug ist grundsätzlich möglich, folgt aber eigenen Voraussetzungen. Das sollte von Anfang an mitgeplant und nicht nachträglich angehängt werden.
In welcher Sprache können wir sprechen?
Die Beratung erfolgt auf Deutsch, Englisch und Russisch.
Kontakt
Sie planen eine Investition oder Firmengründung in Deutschland und möchten wissen, ob Ihr Vorhaben rechtlich tragfähig ist?
Rechtsanwalt Tom Beisel prüft die Ausgangslage, benennt die Risiken offen und begleitet das Verfahren von der Vorbereitung bis zur Entscheidung.
- →Mobil: +49 172 8974716
- →Kanzlei: 0201 4517 380
- →E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-beisel.de
- →Anschrift: Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen
Beratung auf Deutsch, Englisch und Russisch. Vertretung bundesweit.
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