Jugendstrafrecht: Was Eltern wissen müssen, wenn ihr Kind beschuldigt wird
Ihr Kind ist beschuldigt? Bewahren Sie Ruhe, und handeln Sie richtig
Wenn das eigene Kind plötzlich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, ist das für Eltern ein Schock. Eine Vorladung, ein Anruf der Polizei oder die Nachricht, dass gegen den Sohn oder die Tochter ermittelt wird, löst Angst und Hilflosigkeit aus. Viele Eltern fragen sich, was jetzt zu tun ist, was ihrem Kind droht und wie sie es schützen können.
Dieser Beitrag erklärt verständlich, wie das Jugendstrafrecht funktioniert, ab wann es gilt, welche Folgen möglich sind, was Eltern sofort tun und unbedingt lassen sollten und warum gerade bei jungen Menschen ohne deutschen Pass die aufenthaltsrechtliche Seite mitgedacht werden muss.
Ab wann gilt das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und unterscheidet drei Gruppen. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig, gegen sie kann kein Strafverfahren geführt werden. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren unterliegen dem Jugendstrafrecht. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren wird im Einzelfall geprüft, ob noch Jugendstrafrecht oder bereits Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist, was sich nach ihrem Entwicklungsstand und der Art der Tat richtet.
Bei Jugendlichen prüft das Gericht zusätzlich die sogenannte Verantwortungsreife. Es geht darum, ob der junge Mensch nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Diese Prüfung ist ein wichtiger Ansatzpunkt der Verteidigung.
Der entscheidende Unterschied: Erziehung statt Strafe
Das Jugendstrafrecht verfolgt einen grundlegend anderen Zweck als das Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund steht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke. Ziel ist, dass der junge Mensch aus dem Geschehen lernt und nicht erneut straffällig wird. Das eröffnet Möglichkeiten, die es bei Erwachsenen so nicht gibt, und ist eine echte Chance.
Die möglichen Reaktionen sind abgestuft. Am mildesten ist die Einstellung des Verfahrens, oft verbunden mit einer Auflage wie Sozialstunden, einem Täter-Opfer-Ausgleich oder einem Gespräch. Daneben gibt es Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel wie Weisungen, Verwarnungen oder Arbeitsauflagen. Die Jugendstrafe, also Freiheitsentzug, ist das letzte Mittel und kommt erst bei schwereren Taten oder schädlichen Neigungen in Betracht.
"Im Jugendstrafrecht geht es selten darum, um jeden Preis einen Freispruch zu erkämpfen. Es geht darum, eine Lösung zu finden, die das Kind nicht für einen Fehler ein Leben lang belastet. Eine frühe, kluge Verteidigung kann hier sehr viel bewegen."
- →Tom Beisel, Rechtsanwalt
Was Eltern sofort tun sollten
Das Wichtigste zuerst: Ihr Kind muss nichts zur Sache sagen. Wie jeder Beschuldigte hat es das Recht zu schweigen, und davon sollte es Gebrauch machen, bis ein Verteidiger eingeschaltet ist und Akteneinsicht genommen hat. Ermutigen Sie Ihr Kind nicht, die Sache bei der Polizei schnell aufzuklären. Was dort gesagt wird, lässt sich später kaum noch korrigieren.
Begleiten Sie Ihr Kind, aber überlassen Sie die rechtliche Seite einem Fachmann. Eltern wollen helfen und reden manchmal selbst mit der Polizei oder dem Gericht. Das ist gut gemeint, kann aber schaden. Alle Kommunikation mit Behörden sollte über den Verteidiger laufen.
Die oft übersehene Seite: der Aufenthalt
Hat Ihr Kind oder Ihre Familie keinen deutschen Pass, kommt eine zweite, häufig unterschätzte Dimension hinzu. Ein Strafverfahren und erst recht eine Verurteilung können sich auf den Aufenthaltstitel auswirken, eine spätere Niederlassungserlaubnis erschweren oder eine Einbürgerung gefährden. Schon ein laufendes Verfahren kann ausländerrechtliche Entscheidungen verzögern.
Deshalb sollte die Verteidigung von Anfang an nicht nur das Strafverfahren, sondern auch die aufenthaltsrechtlichen Folgen im Blick haben. Eine Erledigung, die strafrechtlich mild ausfällt, aber aufenthaltsrechtlich Schaden anrichtet, ist keine gute Lösung. Beide Seiten gehören zusammen gedacht, und genau das ist eine Stärke, auf die es bei der Wahl des Verteidigers ankommt.
Warum frühe Verteidigung den Unterschied macht
Gerade weil das Jugendstrafrecht so viele Wege zu einer milden, erzieherisch sinnvollen Lösung kennt, lohnt sich eine frühzeitige Verteidigung besonders. Wer früh ansetzt, kann oft eine Einstellung des Verfahrens erreichen, bevor es zu einer Anklage oder gar einer Hauptverhandlung kommt. Das schützt Ihr Kind nicht nur vor einer Strafe, sondern auch vor der Belastung eines langen Verfahrens.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann mein Kind bestraft werden?
Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Ab 14 gilt das Jugendstrafrecht, bei 18- bis 20-Jährigen wird im Einzelfall zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht entschieden.
Muss mein Kind zur polizeilichen Vorladung gehen?
Nein. Als Beschuldigter muss Ihr Kind einer polizeilichen Vorladung nicht folgen und keine Angaben zur Sache machen. Holen Sie zuerst anwaltlichen Rat ein.
Droht meinem Kind Gefängnis?
Die Jugendstrafe ist das letzte Mittel und kommt erst bei schwereren Taten in Betracht. In vielen Fällen sind Einstellung oder erzieherische Maßnahmen möglich.
Kann ein Verfahren Folgen für den Aufenthalt haben?
Ja, bei jungen Menschen ohne deutschen Pass kann ein Strafverfahren aufenthaltsrechtliche Auswirkungen haben. Die Verteidigung sollte beide Seiten von Anfang an berücksichtigen.
Ihr Kind ist mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Lassen Sie es zur Sache schweigen und holen Sie früh anwaltlichen Rat ein. Ich verteidige junge Menschen einfühlsam und konsequent, behalte dabei auch die aufenthaltsrechtlichen Folgen im Blick und bin im Notfall schnell erreichbar. Nehmen Sie direkt Kontakt auf.
Rechtliche Beratung benötigt?
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns