Mein Kind hat eine Vorladung der Polizei erhalten - was Eltern jetzt tun sollten

6 Min. Lesezeit
Tom Beisel

Ihr Kind hat eine Vorladung erhalten? Bewahren Sie Ruhe

Wenn im Briefkasten eine polizeiliche Vorladung für das eigene Kind liegt, ist die Sorge groß. Viele Eltern reagieren mit dem Impuls, die Sache schnell aus der Welt zu schaffen, und schicken ihr Kind zur Polizei, damit es alles erklärt. Das ist gut gemeint, aber oft der erste und folgenreichste Fehler. Gerade bei Jugendlichen entscheidet sich häufig schon hier, wie ein Verfahren verläuft.

Dieser Beitrag erklärt, was eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet, warum Ihr Kind nicht aussagen sollte, was Sie als Eltern jetzt konkret tun müssen und wie eine frühe Verteidigung Ihrem Kind hilft.

Was eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet

Zunächst kommt es darauf an, in welcher Rolle Ihr Kind geladen ist. Ist es als Beschuldigter geladen, bedeutet das, dass gegen es ermittelt wird. Und hier gilt ein entscheidender Grundsatz: Als Beschuldigter muss Ihr Kind einer polizeilichen Vorladung nicht folgen und keine Angaben zur Sache machen. Niemand ist verpflichtet, an der eigenen Belastung mitzuwirken.

Viele Eltern und Jugendliche wissen das nicht und gehen davon aus, sie müssten erscheinen und aussagen. Das Gegenteil ist richtig. Das Schweigerecht ist das wichtigste Recht Ihres Kindes, und Schweigen darf ihm nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Warum Ihr Kind nicht aussagen sollte

Im Moment der Vernehmung ist die Versuchung groß, sich zu erklären, die eigene Sicht zu schildern oder zu beteuern, man habe nichts Schlimmes getan. Gerade Jugendliche neigen dazu, unter dem Druck der Situation Dinge zu sagen, die ihnen später schaden. Was bei der Polizei gesagt wird, wird protokolliert und kann nicht mehr zurückgenommen werden.

Erst nach Akteneinsicht durch einen Verteidiger lässt sich überhaupt beurteilen, was vorgeworfen wird, wie die Beweislage aussieht und ob und wie eine Aussage sinnvoll ist. Eine Einlassung ohne Kenntnis der Akte ist ein Schuss ins Blaue, und im Zweifel trifft er das eigene Kind.

"Der häufigste Fehler von Eltern ist, das Kind zur Polizei zu schicken, damit es die Sache aufklärt. In Wahrheit braucht es genau das Gegenteil: erst schweigen, dann mit dem Verteidiger die Akte ansehen, dann entscheiden."

  • Tom Beisel, Rechtsanwalt

Was Sie als Eltern jetzt tun sollten

Reagieren Sie ruhig und überlegt. Lassen Sie Ihr Kind der Vorladung nicht ohne anwaltliche Begleitung folgen und ermutigen Sie es nicht, schnell auszusagen. Sagen Sie den Termin über einen Verteidiger ab oder lassen Sie ihn unbeachtet, wenn es eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter ist. Wenden Sie sich frühzeitig an einen Verteidiger, der Akteneinsicht beantragt und mit Ihnen und Ihrem Kind die Lage bespricht.

Wichtig ist auch, dass Sie selbst nicht versuchen, die Sache bei der Polizei zu klären. Eltern wollen helfen, aber jede eigene Erklärung kann ungewollt schaden. Die gesamte Kommunikation mit den Behörden sollte über den Verteidiger laufen.

⚠️ Wichtig: Schicken Sie Ihr Kind nicht ohne Verteidiger zu einer polizeilichen Vernehmung. Als Beschuldigter muss es nicht erscheinen und nicht aussagen. Eine einmal gemachte Aussage lässt sich später kaum noch korrigieren.

Wie eine frühe Verteidigung hilft

Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, und es gibt viele Wege zu einer milden, sinnvollen Lösung. Gerade deshalb lohnt sich frühes Handeln. Ein Verteidiger kann nach Akteneinsicht oft darauf hinwirken, dass das Verfahren eingestellt wird, etwa gegen eine erzieherische Auflage, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt. Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer der Spielraum.

Bei jungen Menschen ohne deutschen Pass kommt hinzu, dass ein Strafverfahren auch aufenthaltsrechtliche Folgen haben kann. Auch das sollte von Anfang an mitbedacht werden, damit eine Lösung gefunden wird, die Ihr Kind nicht unnötig belastet.

Häufige Fragen

Muss mein Kind zur polizeilichen Vorladung gehen?

Wenn es als Beschuldigter geladen ist, nein. Es muss nicht erscheinen und keine Angaben zur Sache machen. Holen Sie zuerst anwaltlichen Rat ein.

Macht es einen schlechten Eindruck, wenn mein Kind schweigt?

Nein. Das Schweigerecht ist ein gesetzlich garantiertes Recht, und Schweigen darf nicht zum Nachteil Ihres Kindes gewertet werden.

Was ist, wenn mein Kind als Zeuge geladen ist?

Dann gelten andere Regeln als beim Beschuldigten. Lassen Sie die Vorladung anwaltlich prüfen, um die Rolle und die Pflichten Ihres Kindes zu klären.

Wie schnell sollte ich einen Anwalt einschalten?

So früh wie möglich, am besten sofort nach Erhalt der Vorladung und vor dem genannten Termin. Die frühe Phase ist für den Verlauf entscheidend.


Ihr Kind hat eine polizeiliche Vorladung erhalten? Lassen Sie es zunächst schweigen und holen Sie umgehend anwaltlichen Rat ein, bevor der Termin ansteht. Ich verteidige junge Menschen einfühlsam und konsequent und behalte auch die aufenthaltsrechtlichen Folgen im Blick. Nehmen Sie direkt Kontakt auf.

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