§ 223 StGB – Körperverletzung: Strafen, Anzeige & anwaltliche Hilfe
§ 223 StGB – Körperverletzung: Was bedeutet das?
Die Körperverletzung ist eines der häufigsten Delikte im Strafrecht. Bereits eine einfache Ohrfeige oder ein Stoß kann den Tatbestand erfüllen.
Was regelt § 223 StGB?
Laut Gesetz macht sich strafbar, wer:
„eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.“
Beispiele:
- →Schlag ins Gesicht
- →Faustschläge
- →Schubsen mit Sturzfolge
- →infizierte Nadelstiche
- →vorsätzliche Infektionen (z. B. mit Corona, HIV)
Welche Strafe droht bei Körperverletzung?
📌 Geldstrafe oder
📌 Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
👉 In vielen Fällen wird per Strafbefehl verurteilt – oder die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen Auflage ein (§ 153a StPO).
Anzeige wegen Körperverletzung – was tun?
🔒 Keine Aussage ohne anwaltlichen Beistand
🔒 Schweigen ist Ihr gutes Recht
🔒 Aussage erst nach Akteneinsicht durch den Anwalt
🔒 Keine Rechtfertigungen gegenüber Polizei oder Zeugen
Unterschied: einfache – gefährliche – schwere Körperverletzung
- →Einfache Körperverletzung (§ 223)
- →Gefährliche Körperverletzung (§ 224): z. B. durch Waffe, gemeinschaftlich, mittels Gift
- →Schwere Körperverletzung (§ 226): bleibende Schäden
- →Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227)
Je nach Schwere steigt das Strafmaß erheblich an.
Körperverletzung & Schmerzensgeld
Neben der Strafanzeige droht häufig ein zivilrechtlicher Anspruch auf:
- →Schmerzensgeld
- →Behandlungskosten
- →Verdienstausfall
Diese Ansprüche werden in separaten Verfahren geltend gemacht.
Verjährung bei § 223 StGB
Die einfache Körperverletzung verjährt nach 5 Jahren. Eine Anzeige kann aber deutlich früher erfolgen.
Strafverteidigung bei Körperverletzung
Ich prüfe für Sie:
- →Notwehr oder Nothilfe
- →Einvernehmliches Verhalten (z. B. bei Rangelei)
- →Irrtum oder Falschbeschuldigung
- →Beweislage und Gutachten
In vielen Fällen lässt sich das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren einstellen.
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✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de
Ich verteidige Sie konsequent gegen den Vorwurf der Körperverletzung – kompetent, diskret und entschlossen.

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