Zwei-Drittel-Entlassung nach § 57 StGB - Antrag, Sozialprognose und Bewährung

12 Min. Lesezeit
Tom Beisel

Zwei-Drittel-Entlassung nach § 57 StGB - wann eine vorzeitige Entlassung möglich ist

Wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss nicht in jedem Fall die gesamte Strafe vollständig im Gefängnis verbüßen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rest der Freiheitsstrafe nach dem sogenannten Zwei-Drittel-Zeitpunkt zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das bedeutet: Die verurteilte Person wird vorzeitig aus der Haft entlassen, steht aber für den verbleibenden Strafrest unter Bewährung. Wird die Bewährung erfolgreich durchgestanden, muss der Strafrest nicht mehr verbüßt werden. Kommt es dagegen zu neuen Straftaten oder schweren Verstößen gegen Auflagen, droht der Widerruf der Bewährung.

Für Betroffene und Angehörige ist der Zwei-Drittel-Zeitpunkt deshalb ein entscheidender Moment. Gleichzeitig ist wichtig: Die Entlassung passiert nicht automatisch. Das Gericht prüft, ob eine Entlassung verantwortet werden kann.

"Der Zwei-Drittel-Zeitpunkt ist kein bloßes Datum im Vollstreckungsplan. Entscheidend ist, ob dem Gericht eine tragfähige Entlassungsperspektive, stabile Lebensverhältnisse und eine positive Sozialprognose gezeigt werden können."

— Tom Beisel, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Tom Beisel unterstützt Verurteilte und Angehörige bei der Vorbereitung der Zwei-Drittel-Entlassung, bei Stellungnahmen gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft, bei Problemen mit der JVA und bei der Strategie für die Bewährungszeit.

Was bedeutet Zwei-Drittel-Zeitpunkt?

Der Zwei-Drittel-Zeitpunkt ist der Zeitpunkt, zu dem zwei Drittel der verhängten Freiheitsstrafe verbüßt sind.

Beispiel:

Bei einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren ist der Zwei-Drittel-Zeitpunkt nach 2 Jahren erreicht.

Bei einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren ist der Zwei-Drittel-Zeitpunkt nach 4 Jahren erreicht.

Ab diesem Zeitpunkt kann geprüft werden, ob der verbleibende Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wird. Rechtlich spricht man von der Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe.

Ist die Entlassung nach zwei Dritteln automatisch?

Nein. Die Zwei-Drittel-Entlassung ist kein Automatismus.

Es reicht also nicht aus, dass zwei Drittel der Strafe rechnerisch verbüßt sind. Das Gericht prüft zusätzlich, ob die Entlassung verantwortet werden kann.

Dabei geht es insbesondere um die Frage:

Besteht die Erwartung, dass die verurteilte Person nach der Entlassung keine neuen Straftaten begeht und die Entlassung mit dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit vereinbar ist?

Genau an diesem Punkt entscheidet sich in der Praxis häufig, ob der Antrag Erfolg hat oder nicht.

Welche Voraussetzungen gelten nach § 57 StGB?

Für eine Strafrestaussetzung nach zwei Dritteln müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Wichtig sind insbesondere:

  • zwei Drittel der Freiheitsstrafe sind verbüßt
  • mindestens zwei Monate Freiheitsstrafe sind verbüßt
  • die Entlassung ist unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortbar
  • die verurteilte Person willigt in die Aussetzung zur Bewährung ein
  • es besteht eine tragfähige Sozialprognose
  • die Lebensverhältnisse nach der Entlassung sind geklärt
  • das Verhalten im Vollzug spricht nicht gegen eine Entlassung
⚠️ Wichtig: Der Zeitablauf allein genügt nicht. Entscheidend ist die Gesamtbewertung der Person, der Tat, des Vollzugsverhaltens und der Entlassungssituation.

Was prüft das Gericht konkret?

Das Gericht betrachtet den Fall nicht nur abstrakt. Es prüft konkrete Umstände.

Relevant können sein:

  • Persönlichkeit der verurteilten Person
  • Vorleben und Vorstrafen
  • Art und Schwere der Tat
  • Verhalten im Vollzug
  • Disziplinarmaßnahmen in der JVA
  • Arbeit, Ausbildung oder Therapie im Vollzug
  • Umgang mit der Tat
  • Einsicht und Verantwortungsübernahme
  • Suchtproblematik
  • psychische Stabilität
  • familiäre Bindungen
  • Wohnsituation nach Entlassung
  • Arbeitsplatz oder Ausbildung
  • Schuldenregulierung
  • Kontakt zu alten Risikopersonen
  • Rückfallrisiko
  • Bewährungsplan

Je besser diese Punkte vorbereitet und belegt sind, desto stärker wird der Antrag.

Sozialprognose - der zentrale Punkt

Die Sozialprognose ist oft der wichtigste Faktor. Das Gericht fragt: Ist zu erwarten, dass die Person in Freiheit keine neuen Straftaten begeht?

Eine günstige Sozialprognose kann gestützt werden durch:

  • stabile Wohnung
  • feste familiäre Unterstützung
  • konkreter Arbeitsplatz
  • Ausbildungsplatz
  • Therapieplatz
  • Suchtberatung
  • Schuldenberatung
  • positive Vollzugsberichte
  • beanstandungsfreies Verhalten in der JVA
  • glaubhafte Distanzierung von früherem Umfeld
  • Einsicht in das Unrecht der Tat
  • realistische Zukunftsplanung

Eine schlechte Prognose kann dagegen entstehen durch:

  • neue Disziplinarverstöße
  • Gewaltvorfälle in der JVA
  • Drogenkonsum im Vollzug
  • fehlende Entlassungsadresse
  • ungeklärte finanzielle Lage
  • Rückkehr ins alte kriminelle Umfeld
  • fehlende Einsicht
  • abgebrochene Therapien
  • offene Haftbefehle oder neue Ermittlungen
⚠️ Wichtig: Eine positive Sozialprognose muss vorbereitet werden. Sie entsteht nicht automatisch dadurch, dass die Haftzeit abläuft.

Welche Rolle spielt die JVA?

Die Justizvollzugsanstalt spielt in der Praxis eine wichtige Rolle. Häufig wird eine Stellungnahme der JVA eingeholt.

Darin können bewertet werden:

  • Verhalten im Vollzug
  • Arbeit oder Ausbildung
  • Teilnahme an Maßnahmen
  • Disziplinarverhalten
  • Lockerungen
  • Umgang mit Bediensteten und Mitgefangenen
  • Einschätzung der Rückfallgefahr
  • Entlassungsvorbereitung
  • Vollzugsplan
  • mögliche Risiken

Eine positive Stellungnahme kann den Antrag deutlich stärken. Eine negative Stellungnahme kann ihn erheblich gefährden.

Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, ob es problematische Punkte im Vollzug gibt und wie diese eingeordnet oder entkräftet werden können.

Welche Rolle spielt die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft ist im Vollstreckungsverfahren beteiligt. Sie kann zur Frage der Strafrestaussetzung Stellung nehmen.

Die Staatsanwaltschaft kann der Entlassung zustimmen, sie ablehnen oder Bedenken äußern.

Bedenken entstehen häufig bei:

  • schweren Gewaltdelikten
  • Sexualdelikten
  • Betäubungsmitteldelikten
  • wiederholten Vorstrafen
  • hoher Rückfallgefahr
  • fehlender Einsicht
  • ungeklärter Entlassungssituation
  • negativem Vollzugsverhalten

Wenn die Staatsanwaltschaft Einwände erhebt, muss darauf sachlich und rechtlich reagiert werden.

Strafvollstreckungskammer - wer entscheidet?

Über die Aussetzung des Strafrestes entscheidet im Regelfall nicht mehr das Gericht, das ursprünglich verurteilt hat. Zuständig ist häufig die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht.

Diese prüft, ob die Voraussetzungen der Zwei-Drittel-Entlassung erfüllt sind.

Im Verfahren können beteiligt sein:

  • verurteilte Person
  • Verteidiger oder Rechtsanwalt
  • Staatsanwaltschaft
  • JVA
  • Bewährungshilfe
  • gegebenenfalls Sachverständige
  • Strafvollstreckungskammer

Das Verfahren endet regelmäßig mit einem Beschluss.

Muss ein Antrag gestellt werden?

In vielen Fällen wird die Zwei-Drittel-Prüfung von Amts wegen angestoßen. Trotzdem ist es häufig sinnvoll, nicht einfach abzuwarten, sondern aktiv und vorbereitet aufzutreten.

Ein anwaltlich vorbereiteter Antrag kann sinnvoll sein, wenn:

  • die JVA kritisch ist
  • die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich widerspricht
  • es Vorstrafen gibt
  • die Tat schwer war
  • die Entlassungssituation noch ungeklärt ist
  • ein Arbeitsplatz nachgewiesen werden kann
  • Angehörige unterstützen
  • Therapie oder Beratung organisiert wurde
  • besondere positive Entwicklungen vorliegen
  • der Betroffene sich im Vollzug stabilisiert hat
⚠️ Wichtig: Wer erst kurz vor dem Zwei-Drittel-Zeitpunkt beginnt, Wohnung, Arbeit, Therapie und Unterlagen zu organisieren, verschenkt oft wichtige Chancen.

Wann sollte man mit der Vorbereitung beginnen?

Die Vorbereitung sollte nicht erst wenige Tage vor dem Zwei-Drittel-Zeitpunkt beginnen.

Sinnvoll ist eine Vorbereitung mehrere Monate vorher. Denn viele Unterlagen brauchen Zeit.

Wichtig können sein:

  • Entlassungsadresse
  • Mietzusage
  • Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
  • Ausbildungszusage
  • Therapienachweis
  • Suchtberatung
  • Schuldnerberatung
  • familiäre Unterstützungsschreiben
  • Nachweis über Kontakt zur Bewährungshilfe
  • Vollzugsplan
  • positive JVA-Bescheinigungen
  • Nachweise über Arbeit im Vollzug
  • Nachweise über Kurse oder Maßnahmen
  • Stellungnahme zur Tat und Zukunftsplanung

Je besser die Entlassung vorbereitet ist, desto eher kann das Gericht davon ausgehen, dass die Rückkehr in Freiheit funktioniert.

Was gehört in einen guten Antrag?

Ein guter Antrag auf Strafrestaussetzung sollte nicht nur sagen: "Zwei Drittel sind erreicht."

Er sollte konkret zeigen, warum die Entlassung verantwortbar ist.

Wichtige Punkte sind:

  • Berechnung des Zwei-Drittel-Zeitpunkts
  • bisheriger Vollzugsverlauf
  • Verhalten in der JVA
  • Teilnahme an Maßnahmen
  • Auseinandersetzung mit der Tat
  • Entlassungsadresse
  • Arbeit oder Ausbildung
  • familiäre Unterstützung
  • Therapie oder Beratung
  • Umgang mit Risiken
  • Vorschläge für Auflagen
  • Bereitschaft zur Bewährungshilfe
  • Nachweise und Anlagen

Ein Antrag ohne Substanz wirkt schwach. Ein Antrag mit klarer Struktur, Belegen und realistischer Zukunftsplanung kann die Chancen deutlich verbessern.

Bewährungsauflagen nach der Entlassung

Wenn der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wird, kann das Gericht Auflagen und Weisungen erteilen.

Typische Auflagen oder Weisungen können sein:

  • Meldung bei der Bewährungshilfe
  • Wohnsitzauflage
  • Arbeitsaufnahme oder Arbeitsplatzbemühungen
  • Drogenscreenings
  • Alkoholabstinenz
  • Therapieauflage
  • Kontaktverbote
  • Schadenswiedergutmachung
  • Zahlung von Geldbeträgen
  • Teilnahme an Beratung
  • Verbot bestimmter Orte oder Kontakte

Diese Auflagen sollten ernst genommen werden. Wer gegen Weisungen oder Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt, riskiert den Widerruf der Bewährung.

Was passiert bei Verstoß gegen Bewährungsauflagen?

Ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen kann gefährlich werden. Besonders riskant sind neue Straftaten während der Bewährungszeit.

Mögliche Folgen:

  • Verwarnung
  • zusätzliche Auflagen
  • strengere Weisungen
  • Verlängerung der Bewährungszeit
  • intensivere Bewährungshilfe
  • Widerruf der Bewährung
  • erneute Inhaftierung zur Verbüßung des Strafrestes
⚠️ Wichtig: Bei Problemen in der Bewährungszeit sollte sofort reagiert werden. Schweigen, Nichterscheinen oder Kontaktabbruch zur Bewährungshilfe verschlechtert die Lage regelmäßig.

Halbstrafe statt Zwei-Drittel - geht das auch?

Neben der Zwei-Drittel-Entlassung gibt es in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit einer Entlassung nach der Hälfte der Strafe.

Die sogenannte Halbstrafe kommt aber nur unter engeren Voraussetzungen in Betracht.

Sie kann relevant sein, wenn:

  • erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt wird und diese zwei Jahre nicht übersteigt
  • oder besondere Umstände vorliegen
  • die übrigen Voraussetzungen für eine Strafrestaussetzung erfüllt sind
  • die Entlassung verantwortet werden kann

Die Halbstrafe ist in der Praxis schwieriger durchzusetzen als die Zwei-Drittel-Entlassung. Sie muss besonders gut begründet werden.

Was ist bei Erstverbüßern besonders wichtig?

Wer erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt, hat oft bessere Argumente für eine positive Prognose. Das gilt aber nicht automatisch.

Wichtig sind:

  • keine einschlägigen Vorstrafen
  • gutes Verhalten im Vollzug
  • stabile Entlassungssituation
  • Einsicht
  • Unterstützung durch Familie
  • Arbeits- oder Ausbildungsplatz
  • Distanzierung von Risikoumfeld
  • keine neuen Ermittlungen
  • Bereitschaft zur Bewährungshilfe

Gerade bei Erstverbüßern lohnt sich eine frühe und strukturierte Vorbereitung.

Was ist bei Betäubungsmitteldelikten wichtig?

Bei Betäubungsmitteldelikten achtet das Gericht besonders auf Rückfallrisiken, Suchtproblematik und Umfeld.

Wichtig können sein:

  • Drogenscreenings
  • Suchtberatung
  • Therapie
  • Distanzierung von früheren Kontakten
  • neuer Wohnort
  • Arbeitsstelle
  • Schuldenregulierung
  • glaubhafte Zukunftsplanung
  • keine Drogenverstöße im Vollzug

Ein bloßer Hinweis, man wolle künftig „nichts mehr damit zu tun haben“, reicht oft nicht. Es braucht konkrete Nachweise und Strukturen.

Was ist bei Gewaltdelikten wichtig?

Bei Gewaltdelikten steht das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit besonders im Fokus.

Wichtig sind:

  • Auseinandersetzung mit der Tat
  • Anti-Gewalt-Training
  • Therapie oder Beratung
  • stabile Konfliktbewältigung
  • keine Gewaltvorfälle im Vollzug
  • kein Kontakt zu früheren Konfliktpersonen
  • klare Wohn- und Arbeitsperspektive
  • Umgang mit Alkohol oder Drogen, falls relevant

Je schwerer die Tat, desto wichtiger ist eine überzeugende Begründung, warum keine Gefahr neuer Straftaten besteht.

Was ist bei Sexualdelikten wichtig?

Bei Sexualdelikten ist die Prüfung besonders streng. Häufig spielen Gutachten, Therapie, Risikoanalyse und Sicherheitsinteressen eine große Rolle.

Relevant können sein:

  • therapeutische Aufarbeitung
  • Tatbearbeitung
  • Rückfallprävention
  • Gutachten
  • Führungsaufsicht
  • Kontaktverbote
  • Wohnsituation
  • Arbeitsplatz
  • Umgang mit Risikosituationen
  • Bereitschaft zur Kontrolle und Therapie

In solchen Verfahren sollte der Antrag besonders sorgfältig vorbereitet werden. Pauschale Ausführungen reichen regelmäßig nicht aus.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wenn die Strafrestaussetzung abgelehnt wird, ist der Fall nicht immer endgültig verloren. Zunächst muss der Beschluss genau geprüft werden.

Wichtig sind:

  • Gründe der Ablehnung
  • Bewertung der Sozialprognose
  • Stellungnahme der JVA
  • Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
  • mögliche Fehler in der Entscheidung
  • neue positive Entwicklungen
  • Sperrfrist für einen neuen Antrag
  • Möglichkeit der sofortigen Beschwerde
  • realistische Erfolgsaussichten

Je nach Fall kann eine sofortige Beschwerde oder ein späterer neuer Antrag sinnvoll sein.

Typische Fehler beim Zwei-Drittel-Antrag

Typische Fehler sind:

  • zu spät mit Vorbereitung beginnen
  • nur auf den Zeitablauf verweisen
  • keine Entlassungsadresse vorlegen
  • keinen Arbeitsplatz oder Plan nachweisen
  • JVA-Probleme ignorieren
  • Suchtprobleme nicht bearbeiten
  • Tat nicht reflektieren
  • alte Kontakte und Risiken nicht erklären
  • negative Stellungnahmen unbeantwortet lassen
  • Auflagen unterschätzen
  • Angehörige schreiben unstrukturierte Briefe
  • Fristen nach Ablehnung verpassen
⚠️ Wichtig: Der Antrag muss dem Gericht Sicherheit geben. Wer nur Hoffnung formuliert, aber keine belastbaren Nachweise liefert, schwächt seine Chancen.

Wie Angehörige helfen können

Angehörige spielen oft eine wichtige Rolle. Sie können zeigen, dass nach der Entlassung ein stabiles Umfeld vorhanden ist.

Hilfreich können sein:

  • Wohnmöglichkeit
  • Unterstützung bei Arbeitssuche
  • Begleitung zu Terminen
  • familiäre Stabilität
  • klare Grenzen gegenüber alten Risikokontakten
  • schriftliche Unterstützungserklärung
  • Hilfe bei Therapie oder Beratung
  • geordnete finanzielle Unterstützung

Wichtig ist aber: Unterstützungsschreiben sollten sachlich sein. Reine emotionale Bitten reichen selten aus.

Welche Unterlagen braucht der Anwalt?

Für eine schnelle Prüfung sind hilfreich:

  • Urteil
  • Vollstreckungsplan
  • Berechnung des Zwei-Drittel-Zeitpunkts
  • JVA-Unterlagen
  • Vollzugsplan
  • Disziplinarberichte, falls vorhanden
  • Nachweise über Arbeit oder Ausbildung in Haft
  • Nachweise über Therapien oder Kurse
  • frühere Beschlüsse
  • Schreiben der Staatsanwaltschaft
  • Entlassungsadresse
  • Mietvertrag oder Wohnzusage
  • Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
  • Unterstützungsschreiben von Angehörigen
  • Nachweise über Beratung, Therapie oder Abstinenz
  • Unterlagen zu offenen Verfahren

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann geprüft werden, ob ein Antrag realistische Aussicht auf Erfolg hat.

Häufige Fragen zur Zwei-Drittel-Entlassung

Bedeutet zwei Drittel automatisch Entlassung?

Nein. Nach zwei Dritteln wird geprüft, ob der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Entscheidend ist vor allem, ob die Entlassung verantwortet werden kann.

Wer entscheidet über die Zwei-Drittel-Entlassung?

Regelmäßig entscheidet die Strafvollstreckungskammer. Vor der Entscheidung werden häufig Staatsanwaltschaft, JVA und die verurteilte Person beteiligt.

Brauche ich einen Antrag?

Die Prüfung kann zwar von Amts wegen erfolgen. Ein gut vorbereiteter Antrag kann aber sinnvoll sein, um die positiven Umstände klar darzustellen.

Was ist eine günstige Sozialprognose?

Eine günstige Sozialprognose bedeutet, dass erwartet werden kann, dass die verurteilte Person nach der Entlassung keine neuen Straftaten begeht.

Was hilft bei der Sozialprognose?

Stabile Wohnung, Arbeitsplatz, Therapie, familiäre Unterstützung, gutes Vollzugsverhalten, Einsicht und ein realistischer Plan für die Zeit nach der Entlassung.

Kann die Entlassung trotz guter Führung abgelehnt werden?

Ja. Gute Führung ist wichtig, aber nicht allein entscheidend. Das Gericht prüft auch Tat, Vorleben, Rückfallrisiko und Sicherheitsinteresse.

Was passiert nach der Entlassung?

Die Entlassung erfolgt zur Bewährung. Das Gericht kann Auflagen und Weisungen erteilen, etwa Bewährungshilfe, Meldepflichten, Therapie oder Kontaktverbote.

Was passiert bei neuen Straftaten in der Bewährungszeit?

Neue Straftaten können zum Widerruf der Bewährung führen. Dann droht die Verbüßung des Strafrestes.

Kann man schon nach der Hälfte der Strafe entlassen werden?

In besonderen Fällen ja. Die Halbstrafe ist aber schwieriger zu erreichen und muss besonders begründet werden.

Was tun bei Ablehnung?

Der Beschluss sollte sofort geprüft werden. Je nach Fall kommen sofortige Beschwerde oder ein späterer neuer Antrag in Betracht.

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