FAQ Strafrecht: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Häufige Fragen zum Strafrecht

Ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung oder eine Hausdurchsuchung trifft die meisten Menschen unvorbereitet. In solchen Situationen zählt jede richtige Entscheidung. Auf dieser Seite beantworte ich die Fragen, die mir in der Praxis am häufigsten gestellt werden. Die Antworten geben Ihnen eine erste Orientierung, ersetzen aber keine individuelle Beratung zu Ihrem konkreten Fall.

Ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten. Muss ich hingehen?

Zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen oder überhaupt zum Termin zu kommen. Anders verhält es sich bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Mein Rat: Reagieren Sie nicht vorschnell und sagen Sie nichts zur Sache aus, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Oft ist es sinnvoll, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen, um zu wissen, was Ihnen überhaupt vorgeworfen wird.

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, und dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person machen (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Zur Sache selbst sollten Sie ohne vorherige Akteneinsicht und anwaltliche Beratung grundsätzlich keine Angaben machen. Was Sie einmal gesagt haben, lässt sich später kaum noch korrigieren.

Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

So früh wie möglich. Der größte Fehler ist, abzuwarten oder zu versuchen, die Sache allein aufzuklären. Schon im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt, oft lange bevor es zu einer Anklage kommt. Je früher ich Akteneinsicht nehme und die Verteidigung aufbaue, desto mehr Handlungsspielraum besteht, etwa um ein Verfahren zur Einstellung zu bringen, bevor es öffentlich wird.

Was bedeutet es, wenn ich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren bin?

Es bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft prüft, ob gegen Sie ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht. Ein Ermittlungsverfahren ist noch keine Anklage und kein Urteil. Viele Verfahren werden eingestellt, bevor sie vor Gericht gelangen. Entscheidend ist, dass die Verteidigung frühzeitig ansetzt und auf eine Einstellung oder eine günstige Lösung hinwirkt.

Bei mir soll eine Hausdurchsuchung stattfinden. Wie soll ich mich verhalten?

Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und widersprechen Sie der Durchsuchung ausdrücklich (auch wenn sie dadurch nicht verhindert wird, ist der Widerspruch für das spätere Verfahren wichtig). Sagen Sie nichts zur Sache und unterschreiben Sie nichts. Kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Anwalt. Sie müssen den Beamten nicht bei der Suche helfen und keine Fragen beantworten.

Was kann ich tun, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?

Ein Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Sie haben zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil mit allen Folgen, etwa einer Eintragung. Gerade weil die Frist kurz ist, sollten Sie einen Strafbefehl umgehend anwaltlich prüfen lassen. Häufig lohnt sich der Einspruch, etwa um die Strafe zu reduzieren oder das Verfahren ganz zu beenden.

Ein Angehöriger sitzt in Untersuchungshaft. Was kann ein Anwalt tun?

In der Untersuchungshaft zählt jede Stunde. Ein Verteidiger kann Haftprüfung beantragen, Akteneinsicht nehmen und auf eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls hinwirken, etwa gegen Auflagen. Außerdem ist der Kontakt zum Inhaftierten wichtig, den ein Anwalt anders als Angehörige ohne Überwachung wahrnehmen kann. Je schneller die Verteidigung beginnt, desto besser stehen die Chancen.

Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Kosten hängen vom Umfang und von der Schwere des Verfahrens ab. Bei einem ersten Gespräch bespreche ich mit Ihnen transparent, welche Kosten auf Sie zukommen, damit Sie eine klare Grundlage für Ihre Entscheidung haben. Wichtig ist mir, dass Sie wissen, wofür Sie zahlen: für eine durchdachte Strategie und konsequente Vertretung Ihrer Interessen.

Lohnt sich ein Anwalt auch bei kleineren Vorwürfen?

Ja. Auch ein scheinbar kleiner Vorwurf kann erhebliche Folgen haben, etwa Einträge, die Ihren Beruf, Ihren Aufenthaltstitel oder Ihren Führerschein betreffen. Gerade in einem frühen Stadium lässt sich oft viel erreichen, weil noch Spielraum für eine Einstellung besteht. Was am Anfang klein wirkt, kann ohne Verteidigung schnell größer werden.

Ich wurde als Zeuge geladen. Brauche ich trotzdem einen Anwalt?

Das kann sinnvoll sein. Als Zeuge sind Sie grundsätzlich zur Aussage verpflichtet, haben aber unter Umständen ein Aussageverweigerungsrecht, etwa wenn Sie sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden. Wenn die Grenze zwischen Zeuge und Beschuldigtem unklar ist, sollten Sie vorab anwaltlichen Rat einholen, um sich nicht ungewollt selbst zu belasten.

Kann ein Strafverfahren eingestellt werden, ohne dass es zur Verhandlung kommt?

Ja, das ist sogar häufig. Verfahren können aus unterschiedlichen Gründen eingestellt werden, etwa mangels hinreichenden Tatverdachts, gegen eine Auflage oder weil die Schuld gering ist. Eine frühzeitige, gut begründete Verteidigung kann genau darauf hinwirken. Ziel ist, das Verfahren möglichst leise und ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden.

Vertreten Sie auch bundesweit?

Ja. Ich vertrete Mandanten bundesweit und berate auf Deutsch, Englisch und Russisch. Gerade in Eilfällen wie einer Festnahme oder einer Durchsuchung bin ich im Notfall schnell erreichbar, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.


Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird, oder einen konkreten Fall? Zögern Sie nicht, mich direkt zu kontaktieren. Im Strafrecht ist schnelles Handeln oft entscheidend.