Allgemeines Strafrecht – Kompetente Verteidigung bei klassischen Straftaten bundesweit
Das Allgemeine Strafrecht regelt zahlreiche Verhaltensweisen, die in Deutschland strafbar sind. Vom einfachen Diebstahl bis zur gefährlichen Körperverletzung, von Urkundenfälschung bis Bedrohung – viele dieser Delikte können tiefgreifende Auswirkungen auf Ihr Leben haben.
Ein Strafverfahren ist für Betroffene oft eine enorme Belastung: Es drohen Geldstrafen, Freiheitsentzug, Einträge im Führungszeugnis, berufliche Konsequenzen und gesellschaftliche Stigmatisierung. Umso wichtiger ist es, frühzeitig eine erfahrene Verteidigung an Ihrer Seite zu haben.
Dieser ausführliche Leitfaden zeigt Ihnen, was Sie zum Allgemeinen Strafrecht wissen müssen: typische Vorwürfe, Abläufe eines Verfahrens, Verteidigungsansätze und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Inhalt
- Typische Straftatbestände im Allgemeinen Strafrecht
- Ablauf eines Strafverfahrens
- Mögliche Strafen und Rechtsfolgen
- Verteidigungsstrategien bei klassischen Delikten
- Besonderheiten bei Wiederholungstätern
- FAQ – Ihre häufigsten Fragen
- Warum eine konsequente Verteidigung entscheidend ist
- Mein Angebot für Sie
- Kontaktaufnahme
Typische Straftatbestände im Allgemeinen Strafrecht
Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält viele Vorschriften, die in der Praxis besonders relevant sind. Dazu gehören unter anderem:
-
Körperverletzung (§ 223 StGB)
Jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung – auch leichte Tätlichkeiten. -
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
Körperverletzung unter Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs, durch Hinterlist oder in einer gemeinschaftlichen Begehung – deutlich strafverschärfend. -
Diebstahl (§ 242 StGB)
Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich oder einem Dritten zuzueignen. -
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Zerstörung oder Beschädigung fremden Eigentums. -
Bedrohung (§ 241 StGB)
Androhung eines Verbrechens gegen eine Person. -
Nötigung (§ 240 StGB)
Zwang zu einem bestimmten Verhalten durch Gewalt oder Drohung. -
Beleidigung (§ 185 StGB)
Verletzung der Ehre durch Äußerungen oder Gesten. -
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Herstellen, Verfälschen oder Gebrauchen unechter oder verfälschter Urkunden. -
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Eindringen in eine Wohnung oder Geschäftsräume gegen den Willen des Berechtigten. -
Betrug (§ 263 StGB)
Täuschung zur Erlangung eines Vermögensvorteils.
Auch wenn manche Delikte zunächst harmlos erscheinen, können sie schwerwiegende strafrechtliche und berufliche Folgen haben.
Ablauf eines Strafverfahrens
Ein Strafverfahren läuft in mehreren Etappen ab, die oft Monate in Anspruch nehmen können:
Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft geleitet. Die Polizei führt Ermittlungen durch:
- Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten
- Hausdurchsuchungen
- Sicherstellungen von Beweismitteln
- Gutachten (z. B. DNA-Spuren, Urkundenprüfungen)
In dieser Phase gilt: Schweigen ist Ihr gutes Recht.
Ein Verteidiger beantragt Akteneinsicht, prüft die Belastungsgrundlage und schützt Sie vor voreiligen Angaben.
Vorladung als Beschuldigter
Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen werden, sollten Sie sich unbedingt vorab beraten lassen. Ohne Kenntnis der Aktenlage besteht das Risiko, sich ungewollt zu belasten.
Vorläufige Festnahme und Haftbefehl
In Einzelfällen kann Untersuchungshaft angeordnet werden, etwa bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Ein Verteidiger kann hier prüfen:
- Liegen Haftgründe vor?
- Ist der Haftbefehl rechtmäßig?
- Gibt es Alternativen (z. B. Meldeauflagen)?
Schnelles Handeln ist hier entscheidend.
Anklageerhebung und Hauptverhandlung
Reichen die Beweise für eine Anklage, wird das Hauptverfahren eröffnet. In der Hauptverhandlung:
- werden Zeugen gehört,
- Beweismittel geprüft,
- Sachverständige befragt (z. B. zu Tatspuren oder Urkunden),
- Plädoyers gehalten.
Ziel der Verteidigung ist es, Schwächen der Anklage aufzuzeigen, entlastende Umstände herauszuarbeiten und eine Einstellung oder milde Sanktionen zu erreichen.
Mögliche Strafen und Rechtsfolgen
Die Bandbreite der Strafen reicht von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Relevant sind:
- Vorstrafen
- Schwere des Delikts
- Tatmotiv
- Nachtatverhalten (Geständnis, Wiedergutmachung)
Beispiele:
- Körperverletzung (§ 223 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
- Diebstahl: Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
- Urkundenfälschung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
- Nötigung: Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
- Sachbeschädigung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre.
Zusätzlich können drohen:
- Eintrag ins Führungszeugnis
- Fahrverbot
- Berufsrechtliche Konsequenzen
- Schadensersatzforderungen
Verteidigungsstrategien bei klassischen Delikten
Ein Strafverteidiger prüft im Detail:
- Wurde rechtswidrig ermittelt?
- Sind Zeugen glaubwürdig?
- Gibt es entlastende Beweismittel?
- Liegt ein Irrtum oder ein Versehen vor?
Beispiele:
- Körperverletzung: Selbstverteidigung oder Notwehr?
- Gefährliche Körperverletzung: War das Tatmittel tatsächlich gefährlich?
- Urkundenfälschung: War es eine Fälschung oder lediglich eine formale Unrichtigkeit?
- Verwertungsverbot wegen Verfahrensfehlern
- Widersprüchliche Aussagen
- Schadenswiedergutmachung – Einstellung gegen Auflage
In vielen Fällen lassen sich Verfahren vor Gericht vermeiden, wenn frühzeitig verteidigt wird.
Besonderheiten bei Wiederholungstätern
Sind Vorstrafen vorhanden, ist besondere Sorgfalt erforderlich. Gerichte werten Wiederholungstaten als erhöhtes Unrechtsbewusstsein. Mögliche Folgen:
- höhere Strafzumessung
- keine Einstellung gegen Auflage
- strengere Bewährungsauflagen
Hier gilt es, individuelle Verteidigungsstrategien zu entwickeln, z. B.:
- Nachweis einer positiven Sozialprognose
- Kooperation bei Wiedergutmachung
- Teilnahme an Anti-Aggressions-Trainings
FAQ – Häufige Fragen
Sollte ich bei der Polizei aussagen?
Ohne Akteneinsicht ist Schweigen meist die beste Option.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Das hängt vom Verfahren ab. Ich biete transparente Honorarvereinbarungen.
Droht ein Eintrag ins Führungszeugnis?
Ab bestimmten Strafen erfolgt ein Eintrag.
Kann das Verfahren eingestellt werden?
Gerade bei Ersttätern und Bagatellfällen ist das möglich.
Wie lange dauert das Verfahren?
Zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten.
Warum eine konsequente Verteidigung entscheidend ist
Selbst bei vermeintlich kleineren Delikten wie einfacher oder gefährlicher Körperverletzung oder Urkundenfälschung kann ein Strafverfahren erhebliche Folgen haben.
Ein erfahrener Verteidiger:
- prüft jeden Vorwurf sorgfältig
- stellt Beweisanträge
- verhandelt mit der Staatsanwaltschaft
- schützt Sie vor voreiligen Geständnissen
Mein Angebot für Sie
Ich stehe Ihnen bundesweit zur Seite:
- Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren
- Verteidigung in der Hauptverhandlung
- Prüfung von Strafbefehlen
- Unterstützung bei Zeugenaussagen
- Begleitung bis zur letzten Instanz
Jetzt Kontakt aufnehmen
Haben Sie eine Vorladung oder Ermittlungen gegen sich? Warten Sie nicht ab.
📞 Telefon: +49 172 8974716
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