Wirtschaftsstrafrecht – Ihre starke Verteidigung bei Wirtschaftsdelikten
Das Wirtschaftsstrafrecht gehört zu den komplexesten und sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Strafverfahren in diesem Bereich betreffen oft Unternehmer, Führungskräfte, Freiberufler oder Mitarbeiter, die im Verdacht stehen, gegen wirtschaftsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Der Vorwurf eines Wirtschaftsdelikts ist für viele Betroffene nicht nur juristisch, sondern auch persönlich und beruflich eine enorme Belastung. Es drohen hohe Geldstrafen, Haftstrafen, der Verlust der beruflichen Existenz und nicht selten auch erhebliche Imageschäden.
Als Strafverteidiger mit fundierter Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht stehe ich Ihnen bundesweit kompetent zur Seite – von der ersten Vorladung über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung und allen Instanzen.
Inhalt
- Was ist Wirtschaftsstrafrecht?
- Typische Delikte im Wirtschaftsstrafrecht
- Ablauf eines wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahrens
- Sonderprobleme: Compliance-Verstöße und Unternehmensverantwortung
- Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Vorstände
- Internationale Bezüge und grenzüberschreitende Ermittlungen
- Warum Sie einen spezialisierten Strafverteidiger brauchen
- Meine Leistungen im Wirtschaftsstrafrecht
- Strafverteidigung mit Augenmaß
- Kontakt aufnehmen
Was ist Wirtschaftsstrafrecht?
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst sämtliche Strafvorschriften, die den rechtmäßigen Ablauf des Wirtschaftslebens schützen sollen. Anders als im klassischen Strafrecht, das vor allem Individualrechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit oder Eigentum schützt, geht es hier um das Vertrauen der Allgemeinheit in die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft.
Viele Normen finden sich außerhalb des Strafgesetzbuchs (StGB), zum Beispiel im:
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Aktiengesetz (AktG)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
- Geldwäschegesetz (GwG)
Neben diesen Vorschriften spielen auch steuerliche Regelungen (z. B. Steuerhinterziehung) und Wettbewerbsverstöße eine zentrale Rolle.
Typische Delikte im Wirtschaftsstrafrecht
Die Bandbreite wirtschaftsstrafrechtlicher Vorwürfe ist groß. Zu den häufigsten Delikten gehören:
- Betrug (§ 263 StGB)
- etwa Subventionsbetrug, Kreditbetrug oder Versicherungsbetrug
- Untreue (§ 266 StGB)
- etwa Pflichtverletzungen von Geschäftsführern, Vorständen oder Prokuristen
- Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB)
- z. B. Bankrott, Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung
- Korruptionsdelikte (§§ 299 ff. StGB)
- Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
- Wettbewerbsverstöße
- z. B. unlauterer Wettbewerb
- Geldwäsche (§ 261 StGB)
- Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)
- Bilanzdelikte (§§ 331 ff. HGB, § 400 AktG)
- Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht
- Verstöße gegen das Kreditwesengesetz
- Kartellrechtsverstöße
- Verletzung von Buchführungs- und Aufklärungspflichten
Oft bestehen Überschneidungen zwischen mehreren Tatbeständen. Gerade bei komplexen Unternehmensstrukturen, Auslandssachverhalten oder mehreren Beschuldigten sind Verfahren besonders anspruchsvoll.
Ablauf eines wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahrens
Ein Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht folgt grundsätzlich dem Ablauf jedes Strafverfahrens, weist aber zahlreiche Besonderheiten auf.
-
Anfangsverdacht und Ermittlungsverfahren
- Ermittlungen beginnen oft unbemerkt durch Anzeige einer Behörde, Bank oder Geschäftspartner.
- Erste Anzeichen können Anfragen der Steuerfahndung, Auskunftsersuchen oder Durchsuchungsbeschlüsse sein.
- Bei Wirtschaftsdelikten erfolgt regelmäßig eine Auswertung umfangreicher Unterlagen, Banktransaktionen und elektronischer Daten.
-
Durchsuchung und Beschlagnahme
- Überraschende Maßnahmen sind häufig, etwa Haus- oder Betriebsdurchsuchungen.
- Sämtliche Unterlagen, Computer, Datenträger und Geschäftskorrespondenz können beschlagnahmt werden.
- Hier ist es entscheidend, keine unüberlegten Aussagen zu machen und sofort anwaltlichen Rat einzuholen.
-
Vernehmungen und Zeugenbefragungen
- In Wirtschaftsverfahren werden oft zahlreiche Zeugen befragt, teils auch verdeckte Ermittlungen geführt.
-
Zwischenverfahren
- Nach Abschluss der Ermittlungen prüft die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird.
-
Hauptverfahren
- Im Falle einer Anklage folgt die öffentliche Hauptverhandlung.
- In Wirtschaftsstrafverfahren dauern die Prozesse oft mehrere Tage oder Wochen, da viele Beweismittel ausgewertet werden müssen.
-
Rechtsmittelverfahren
- Gegen Urteile kann Berufung oder Revision eingelegt werden.
Sonderprobleme: Compliance-Verstöße und Unternehmensverantwortung
Ein wichtiger Aspekt des Wirtschaftsstrafrechts ist die Frage unternehmensinterner Pflichtverletzungen:
- Gab es im Unternehmen ein funktionierendes Compliance-System?
- Wurden Aufsichtspflichten verletzt?
- Liegt Organisationsverschulden vor?
Die Einhaltung unternehmensinterner Kontrollsysteme kann entscheidend sein, um ein Verfahren zu vermeiden oder mildernde Umstände zu erreichen.
Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Vorstände
Führungskräfte unterliegen besonders hohen Sorgfaltsanforderungen. Typische Haftungsfallen sind:
- unterlassene Aufklärungspflichten
- verspätete Insolvenzanträge
- fehlerhafte Buchführung
- steuerliche Pflichtverletzungen
- unzureichende Geldwäscheprävention
Schon der bloße Vorwurf kann existenzbedrohend sein. Daher ist eine strategische Verteidigung unabdingbar.
Internationale Bezüge und grenzüberschreitende Ermittlungen
Viele Wirtschaftsdelikte betreffen Auslandsgeschäfte, z. B.:
- Auslandskonten
- Lieferanten in Drittstaaten
- internationale Konzernverflechtungen
Oft kooperieren Staatsanwaltschaften länderübergreifend. Für Betroffene bedeutet das:
- Ermittlungen durch Europol, Interpol oder ausländische Behörden
- internationale Amtshilfe
- Haftbefehle und Auslieferungsersuchen
Ein erfahrener Verteidiger prüft hier genau, ob Verfahrensrechte verletzt wurden und wie die Verteidigung grenzüberschreitend organisiert werden kann.
Warum Sie einen spezialisierten Strafverteidiger brauchen
Das Wirtschaftsstrafrecht erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch:
- Verständnis für unternehmerische Zusammenhänge
- betriebswirtschaftliches Wissen
- Kenntnisse steuerlicher und buchhalterischer Grundlagen
- Erfahrung mit großen Beweismittelmengen
- strategisches Verhandlungsgeschick
Als Verteidiger sichere ich Ihnen in jeder Phase des Verfahrens ein Höchstmaß an Diskretion, Professionalität und Engagement.
Meine Leistungen im Wirtschaftsstrafrecht
Ich biete Ihnen:
- Verteidigung bei allen wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen
- Prüfung und Abwehr von Durchsuchungs- und Haftbefehlen
- Beratung und Begleitung bei Vernehmungen
- Strategische Verhandlungsführung mit Behörden
- Koordination mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensjuristen
- Vertretung vor allen deutschen Strafgerichten
- Unterstützung bei internationalen Verfahren und Auslieferungsersuchen
- Beratung zu Compliance und Risikoprävention
Ziel ist stets eine möglichst schnelle, diskrete und nachhaltige Lösung – idealerweise eine Einstellung des Verfahrens.
Strafverteidigung mit Augenmaß
Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht bedeutet nicht nur juristisches Kämpfen, sondern auch:
- sensible Kommunikation mit Ermittlungsbehörden
- Schutz Ihres guten Rufs
- Sicherung Ihrer unternehmerischen Zukunft
- klare Strategie statt hektischer Aktionismus
Ich analysiere Ihren Fall mit Sorgfalt, bespreche offen Risiken und Chancen und entwickle mit Ihnen die für Ihre Situation passende Vorgehensweise.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Ermittelt die Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung gegen Sie oder Ihr Unternehmen? Wurden Geschäftsräume durchsucht oder Konten gesperrt?
Zögern Sie nicht – kontaktieren Sie mich frühzeitig. Je früher Sie anwaltlichen Rat einholen, desto mehr Handlungsspielraum haben wir.
📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de
Ich stehe Ihnen bundesweit als erfahrener Strafverteidiger mit Kompetenz, Diskretion und vollem Einsatz zur Seite.