Revision im Strafrecht – Ihr Rechtsmittel gegen Fehlurteile
Die Revision ist das wichtigste Rechtsmittel gegen Urteile des Strafgerichts, wenn Sie das Verfahren rechtlich überprüfen lassen möchten. Anders als die Berufung ist die Revision kein neues Verfahren mit erneuter Beweisaufnahme, sondern eine Überprüfung auf Rechtsfehler.
Als Ihr Strafverteidiger helfe ich Ihnen, Urteile auf Fehler zu prüfen und gegebenenfalls vor dem nächsthöheren Gericht erfolgreich anzufechten.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Revision?
- Zulässigkeit der Revision
- Fristen und Form der Revision
- Unterschied zu Berufung und Beschwerde
- Ablauf des Revisionsverfahrens
- Gründe für eine Revision
- Mögliche Entscheidungen des Revisionsgerichts
- Kosten der Revision
- Erfolgsaussichten einer Revision
- Häufige Fragen
- Kontakt – Revision prüfen lassen
Was ist die Revision?
Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen Urteile erster oder zweiter Instanz, das ausschließlich auf Rechtsfragen beschränkt ist. Anders als in der Berufung prüft das Revisionsgericht nur, ob:
✅ das Urteil gegen Gesetze verstößt
✅ Verfahrensfehler vorliegen
✅ das Urteil inhaltlich nachvollziehbar begründet wurde
Eine Revision führt nicht zu einer erneuten Tatsachenverhandlung.
Zulässigkeit der Revision
Revision ist möglich gegen:
- Urteile des Landgerichts (als erste Instanz)
- Urteile des Landgerichts nach Berufung
Nicht zulässig ist Revision gegen Strafbefehle – hier kann nur Einspruch eingelegt werden.
Fristen und Form der Revision
Die Revision muss zwingend fristgerecht eingelegt und begründet werden:
- Einlegungsfrist: 1 Woche nach Verkündung des Urteils
- Begründungsfrist: 1 Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils
Form:
- Einlegung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle
- Begründung durch Verteidiger oder Rechtsanwalt schriftlich
Achtung: Versäumen Sie diese Fristen, wird das Urteil rechtskräftig!
Unterschied zu Berufung und Beschwerde
Rechtsmittel | Umfang der Prüfung |
---|---|
Berufung | Prüfung von Tatsachen und Rechtsfragen |
Revision | Nur Prüfung von Rechtsfragen |
Beschwerde | Prüfung einzelner Entscheidungen im Verfahren |
Die Revision ist damit kein zweites Verfahren, sondern nur ein Kontrollinstrument.
Ablauf des Revisionsverfahrens
Der Ablauf ist streng formalisiert:
-
Einlegung der Revision
- Innerhalb 1 Woche schriftlich oder zu Protokoll.
-
Begründung der Revision
- Innerhalb 1 Monat schriftlich durch Verteidiger.
- Angabe der Revisionsgründe erforderlich.
-
Übersendung der Akten
- Das Gericht der Vorinstanz übermittelt die Akten dem Revisionsgericht.
-
Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
- Die Generalstaatsanwaltschaft gibt eine Stellungnahme ab.
-
Entscheidung
- Ohne mündliche Verhandlung (Regelfall).
- Urteil wird bestätigt, teilweise aufgehoben oder vollständig aufgehoben.
Gründe für eine Revision
Zulässige Revisionsgründe sind ausschließlich Rechtsfehler. Diese können sein:
-
Verletzung formellen Rechts
- z. B. falsche Besetzung des Gerichts
- Verstoß gegen Vorschriften der Beweisaufnahme
- Verletzung des rechtlichen Gehörs
-
Verletzung materiellen Rechts
- Falsche Anwendung von Strafvorschriften
- Fehlerhafte Strafzumessung
- Unvollständige Urteilsbegründung
Beispiele:
✅ Das Gericht hat einen wichtigen Zeugen nicht gehört.
✅ Ein Geständnis wurde ohne ordnungsgemäße Belehrung verwertet.
✅ Der Tatbestand wurde falsch subsumiert.
✅ Die Strafhöhe wurde unzureichend begründet.
Mögliche Entscheidungen des Revisionsgerichts
Das Revisionsgericht entscheidet durch Beschluss oder Urteil:
-
Verwerfung der Revision
- Wenn keine Rechtsfehler vorliegen.
- Das Urteil bleibt bestehen.
-
Aufhebung und Zurückverweisung
- Wenn Rechtsfehler vorliegen, wird das Urteil aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen.
- Neue Verhandlung vor einem anderen Spruchkörper.
-
Teilaufhebung
- Z. B. nur im Strafausspruch.
- Die Verurteilung als solche bleibt bestehen, nur das Strafmaß wird erneut verhandelt.
Kosten der Revision
Die Kosten der Revision setzen sich zusammen aus:
- Gebühren des Verteidigers
- Gerichtskosten
- Auslagen (z. B. für Aktenkopien)
Im Falle eines Erfolgs (Freispruch oder Aufhebung) trägt der Staat die Kosten. Bei erfolgloser Revision trägt der Verurteilte sie selbst.
Ich erstelle Ihnen auf Wunsch vorab eine transparente Kostenaufstellung.
Erfolgsaussichten einer Revision
Die Revision ist ein anspruchsvolles Rechtsmittel, das tiefgehende Kenntnisse der Strafprozessordnung erfordert.
Erfolgsfaktoren:
✅ Sorgfältige Analyse der Urteilsgründe
✅ Fundierte Begründung unter Angabe präziser Rechtsverletzungen
✅ Erfahrung des Verteidigers mit Revisionsrechtsprechung
Die Erfolgsaussichten sind statistisch geringer als bei Berufung – oft gelingt sie nur, wenn gravierende Verfahrens- oder Rechtsfehler vorliegen. Dennoch kann eine Revision erhebliche Auswirkungen haben, z. B.:
- Freispruch
- mildere Strafe
- neue Hauptverhandlung
Häufige Fragen zur Revision
Wird in der Revision neu verhandelt?
Nein. Es wird kein einziger neuer Zeuge gehört, keine Beweise aufgenommen. Das Revisionsgericht prüft nur die Akten und das Urteil.
Kann die Revision meine Strafe verschlimmern?
Nur wenn die Staatsanwaltschaft ebenfalls Revision einlegt. Bei alleiniger Revision des Angeklagten darf sich das Urteil nicht verschlechtern (sog. Verschlechterungsverbot).
Wie lange dauert eine Revision?
Die Dauer ist sehr unterschiedlich – meist mehrere Monate, teils über ein Jahr.
Kann ich nach der Revision noch etwas tun?
Wenn die Revision erfolglos bleibt, ist das Urteil in der Regel rechtskräftig. In Ausnahmefällen kann Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.
Kontakt – Jetzt Revision prüfen lassen
Haben Sie ein Urteil erhalten, das Sie nicht akzeptieren möchten? Dann handeln Sie schnell – die Fristen sind kurz!
Als erfahrener Strafverteidiger prüfe ich mit Ihnen alle Erfolgsaussichten und übernehme für Sie die Revisionsbegründung.
📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de
Warten Sie nicht – sichern Sie sich Ihre Chance auf ein gerechtes Urteil.