Revision im Strafrecht – Ihr Rechtsmittel gegen Fehlurteile

Die Revision ist das wichtigste Rechtsmittel gegen Urteile des Strafgerichts, wenn Sie das Verfahren rechtlich überprüfen lassen möchten. Anders als die Berufung ist die Revision kein neues Verfahren mit erneuter Beweisaufnahme, sondern eine Überprüfung auf Rechtsfehler.

Als Ihr Strafverteidiger helfe ich Ihnen, Urteile auf Fehler zu prüfen und gegebenenfalls vor dem nächsthöheren Gericht erfolgreich anzufechten.


Inhaltsverzeichnis


Was ist die Revision?

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen Urteile erster oder zweiter Instanz, das ausschließlich auf Rechtsfragen beschränkt ist. Anders als in der Berufung prüft das Revisionsgericht nur, ob:

✅ das Urteil gegen Gesetze verstößt
✅ Verfahrensfehler vorliegen
✅ das Urteil inhaltlich nachvollziehbar begründet wurde

Eine Revision führt nicht zu einer erneuten Tatsachenverhandlung.


Zulässigkeit der Revision

Revision ist möglich gegen:

  • Urteile des Landgerichts (als erste Instanz)
  • Urteile des Landgerichts nach Berufung

Nicht zulässig ist Revision gegen Strafbefehle – hier kann nur Einspruch eingelegt werden.


Fristen und Form der Revision

Die Revision muss zwingend fristgerecht eingelegt und begründet werden:

  • Einlegungsfrist: 1 Woche nach Verkündung des Urteils
  • Begründungsfrist: 1 Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils

Form:

  • Einlegung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle
  • Begründung durch Verteidiger oder Rechtsanwalt schriftlich

Achtung: Versäumen Sie diese Fristen, wird das Urteil rechtskräftig!


Unterschied zu Berufung und Beschwerde

RechtsmittelUmfang der Prüfung
BerufungPrüfung von Tatsachen und Rechtsfragen
RevisionNur Prüfung von Rechtsfragen
BeschwerdePrüfung einzelner Entscheidungen im Verfahren

Die Revision ist damit kein zweites Verfahren, sondern nur ein Kontrollinstrument.


Ablauf des Revisionsverfahrens

Der Ablauf ist streng formalisiert:

  1. Einlegung der Revision

    • Innerhalb 1 Woche schriftlich oder zu Protokoll.
  2. Begründung der Revision

    • Innerhalb 1 Monat schriftlich durch Verteidiger.
    • Angabe der Revisionsgründe erforderlich.
  3. Übersendung der Akten

    • Das Gericht der Vorinstanz übermittelt die Akten dem Revisionsgericht.
  4. Stellungnahme der Staatsanwaltschaft

    • Die Generalstaatsanwaltschaft gibt eine Stellungnahme ab.
  5. Entscheidung

    • Ohne mündliche Verhandlung (Regelfall).
    • Urteil wird bestätigt, teilweise aufgehoben oder vollständig aufgehoben.

Gründe für eine Revision

Zulässige Revisionsgründe sind ausschließlich Rechtsfehler. Diese können sein:

  • Verletzung formellen Rechts

    • z. B. falsche Besetzung des Gerichts
    • Verstoß gegen Vorschriften der Beweisaufnahme
    • Verletzung des rechtlichen Gehörs
  • Verletzung materiellen Rechts

    • Falsche Anwendung von Strafvorschriften
    • Fehlerhafte Strafzumessung
    • Unvollständige Urteilsbegründung

Beispiele:

✅ Das Gericht hat einen wichtigen Zeugen nicht gehört.
✅ Ein Geständnis wurde ohne ordnungsgemäße Belehrung verwertet.
✅ Der Tatbestand wurde falsch subsumiert.
✅ Die Strafhöhe wurde unzureichend begründet.


Mögliche Entscheidungen des Revisionsgerichts

Das Revisionsgericht entscheidet durch Beschluss oder Urteil:

  • Verwerfung der Revision

    • Wenn keine Rechtsfehler vorliegen.
    • Das Urteil bleibt bestehen.
  • Aufhebung und Zurückverweisung

    • Wenn Rechtsfehler vorliegen, wird das Urteil aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen.
    • Neue Verhandlung vor einem anderen Spruchkörper.
  • Teilaufhebung

    • Z. B. nur im Strafausspruch.
    • Die Verurteilung als solche bleibt bestehen, nur das Strafmaß wird erneut verhandelt.

Kosten der Revision

Die Kosten der Revision setzen sich zusammen aus:

  • Gebühren des Verteidigers
  • Gerichtskosten
  • Auslagen (z. B. für Aktenkopien)

Im Falle eines Erfolgs (Freispruch oder Aufhebung) trägt der Staat die Kosten. Bei erfolgloser Revision trägt der Verurteilte sie selbst.

Ich erstelle Ihnen auf Wunsch vorab eine transparente Kostenaufstellung.


Erfolgsaussichten einer Revision

Die Revision ist ein anspruchsvolles Rechtsmittel, das tiefgehende Kenntnisse der Strafprozessordnung erfordert.

Erfolgsfaktoren:

✅ Sorgfältige Analyse der Urteilsgründe
✅ Fundierte Begründung unter Angabe präziser Rechtsverletzungen
✅ Erfahrung des Verteidigers mit Revisionsrechtsprechung

Die Erfolgsaussichten sind statistisch geringer als bei Berufung – oft gelingt sie nur, wenn gravierende Verfahrens- oder Rechtsfehler vorliegen. Dennoch kann eine Revision erhebliche Auswirkungen haben, z. B.:

  • Freispruch
  • mildere Strafe
  • neue Hauptverhandlung

Häufige Fragen zur Revision

Wird in der Revision neu verhandelt?

Nein. Es wird kein einziger neuer Zeuge gehört, keine Beweise aufgenommen. Das Revisionsgericht prüft nur die Akten und das Urteil.

Kann die Revision meine Strafe verschlimmern?

Nur wenn die Staatsanwaltschaft ebenfalls Revision einlegt. Bei alleiniger Revision des Angeklagten darf sich das Urteil nicht verschlechtern (sog. Verschlechterungsverbot).

Wie lange dauert eine Revision?

Die Dauer ist sehr unterschiedlich – meist mehrere Monate, teils über ein Jahr.

Kann ich nach der Revision noch etwas tun?

Wenn die Revision erfolglos bleibt, ist das Urteil in der Regel rechtskräftig. In Ausnahmefällen kann Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.


Kontakt – Jetzt Revision prüfen lassen

Haben Sie ein Urteil erhalten, das Sie nicht akzeptieren möchten? Dann handeln Sie schnell – die Fristen sind kurz!

Als erfahrener Strafverteidiger prüfe ich mit Ihnen alle Erfolgsaussichten und übernehme für Sie die Revisionsbegründung.

📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de

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