Familiennachzug – rechtssichere Unterstützung für das Zusammenleben in Deutschland
Familiennachzug nach Deutschland – Ihre Rechte und Perspektiven für ein gemeinsames Leben
Der Familiennachzug ermöglicht es Ihnen, Ihre engsten Angehörigen nach Deutschland zu holen und zusammenzuleben. Für viele Menschen, die hier Schutz suchen oder dauerhaft leben, ist das Zusammenleben mit Ehepartnern und Kindern eine existentielle Frage.
Doch die rechtlichen Hürden sind hoch: Fristen, Dokumente, Nachweise, Sprachzertifikate – all diese Faktoren entscheiden darüber, ob ein Antrag erfolgreich ist oder scheitert. Häufig entstehen Unsicherheiten: Wer darf überhaupt nachziehen? Welche Voraussetzungen gelten? Wie läuft das Verfahren konkret ab?
Als Anwalt für Migrationsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihren Familiennachzug rechtssicher zu planen, Fehler zu vermeiden und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Inhaltsübersicht
- Was ist Familiennachzug?
- Rechtsgrundlagen
- Wer kann Familiennachzug beantragen?
- Fristen und Antragsverfahren
- Voraussetzungen und Nachweise
- Sprachnachweise
- Besonderheiten bei Flüchtlingsschutz
- Familiennachzug zu subsidiär Geschützten
- Härtefälle
- Visumverfahren bei der Botschaft
- Verfahrensdauer und Wartezeiten
- Ablehnung und Rechtsmittel
- Unterlagen und wichtige Tipps
- Familiennachzug bei Kindern
- Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen
- Meine Unterstützung für Sie
- Kontakt
Was ist Familiennachzug?
Familiennachzug bedeutet: Ein Ausländer oder Flüchtling, der in Deutschland lebt, beantragt, dass seine engsten Angehörigen ebenfalls einreisen dürfen und ein Aufenthaltsrecht erhalten.
Zweck: Schutz der Familie, Gewährleistung des Zusammenlebens und Achtung des Privatlebens nach Art. 6 Grundgesetz und Art. 8 EMRK.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Gesetze sind:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG), §§ 27–36
- Asylgesetz
- EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung
- Genfer Flüchtlingskonvention
- EMRK
Je nach Status des in Deutschland lebenden Familienmitglieds gelten unterschiedliche Regeln.
Wer kann Familiennachzug beantragen?
Antragsberechtigt sind in der Regel:
- Ehegatten
- eingetragene Lebenspartner
- minderjährige ledige Kinder
- in bestimmten Fällen auch Eltern minderjähriger Kinder
- in Ausnahmefällen weitere Familienangehörige (Härtefall)
Wichtig: Für den Nachzug zu volljährigen Kindern oder Geschwistern gelten besonders strenge Anforderungen.
Fristen und Antragsverfahren
Die Anträge müssen vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) gestellt werden.
Achtung: Bei Flüchtlingen gibt es oft eine 3-Monats-Frist ab Anerkennung des Status, um erleichterte Bedingungen (z.B. ohne Sprachnachweis) zu nutzen.
Frist verpasst? Dann gelten deutlich strengere Voraussetzungen!
Voraussetzungen und Nachweise
Die wichtigsten allgemeinen Voraussetzungen:
✅ gesicherter Lebensunterhalt: kein Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld
✅ ausreichender Wohnraum: für alle Familienmitglieder
✅ Krankenversicherungsschutz
✅ Ehe/Verwandtschaft muss nachgewiesen sein: Original-Urkunden, Übersetzungen, ggf. Legalisation
Je nach Fall sind zusätzliche Nachweise erforderlich.
Sprachnachweise
Ehegatten müssen in der Regel vor Einreise einfache Deutschkenntnisse (A1 Niveau) nachweisen.
Ausnahmen:
- Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen innerhalb von 3 Monaten
- Ehepartner ist Deutscher
- besondere Härte
- schwere Krankheit
Viele Anträge scheitern am fehlenden Sprachnachweis – hier unterstütze ich Sie bei Vorbereitung und Argumentation.
Familiennachzug bei Flüchtlingsschutz
Anerkannte Flüchtlinge (Asylberechtigte und GFK-Flüchtlinge) haben ein Recht auf Familiennachzug, wenn sie den Antrag fristgerecht stellen.
Vorteile:
- Kein Nachweis des Lebensunterhalts
- Kein Sprachnachweis
- Erleichterte Bedingungen
Aber: subsidiärer Schutz ist nicht gleich Flüchtlingsschutz (siehe nächster Abschnitt).
Familiennachzug zu subsidiär Geschützten
Beim subsidiären Schutz besteht kein automatischer Anspruch.
Das Bundesinnenministerium legt jährlich Quoten fest. Nach § 36a AufenthG kann Familiennachzug aus humanitären Gründen gewährt werden – die Antragstellung und Begründung sind hier besonders komplex.
Härtefälle
Bei außergewöhnlichen Notlagen können auch weitere Angehörige nachziehen:
- Pflegebedürftigkeit
- Schwerbehinderung
- Unzumutbare Trennung
In Härtefällen kann ein Aufenthaltstitel nach § 36 Abs. 2 AufenthG erteilt werden.
Visumverfahren bei der Botschaft
Ablauf:
- Terminvereinbarung (oft lange Wartezeiten)
- Antragstellung mit Unterlagen
- Prüfung durch Botschaft
- Weiterleitung an Ausländerbehörde in Deutschland
- Zustimmung der Behörde
- Visumerteilung und Einreise
Tipp: Lassen Sie sich vor Antragstellung beraten, um Rückfragen und Ablehnungen zu vermeiden.
Verfahrensdauer und Wartezeiten
Die Verfahren dauern oft 6–12 Monate, teils deutlich länger.
Verzögerungen entstehen z.B. durch:
- hohe Auslastung der Behörden
- fehlende Dokumente
- aufwendige Identitätsprüfungen
- Rückfragen der Ausländerbehörde
Ein Rechtsanwalt kann helfen, den Prozess zu beschleunigen und rechtliche Schritte bei überlanger Dauer einzuleiten.
Ablehnung und Rechtsmittel
Wird der Antrag abgelehnt, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Remonstration (Widerspruch bei der Botschaft)
- Klage beim Verwaltungsgericht
- Eilverfahren, wenn Gefahr der Trennung besteht
Achtung: Die Fristen sind kurz (1 Monat ab Zustellung). Bei Versäumen wird der Bescheid rechtskräftig.
Unterlagen und wichtige Tipps
Unbedingt vorbereiten:
- Reisepässe aller Beteiligten
- Heiratsurkunde, Geburtsurkunden
- Nachweise über Deutschkenntnisse
- Mietvertrag (Wohnraum)
- Gehaltsabrechnungen
- Krankenversicherungsnachweis
- Anerkennungsbescheid (z.B. Flüchtlingsschutz)
Tipp: Alle Dokumente müssen oft beglaubigt und übersetzt sein.
Familiennachzug bei Kindern
Besondere Regeln:
- Minderjährige Kinder dürfen zu beiden Eltern nachziehen.
- Minderjährige anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf Nachzug der Eltern (§ 36 Abs. 1 AufenthG).
- Volljährige Kinder haben nur in Ausnahmefällen Anspruch.
Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen
Beim Nachzug zu Deutschen gelten Erleichterungen:
- Kein Nachweis des Lebensunterhalts
- Kein Sprachnachweis
- Vereinfachtes Verfahren
Aber: Auch hier müssen Nachweise der familiären Beziehung erbracht werden.
Meine Unterstützung für Sie
Als Anwalt für Migrationsrecht unterstütze ich Sie in allen Phasen:
- Prüfung der Voraussetzungen
- Zusammenstellung der Unterlagen
- Vorbereitung des Visumantrags
- Kommunikation mit Botschaft und Ausländerbehörde
- Eilverfahren bei drohender Trennung
- Klage gegen Ablehnung
Meine Erfahrung ermöglicht es, Fehler zu vermeiden und Ihre Erfolgschancen zu steigern.
Jetzt rechtzeitig beraten lassen
Familiennachzug ist eine emotionale Angelegenheit – ich setze mich dafür ein, dass Sie bald wieder mit Ihren Liebsten zusammenleben.
📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de
Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Antrag erfolgreich ist.