Beamtenstrafrecht – Kompetente Verteidigung bei Vorwürfen gegen Amtsträger

Das Beamtenstrafrecht ist ein hochsensibles Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit strafbaren Pflichtverletzungen durch Beamte, Amtsträger und vergleichbare Funktionsträger befasst. Für Betroffene hat ein Ermittlungsverfahren nicht nur strafrechtliche, sondern oft existenzielle berufliche Konsequenzen: drohender Verlust des Beamtenstatus, Disziplinarverfahren, Ruhestandseinbußen oder langfristige Karriereeinbußen.

Gerade in diesem Bereich ist eine frühzeitige und strategisch durchdachte Verteidigung von entscheidender Bedeutung. Als erfahrener Verteidiger stehe ich Ihnen bundesweit bei sämtlichen Vorwürfen im Beamtenstrafrecht engagiert zur Seite – diskret, kompetent und zielorientiert.


Inhalt


Was ist Beamtenstrafrecht?

Das Beamtenstrafrecht bezeichnet keinen eigenen Gesetzesteil, sondern die Gesamtheit der strafrechtlichen Vorschriften, die auf Amtsträger angewendet werden. Es geht vor allem um Verstöße gegen Pflichten, die sich aus dem öffentlichen Amt ergeben.

Ziel dieser Vorschriften ist es, das Vertrauen der Bevölkerung in eine integre, leistungsfähige Verwaltung zu schützen und Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Viele Delikte sind daher sogenannte Amtsdelikte, die nur von Amtsträgern begangen werden können.


Wer zählt zu den Amtsträgern?

Der Amtsträgerbegriff ist in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB definiert. Erfasst werden:

  • Beamte im statusrechtlichen Sinn, also Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte
  • Richter
  • Personen im öffentlichen Dienst, z. B. Angestellte mit hoheitlicher Aufgabe
  • Soldaten
  • Notare
  • Teilweise auch Privatpersonen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen (z. B. Beliehene, Gutachter)

Ob jemand Amtsträger ist, wird in Ermittlungen oft genau geprüft, da davon abhängt, ob bestimmte Tatbestände erfüllt sind.


Typische Delikte im Beamtenstrafrecht

Im Fokus stehen besonders folgende Vorwürfe:

  • Bestechlichkeit und Vorteilsannahme (§§ 331–335 StGB)
    • Annahme von Geschenken, Geld oder Vorteilen im Zusammenhang mit der Dienstausübung
  • Bestechung und Vorteilsgewährung
    • aktive Einflussnahme durch Dritte
  • Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b StGB)
    • unberechtigte Weitergabe vertraulicher Informationen
  • Untreue (§ 266 StGB)
    • Pflichtwidrige Vermögensschädigung
  • Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
    • etwa bei Manipulation von Akten
  • Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
    • insbesondere bei Richtern und Staatsanwälten
  • Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
    • etwa durch Polizeibeamte
  • Amtsanmaßung (§ 132 StGB)
  • Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB)
  • Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB)

Neben diesen Straftatbeständen können auch allgemeine Delikte, wie Diebstahl oder Betrug, dienstrechtlich besonders schwer wiegen, da sie Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen.


Ablauf eines Strafverfahrens gegen Beamte

Das Verfahren gliedert sich grundsätzlich in dieselben Abschnitte wie bei anderen Beschuldigten, hat aber Besonderheiten:

  1. Anfangsverdacht und Ermittlungsverfahren

    • Oft durch Anzeige Dritter oder interne Prüfungen der Dienststelle
    • Meldung an die Disziplinarbehörde
  2. Durchsuchung und Beschlagnahme

    • insbesondere bei Verdacht auf Korruption oder Geheimnisverrat
    • hohe Öffentlichkeitswirkung
  3. Vernehmung

    • Die Pflicht zur Wahrheit besteht nur gegenüber dem Dienstherrn im Disziplinarverfahren – nicht im Strafverfahren. Deshalb gilt:
      Keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung!
  4. Einstellung oder Anklage

    • Staatsanwaltschaft prüft, ob hinreichender Tatverdacht besteht
  5. Hauptverfahren

    • Im Falle einer Anklage: öffentliche Hauptverhandlung
    • Besonders belastend wegen möglicher Berichterstattung
  6. Disziplinarverfahren

    • kann parallel oder nach Abschluss des Strafverfahrens geführt werden
    • Disziplinarmaßnahmen von Verweis bis Entfernung aus dem Dienst

Folgen für Dienstrecht und Disziplinarrecht

Eine strafrechtliche Verurteilung kann gravierende Folgen haben:

  • Verlust der Beamtenrechte (§ 24 BeamtStG)
    • bereits bei Freiheitsstrafe ab einem Jahr
  • Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
  • Kürzung oder Verlust der Pensionsansprüche
  • Disziplinarverfahren mit Amtsenthebung
  • Eintragung in das Bundeszentralregister
  • Verlust der persönlichen Reputation

Besonders problematisch ist, dass schon ein Ermittlungsverfahren im Beamtenapparat bekannt wird und das berufliche Umfeld prägt. Deshalb ist Diskretion oberstes Gebot.


Sonderkonstellationen: Ärzte, Lehrer, Polizeibeamte

Je nach Berufsgruppe ergeben sich spezifische Konstellationen:

  • Polizeibeamte
    • Vorwurf der Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung oder Aussagefälschung
    • hohe mediale Aufmerksamkeit
  • Lehrer
    • sexuelle Übergriffe, Verletzung der Fürsorgepflicht
  • Ärzte im öffentlichen Dienst
    • Abrechnungsbetrug, Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht

Jeder Bereich erfordert besondere Erfahrung, um Berufsausübung und Status zu sichern.


Haftungsrisiken und Beamtenstatus

Viele Betroffene sind sich der Tragweite nicht bewusst: Schon ein strafrechtlicher Anfangsverdacht kann dazu führen, dass Dienstgeschäfte entzogen, Suspendierungen ausgesprochen oder Eintragungen in Personalakten vorgenommen werden.

Zudem haftet der Beamte in manchen Fällen zivilrechtlich für Schäden. Das Zusammenspiel aus Strafverfahren, Disziplinarverfahren und Schadenersatzansprüchen macht die Verteidigung besonders komplex.


Warum Sie einen spezialisierten Strafverteidiger brauchen

Das Beamtenstrafrecht stellt höchste Anforderungen an Verteidiger:

  • Kenntnis der dienstrechtlichen und strafrechtlichen Vorschriften
  • Erfahrung mit parallelen Disziplinarverfahren
  • Feingefühl für Verhandlungen mit Behörden
  • Sensibilität für die berufliche Tragweite
  • strategisches Vorgehen, um Eskalation zu vermeiden

Nur mit einem erfahrenen Verteidiger sichern Sie sich die Chance auf Verfahrenseinstellung oder mildes Urteil und den bestmöglichen Schutz Ihrer beruflichen Existenz.


Meine Leistungen im Beamtenstrafrecht

Ich begleite Sie bundesweit bei allen Vorwürfen gegen Amtsträger:

  • Frühzeitige Beratung und Einschätzung Ihrer Lage
  • Vertretung in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung
  • Prüfung von Durchsuchungsbeschlüssen und Haftbefehlen
  • Verteidigung bei Vorwürfen der Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme
  • Verteidigung bei Untreue oder Amtsmissbrauch
  • Beratung im Umgang mit Vorgesetzten und Disziplinarverfahren
  • Koordination mit Dienstherrn und Personalvertretung
  • Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision)
  • Beratung zu beamtenrechtlichen Folgen

Verteidigung mit Augenmaß

Verteidigung im Beamtenstrafrecht bedeutet nicht nur juristisches Kämpfen, sondern:

  • Diskrete Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft
  • Schutz Ihrer beruflichen Integrität
  • Strategische Lösungen statt Eskalation
  • Ziel: Einstellung oder mildes Urteil, Erhalt des Beamtenstatus

Gemeinsam entwickeln wir ein Konzept, das auf Ihre persönliche und berufliche Situation zugeschnitten ist.


Jetzt Kontakt aufnehmen

Ermitteln Behörden gegen Sie wegen eines Delikts im Amt? Wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet oder droht der Verlust Ihres Beamtenstatus?

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Je eher Sie anwaltlichen Rat einholen, desto größer sind die Handlungsspielräume.

📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de

Ich stehe Ihnen als Strafverteidiger mit fundierter Erfahrung im Beamtenstrafrecht und vollem Einsatz zur Seite – bundesweit, diskret und kompetent.


Strafverteidiger Tom Beisel.jpg