Asylrecht – Schutz vor Verfolgung und erfahrene Vertretung im Asylverfahren
Deutschland gehört zu den Ländern, die Menschen Schutz vor Verfolgung, Krieg und existenzieller Not gewähren. Das Asylrecht ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Rechtsordnung und eng mit internationalem Flüchtlingsschutz verbunden.
Für Betroffene ist das Asylverfahren oft ein schwieriger und belastender Weg: Behördenentscheidungen, Anhörungen, unklare Rechtslage, die Sorge vor Abschiebung. Eine fundierte rechtliche Begleitung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu sichern und Perspektiven für Ihren Aufenthalt in Deutschland zu schaffen.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Migrationsrecht unterstütze ich Sie bei allen Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts – kompetent, diskret und engagiert.
Inhaltsübersicht
- Was bedeutet Asylrecht?
- Rechtsgrundlagen
- Ablauf des Asylverfahrens
- Anhörung beim BAMF
- Arten des Schutzes
- Ablehnung und Rechtsmittel
- Aufenthaltsgestattung und Duldung
- Abschiebung und Abschiebungsschutz
- Besondere Schutzbedürftigkeit
- Kirchenasyl
- Arbeit und Sozialleistungen im Asylverfahren
- Familiennachzug
- Warum ein Anwalt wichtig ist
- Meine Leistungen im Asylrecht
- Kontakt
Was bedeutet Asylrecht?
Das Asylrecht garantiert Menschen Schutz vor politischer Verfolgung und Lebensgefahr. Grundlage ist Artikel 16a Grundgesetz:
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Zusätzlich gewähren internationale Regelungen – wie die Genfer Flüchtlingskonvention – Schutzstatus für Menschen, die vor Krieg, Folter oder unmenschlicher Behandlung fliehen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Regelungen sind:
- Grundgesetz Art. 16a
- Asylgesetz (AsylG)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
- Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
- Dublin III-Verordnung
Diese Normen regeln den Ablauf des Verfahrens, Rechte und Pflichten sowie die Kriterien für Schutzgewährung.
Ablauf des Asylverfahrens
Das Asylverfahren besteht aus mehreren Schritten:
- Ankunft und Registrierung
- Meldung bei der Grenzbehörde oder Aufnahmeeinrichtung
- Erfassung von Personalien und Fingerabdrücken
- Ausstellung der Aufenthaltsgestattung
- Verteilung auf eine Erstaufnahmeeinrichtung
- Antragstellung beim BAMF
- Anhörung
- Persönliche Anhörung zur Verfolgungsgeschichte
- Entscheidung
- Zuerkennung von Schutz
- Ablehnung oder Ablehnung mit Abschiebungsandrohung
- Rechtsmittel
- Klage beim Verwaltungsgericht
Besonders wichtig: Die Anhörung ist der zentrale Moment im Verfahren. Hier entscheidet sich oft das Ergebnis.
Anhörung beim BAMF
Die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist Ihre Chance, Ihre Geschichte vollständig darzulegen. Häufige Fehler:
- Widersprüchliche Angaben
- Lücken in der Darstellung
- Unklare Zeitangaben
- Unglaubwürdig wirkende Aussagen
Wichtiger Hinweis: Bereiten Sie sich unbedingt gründlich vor. Mit meiner Unterstützung erarbeiten wir eine klare, nachvollziehbare Schilderung Ihrer Fluchtgründe.
Arten des Schutzes
Im Asylrecht gibt es verschiedene Formen des Schutzstatus:
- Asylrecht (GG Art. 16a)
- Nur bei politischer Verfolgung durch den Staat
- Kein Schutz bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat
- Flüchtlingsschutz (§ 3 AsylG)
- Für Menschen mit begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
- Subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG)
- Gefahr schwerer Schäden wie Folter oder Tod im Herkunftsland
- Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG)
- Bei individueller Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit
Jede Form hat andere Rechte, insbesondere in Bezug auf Aufenthaltserlaubnis und Familiennachzug.
Ablehnung und Rechtsmittel
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie dagegen vorgehen:
- Klage beim Verwaltungsgericht
- Frist: i.d.R. 2 Wochen nach Zustellung
- Eilantrag gegen Abschiebung
- Berufung oder Revision in bestimmten Fällen
Die Klage hemmt meist die Abschiebung. Ohne Klage wird der Bescheid bestandskräftig – eine Abschiebung ist dann oft kaum noch zu verhindern.
Aufenthaltsgestattung und Duldung
Aufenthaltsgestattung:
- Erlaubnis zum Aufenthalt während des Asylverfahrens
- Keine Aufenthaltserlaubnis im eigentlichen Sinn
Duldung:
- Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, z.B. bei Krankheit oder fehlenden Papieren
- Kein Schutzstatus
- Oft mit Arbeitsverbot oder Residenzpflicht verbunden
Auch wenn Sie „nur“ eine Duldung haben, kann später ein Bleiberecht entstehen – z.B. nach jahrelangem Aufenthalt.
Abschiebung und Abschiebungsschutz
Wird Ihr Antrag abgelehnt, droht die Abschiebung. Besonders wichtig:
- Fristen prüfen: Nach Rechtskraft nur wenige Tage Zeit.
- Härtefallanträge stellen
- Kirchenasyl prüfen
- Eilantrag gegen Abschiebung stellen
Eine rechtzeitige anwaltliche Vertretung kann oft verhindern, dass Sie Ihre Wohnung verlassen müssen oder plötzlich abgeholt werden.
Besondere Schutzbedürftigkeit
Manche Menschen haben besondere Rechte:
- Minderjährige ohne Eltern
- Traumatisierte Personen
- Opfer von Menschenhandel
- Schwangere Frauen
- Schwerkranke
Das BAMF muss in solchen Fällen auf besondere Umstände Rücksicht nehmen. Häufig ist eine medizinische Stellungnahme hilfreich.
Kirchenasyl
Kirchenasyl bedeutet, dass Kirchengemeinden Menschen in Räumen der Kirche Zuflucht gewähren, um Abschiebungen zu verhindern. Während des Kirchenasyls verhandeln oft Behörden und Kirchenleitungen, ob ein humanitärer Bleiberechtsantrag gestellt werden kann.
Wichtig: Kirchenasyl ist kein gesetzlich geregelter Aufenthaltstitel – es schützt nicht automatisch vor Strafverfolgung oder Abschiebung, kann aber in Härtefällen helfen.
Arbeit und Sozialleistungen im Asylverfahren
Während des Asylverfahrens gelten besondere Regelungen:
- Grundversorgung in Unterkünften
- Einschränkungen bei Arbeitsaufnahme (Wartefrist, Zustimmung der Ausländerbehörde)
- Sachleistungen statt Geldleistungen
- Residenzpflicht (bestimmter Aufenthaltsort)
Nach Anerkennung des Schutzstatus dürfen Sie uneingeschränkt arbeiten und haben Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II.
Familiennachzug
Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht auf Familiennachzug zu:
- Ehegatten
- minderjährigen Kindern
- Eltern minderjähriger Kinder
Der Nachzug muss innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung beantragt werden. Andernfalls gelten strengere Regeln.
Warum ein Anwalt so wichtig ist
Asylverfahren sind komplex und emotional belastend. Ein Anwalt hilft Ihnen:
- Ihre Geschichte klar und vollständig darzulegen
- alle Fristen einzuhalten
- Gutachten und Nachweise einzuholen
- Behörden und Gerichte korrekt anzuschreiben
- Rechtsmittel einzulegen
- Abschiebungen zu verhindern
Viele Verfahren scheitern an Formfehlern oder unvollständigen Angaben. Ich sorge dafür, dass Ihr Antrag professionell vorbereitet wird.
Meine Leistungen im Asylrecht
Ich begleite Sie bundesweit bei allen Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts:
- Beratung zur Erfolgsaussicht
- Vorbereitung auf die Anhörung
- Anfertigung von Schriftsätzen
- Begleitung zu Terminen beim BAMF
- Klage gegen ablehnende Bescheide
- Eilanträge gegen Abschiebung
- Härtefallanträge
- Beratung bei Familiennachzug
- Unterstützung im Kirchenasyl
- Kommunikation mit Ausländerbehörden
Jetzt rechtzeitig beraten lassen
Ein Asylverfahren kann Ihr gesamtes Leben beeinflussen. Warten Sie nicht, bis Fristen ablaufen oder die Abschiebung droht.
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