Strafbefehl – Schnelle und effektive Verteidigung gegen Strafbefehle bundesweit

Ein Strafbefehl wirkt auf den ersten Blick harmlos. Doch er ist nichts anderes als ein gerichtliches Urteil, das ohne mündliche Hauptverhandlung ergeht. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert empfindliche Konsequenzen: Geldstrafe, Fahrverbot oder sogar eine Vorstrafe im Führungszeugnis.

Als erfahrener Anwalt im Strafrecht begleite ich Sie in allen Fragen rund um Strafbefehle. Ich prüfe die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und übernehme die Verteidigung – kompetent, diskret und bundesweit.


Inhaltsverzeichnis


Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil des Amtsgerichts. Die Besonderheit: Das Verfahren wird ohne mündliche Hauptverhandlung entschieden. Grundlage ist ein Antrag der Staatsanwaltschaft, den der Richter in der Regel prüft und dann per Strafbefehl erlässt.

Typische Merkmale:

  • Entscheidung aufgrund der Ermittlungsakte
  • Keine Zeugenvernehmung vor Gericht
  • Zustellung durch die Post
  • 2-Wochen-Frist für den Einspruch

Welche Strafen drohen durch einen Strafbefehl?

Ein Strafbefehl kann verschiedene Sanktionen enthalten:

✅ Geldstrafe (meist in Tagessätzen)
✅ Fahrverbot (bis zu 6 Monate)
✅ Entziehung der Fahrerlaubnis
✅ Verwarnung mit Strafvorbehalt
✅ Einziehung von Gegenständen
✅ Nebenfolgen wie Berufsverbote (in seltenen Fällen)

Freiheitsstrafen auf Bewährung können im Strafbefehlsverfahren nur dann verhängt werden, wenn der Beschuldigte anwaltlich vertreten ist.


Wann wird ein Strafbefehl erlassen?

Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Strafbefehl, wenn sie der Ansicht ist:

  • Die Sachlage ist einfach.
  • Die Schuld ist nicht so schwer, dass eine Haftstrafe nötig wäre.
  • Es bestehen keine Zweifel an der Tat.

Strafbefehl-Verfahren sind besonders häufig bei:

  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Betrug
  • Beleidigung
  • Fahrlässiger Körperverletzung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Trunkenheit im Verkehr

Ablauf des Strafbefehlsverfahrens

  1. Ermittlungsverfahren
    Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln den Sachverhalt.

  2. Antrag der Staatsanwaltschaft
    Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls.

  3. Prüfung durch das Gericht
    Der Richter prüft den Antrag und erlässt ggf. den Strafbefehl.

  4. Zustellung an den Beschuldigten
    Sie erhalten den Strafbefehl per Post.

  5. Frist für den Einspruch
    Sie haben nur 2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

  6. Einspruch oder Rechtskraft

    • Kein Einspruch: Strafbefehl wird rechtskräftig, wie ein Urteil.
    • Einspruch: Es kommt zur Hauptverhandlung.

Fristen und Einspruchsmöglichkeiten

Frist:
Sie haben 2 Wochen ab Zustellung Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen.

Form:
Der Einspruch muss beim Amtsgericht eingehen – ein einfacher Brief oder Fax genügt.

Versäumte Frist:
Nach Ablauf wird der Strafbefehl rechtskräftig. Nur in Ausnahmefällen (z. B. unverschuldete Fristversäumnis) kann ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden.


Einspruch einlegen – ja oder nein?

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Mögliche Gründe für einen Einspruch:

  • Sie bestreiten die Tat.
  • Die Strafe ist zu hoch.
  • Die Tagessatzhöhe ist unzutreffend berechnet.
  • Die Nebenfolge (z. B. Fahrverbot) ist unverhältnismäßig.
  • Sie möchten das Verfahren zur Einstellung bringen.

Achtung:
Ein unüberlegter Einspruch kann auch Nachteile haben, z. B. höhere Kosten oder eine strengere Strafe nach der Hauptverhandlung.


Konsequenzen eines Strafbefehls

Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl wie ein Urteil behandelt:

  • Sie gelten als rechtskräftig verurteilt.
  • Es erfolgt ein Eintrag ins Bundeszentralregister.
  • Je nach Höhe der Strafe erscheint der Eintrag auch im Führungszeugnis.

Führungszeugnis und Vorstrafe

Eintragung im Führungszeugnis:

  • Geldstrafen ab 91 Tagessätzen werden eingetragen.
  • Geldstrafen bis 90 Tagessätze bei Ersttätern bleiben im Führungszeugnis unsichtbar, erscheinen aber im Bundeszentralregister.
  • Freiheitsstrafen auf Bewährung werden eingetragen.

Einstellung statt Strafbefehl – ist das möglich?

Ja. Ein Strafverteidiger kann prüfen, ob das Verfahren noch eingestellt werden kann – auch nach Zustellung des Strafbefehls.

Typische Fälle:

  • Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO)
  • Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO)
  • Einstellung bei Verfahrenshindernissen

Strategien des Strafverteidigers

Ein erfahrener Verteidiger prüft u. a.:

✅ Wurde der Sachverhalt vollständig und korrekt ermittelt?
✅ Gibt es Beweisprobleme?
✅ Ist die Strafe angemessen?
✅ Können Auflagen vereinbart werden?
✅ Ist eine Einstellung möglich?

So kann oft ein besseres Ergebnis erreicht werden – sei es eine mildere Strafe, ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens.


Häufige Fehler bei Strafbefehlen

❌ Strafbefehl ungeprüft akzeptieren
❌ Einspruch zu spät einlegen
❌ Ohne Verteidiger in die Hauptverhandlung gehen
❌ Tagessätze oder Einkommensberechnung nicht prüfen
❌ Hoffen, dass „es schon nicht so schlimm wird“


FAQ – häufige Fragen

Wie hoch sind die Kosten bei einem Strafbefehl?
Bei Akzeptanz zahlen Sie die Geldstrafe und Verfahrenskosten. Bei Einspruch fallen zusätzliche Kosten für die Hauptverhandlung an.

Was passiert, wenn ich die Geldstrafe nicht bezahle?
Die Geldstrafe kann in Erzwingungshaft umgewandelt werden.

Muss ich zur Hauptverhandlung, wenn ich Einspruch eingelegt habe?
Ja. Nach Einspruch wird ein Termin angesetzt, zu dem Sie erscheinen müssen.

Kann ich den Einspruch später zurücknehmen?
Ja. Bis zur Urteilsverkündung können Sie den Einspruch zurücknehmen.


Warum sofortige anwaltliche Beratung wichtig ist

Die 2-Wochen-Frist ist zwingend!

Ohne Einspruch werden Sie rechtskräftig verurteilt. Lassen Sie den Strafbefehl immer anwaltlich prüfen, um:

  • unberechtigte Verurteilungen abzuwehren,
  • die Strafe zu reduzieren,
  • Einträge im Führungszeugnis zu vermeiden,
  • die Chancen auf Einstellung zu nutzen.

Kontakt – Jetzt Verteidigung sichern

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten? Zögern Sie nicht – handeln Sie jetzt!

Als Strafverteidiger prüfe ich Ihren Fall umfassend und setze mich für die bestmögliche Lösung ein.

📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de

Ich stehe Ihnen bundesweit kompetent, diskret und engagiert zur Seite.

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