Anklage im Strafverfahren | Erfahrene Verteidigung bundesweit

Eine Anklage ist ein entscheidender Schritt im Strafverfahren: Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass sich der Tatvorwurf vor Gericht beweisen lässt. Die Anklageschrift bedeutet, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Jetzt ist es höchste Zeit, aktiv zu werden und sich bestmöglich zu verteidigen.

Als erfahrener Strafverteidiger unterstütze ich Sie bundesweit kompetent und diskret bei allen Fragen rund um die Anklage – vom ersten Gespräch bis zur Urteilsverkündung.


Inhaltsverzeichnis


Was ist eine Anklage?

Die Anklage ist der formelle Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen eine Person, eine Straftat begangen zu haben. Sie leitet die nächste Verfahrensstufe ein: die gerichtliche Hauptverhandlung.

In der Anklageschrift sind folgende Punkte enthalten:

  • Tatvorwurf und rechtliche Einordnung
  • Datum und Ort der Tat
  • Beweismittel
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Angaben zum Beschuldigten

Die Zustellung erfolgt entweder direkt durch das Gericht oder über Ihren Verteidiger.


Wann wird Anklage erhoben?

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu dem Ergebnis kommt, dass:

✅ ein hinreichender Tatverdacht besteht
✅ die Beweislage eine Verurteilung wahrscheinlich macht
✅ kein Verfahrenshindernis vorliegt

Der Grundsatz lautet: „Im Zweifel Anklage.“ Das bedeutet, dass Unklarheiten oft im Gerichtsverfahren geklärt werden sollen.


Arten der Anklage

Es gibt verschiedene Formen der Anklage, je nach Delikt und Zuständigkeit des Gerichts:

  • Anklage zum Strafrichter (Amtsgericht) – bei Vergehen mit Straferwartung bis zu 2 Jahren
  • Anklage zur Großen Strafkammer (Landgericht) – bei schwereren Straftaten
  • Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer – bei komplexen Wirtschaftsdelikten
  • Jugendanklage – bei Jugendlichen oder Heranwachsenden

Ablauf nach Zustellung der Anklage

Nach Eingang der Anklage beim zuständigen Gericht folgt die Prüfung durch den Richter:

  1. Eröffnungsbeschluss
    Das Gericht entscheidet, ob es das Hauptverfahren eröffnet oder die Anklage zurückweist.

  2. Zustellung der Anklage
    Sie (bzw. Ihr Verteidiger) erhalten die Anklageschrift mit Frist zur Stellungnahme.

  3. Frist zur Erklärung
    Sie können binnen einer Frist mitteilen, ob Sie Beweisanträge stellen oder Einwände erheben möchten.

  4. Terminierung
    Das Gericht bestimmt einen Termin für die Hauptverhandlung.


Hauptverhandlung und Beweisaufnahme

Mit der Hauptverhandlung beginnt der öffentliche Teil des Strafverfahrens. Typischer Ablauf:

✅ Verlesung der Anklageschrift
✅ Belehrung des Angeklagten
✅ Aussage des Angeklagten (freiwillig)
✅ Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen
✅ Beweisanträge der Verteidigung
✅ Plädoyers
✅ Urteil

Die Hauptverhandlung ist meist emotional belastend, da die Vorwürfe umfassend erörtert werden. Eine gute Vorbereitung mit Ihrem Anwalt ist daher entscheidend.


Was Sie als Beschuldigter tun sollten

Wichtig:
Nach Zustellung der Anklage sollten Sie:

  • Keine eigenständigen Erklärungen gegenüber Gericht oder Staatsanwaltschaft abgeben.
  • Sofort anwaltlichen Rat einholen.
  • Ihre Verteidigungsstrategie gemeinsam mit Ihrem Anwalt abstimmen.

Je früher der Verteidiger eingebunden ist, desto besser können entlastende Aspekte vorgetragen und Beweise gesichert werden.


Strategien der Verteidigung

Ein erfahrener Verteidiger entwickelt auf Grundlage der Ermittlungsakten eine individuelle Strategie:

  • Prüfung der Beweislage
    Gibt es Widersprüche oder unklare Indizien?
  • Rechtsfragen klären
    Sind die rechtlichen Voraussetzungen der Anklage erfüllt?
  • Beweisanträge stellen
    Gibt es Zeugen oder Gutachten, die entlasten?
  • Einstellungsanträge prüfen
    Kann eine Einstellung vor oder nach Eröffnung erreicht werden?
  • Verständigungsmöglichkeiten sondieren
    In geeigneten Fällen kann ein „Deal“ mit Staatsanwaltschaft und Gericht erwogen werden.

Mögliche Ergebnisse nach Anklage

Nach der Hauptverhandlung sind verschiedene Ausgänge möglich:

Freispruch – Das Gericht sieht den Tatvorwurf als nicht bewiesen an.

Einstellung – Das Verfahren wird ggf. gegen Auflage eingestellt.

Verurteilung zu Geldstrafe – Bei minderschweren Delikten.

Verurteilung zu Freiheitsstrafe – Je nach Schwere mit oder ohne Bewährung.

Absehen von Strafe – Bei besonders geringer Schuld oder tätiger Reue.


FAQ – häufige Fragen

Muss ich zur Hauptverhandlung erscheinen?
Ja. Als Angeklagter sind Sie grundsätzlich zur Anwesenheit verpflichtet.

Kann ich mich schriftlich äußern?
Eine schriftliche Einlassung ist möglich, ersetzt jedoch nicht die Pflicht zur persönlichen Anwesenheit.

Wie lange dauert ein Verfahren nach Anklage?
Das ist sehr unterschiedlich: Von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten – je nach Umfang und Gerichtsauslastung.

Welche Kosten entstehen?
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und den Gebühren nach dem RVG. Bei Freispruch trägt der Staat die Kosten.


Warum anwaltliche Hilfe entscheidend ist

Die Anklage ist der Moment, in dem Sie handeln müssen. Ohne professionelle Verteidigung riskieren Sie:

❌ eine ungerechtfertigte Verurteilung
❌ Einträge im Führungszeugnis
❌ Geld- oder Freiheitsstrafen
❌ langfristige Folgen für Beruf und Familie

Ein erfahrener Strafverteidiger sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt und alle entlastenden Umstände vorgebracht werden.


Kontakt – Jetzt Verteidigung sichern

Haben Sie eine Anklageschrift erhalten? Warten Sie nicht ab – nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf!

Ich prüfe Ihre Anklage umfassend und kämpfe für Ihre Rechte – vom ersten Gespräch bis zur letzten Instanz.

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