Kapitalstrafrecht – Strafverteidigung bei Mord, Totschlag und anderen schweren Delikten

Kapitalstrafrecht – Verteidigung bei schwersten Straftaten bundesweit

Das Kapitalstrafrecht umfasst die schwerwiegendsten Straftaten, die im Strafgesetzbuch geregelt sind. Hierzu zählen insbesondere Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag, aber auch andere Delikte mit besonders gravierenden Folgen für Leib und Leben.

Wird Ihnen ein Kapitaldelikt vorgeworfen, stehen Ihre Freiheit, Ihr Ruf und Ihre Zukunft auf dem Spiel. Verfahren im Kapitalstrafrecht erfordern höchste Sorgfalt, Erfahrung und strategisches Geschick.

Ich unterstütze Sie engagiert und kompetent – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur letzten Instanz.


Inhalt


Was gehört zum Kapitalstrafrecht?

Zu den Kapitaldelikten zählen unter anderem:

  • Mord (§ 211 StGB)
  • Totschlag (§ 212 StGB)
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
  • Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
  • Schwere Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)

Neben diesen Delikten können auch Vorwürfe im Zusammenhang mit versuchten Tötungen oder Beihilfe erhebliche Folgen haben.


Besonderheiten des Strafverfahrens

Kapitalstrafverfahren unterscheiden sich in vielen Punkten von anderen Strafverfahren:

  • Ermittlungsdruck: Polizei und Staatsanwaltschaft setzen alle Mittel ein, um Beweise zu sichern.
  • Mediale Aufmerksamkeit: Verfahren erhalten oft öffentliches Interesse.
  • Schwurgericht: Kapitaldelikte werden vor der großen Strafkammer (Schwurgericht) verhandelt.
  • Strafrahmen: Bei Mord droht lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Verteidigung beginnt oft schon in der ersten Phase – häufig mit einer Hausdurchsuchung oder einer Vorführung vor den Haftrichter.


Untersuchungshaft und ihre Folgen

Gerade bei Kapitaldelikten wird schnell ein Haftbefehl erlassen. Untersuchungshaft ist eine enorme Belastung:

  • psychisch und physisch belastend,
  • oft über viele Monate oder Jahre,
  • erschwert Kommunikation und Verteidigung.

Ich sorge dafür, dass Sie auch in Haft nicht allein sind, Ihre Rechte gewahrt bleiben und alle Möglichkeiten zur Haftprüfung genutzt werden.


Warum eine spezialisierte Verteidigung entscheidend ist

Verfahren wegen Kapitalverbrechen sind komplex:

  • umfangreiche Beweiserhebung: Tatortspuren, DNA-Analysen, Gutachten.
  • umfangreiche Vernehmungen: Zeugen, Sachverständige, Mitbeschuldigte.
  • hohes Strafmaß: bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Ein erfahrener Strafverteidiger:

  • prüft Beweise akribisch,
  • erkennt Widersprüche in Zeugenaussagen,
  • stellt Beweisanträge,
  • erarbeitet eine klare Verteidigungsstrategie,
  • schützt Sie vor Vorverurteilung.

Auch wenn der Vorwurf erdrückend wirkt, gibt es oft Ansatzpunkte, die für Sie sprechen.


Meine Leistungen im Kapitalstrafrecht

Ich verteidige Sie bundesweit in allen Phasen:

  • Beratung ab dem ersten Verdacht
  • Vertretung bei Durchsuchung, Festnahme und Vernehmung
  • Prüfung und Anfechtung von Haftbefehlen
  • Strategieentwicklung und Beweisanträge
  • Verteidigung vor dem Schwurgericht
  • Revision und Berufung

Gerade bei Kapitaldelikten gilt: Je früher Sie sich anwaltliche Unterstützung holen, desto größer sind Ihre Chancen, Einfluss auf den Verfahrensverlauf zu nehmen.


Jetzt Kontakt aufnehmen

Wird Ihnen ein Kapitalverbrechen vorgeworfen oder steht eine Vernehmung bevor?

Zögern Sie nicht – nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf.

📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de

Ich stehe Ihnen bundesweit mit Kompetenz, Erfahrung und Einsatzbereitschaft zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie – diskret, professionell und effektiv.


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