Einbürgerung Rechtsanwalt – Ihr Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit
Die Einbürgerung ist ein großer Schritt für Menschen, die langfristig in Deutschland leben und Teil der Gesellschaft werden möchten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie umfassende Rechte – darunter Wahlrecht, Freizügigkeit innerhalb der EU und Zugang zu allen Berufen im öffentlichen Dienst. Gleichzeitig übernehmen Sie neue Pflichten.
Als erfahrener Einbürgerung Rechtsanwalt unterstütze ich Sie bei Ihrem Einbürgerungsantrag – von der ersten Beratung bis zur Aushändigung Ihrer Einbürgerungsurkunde.
Inhaltsübersicht
- Was bedeutet Einbürgerung?
- Voraussetzungen für die Einbürgerung
- Einbürgerung durch Anspruch oder Ermessen
- Einbürgerungsverfahren – der Ablauf
- Einbürgerungstest und Sprachkenntnisse
- Einbürgerung bei Ehe mit Deutschen
- Einbürgerung von Kindern
- Mehrstaatigkeit und Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit
- Kosten der Einbürgerung
- Häufige Fehler und Ablehnungsgründe
- Tipps zur erfolgreichen Antragstellung
- Meine Leistungen als Anwalt für Einbürgerung
- Kontakt
Was bedeutet Einbürgerung?
Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Antrag und behördlichen Bescheid. Sie erfolgt auf Grundlage des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG).
Vorteile der Einbürgerung:
- Deutscher Pass
- Wahlrecht auf kommunaler, Landes- und Bundesebene
- EU-Freizügigkeit
- Zugang zu allen Berufen
- Konsularschutz
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Die Regelfälle der Einbürgerung setzen voraus:
✅ rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens 5 Jahren
✅ unbefristetes Aufenthaltsrecht (z.B. Niederlassungserlaubnis)
✅ gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen (mit Ausnahmen)
✅ ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau)
✅ Einbürgerungstest bestanden
✅ Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
✅ keine schwerwiegenden Straftaten
✅ Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (außer bei EU-Bürgern oder Härtefällen)
Einbürgerung durch Anspruch oder Ermessen
Es wird unterschieden:
Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG):
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, besteht ein gesetzlicher Anspruch.
Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG):
Wenn einzelne Voraussetzungen fehlen (z.B. Aufenthalt unter 8 Jahren), kann eine Einbürgerung im Ermessen der Behörde erfolgen.
Einbürgerungsverfahren – der Ablauf
- Beratung bei der Einbürgerungsbehörde
- Einreichung des Antrags mit allen Unterlagen
- Prüfung der Unterlagen (Dauer: mehrere Monate)
- Rückfragen oder Nachforderungen
- Bescheid über die Einbürgerung
- Zustimmung der Ausländerbehörde
- Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (sofern erforderlich)
- Einbürgerungsurkunde
Erst mit der Urkunde sind Sie deutscher Staatsangehöriger.
Einbürgerungstest und Sprachkenntnisse
Einbürgerungstest:
- 33 Fragen aus Politik, Geschichte, Gesellschaft
- mind. 17 richtige Antworten erforderlich
- Ausnahme: Schulabschluss in Deutschland
Sprachkenntnisse:
- Niveau B1 (Nachweis z.B. durch Zertifikat oder Integrationskurs)
Einbürgerung bei Ehe mit Deutschen
Bei Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem Deutschen verkürzt sich die Frist:
✅ 3 Jahre Aufenthalt
✅ 2 Jahre Ehe/Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen ansonsten wie bei der Regelfall-Einbürgerung.
Einbürgerung von Kindern
Kinder können mit eingebürgert werden:
- wenn sie minderjährig sind
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- gleichzeitig mit dem Elternteil eingebürgert werden
Ab 16 Jahren müssen sie selbst den Antrag stellen.
Mehrstaatigkeit und Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit
Grundsatz: Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Ausnahmen:
- EU-Bürger
- Staaten, die keine Entlassung vorsehen
- unzumutbare Aufgabe (z.B. politisch Verfolgte)
In diesen Fällen wird Mehrstaatigkeit akzeptiert.
Kosten der Einbürgerung
- Antragsgebühr: 255 Euro pro Person
- für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen: 51 Euro
- ggf. Kosten für Entlassung aus alter Staatsangehörigkeit
Häufige Fehler und Ablehnungsgründe
❌ unvollständige Unterlagen
❌ ungeklärte Identität
❌ offene Strafverfahren
❌ Bezug von Sozialleistungen ohne Ausnahmegrund
❌ unzureichende Deutschkenntnisse
Tipps zur erfolgreichen Antragstellung
✅ Lassen Sie sich vorab beraten.
✅ Reichen Sie nur vollständige Unterlagen ein.
✅ Beantragen Sie frühzeitig erforderliche Nachweise.
✅ Dokumentieren Sie alle Integrationsleistungen.
✅ Klären Sie die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit.
Meine Leistungen als Anwalt für Einbürgerung
Ich unterstütze Sie dabei:
- Voraussetzungen zu prüfen
- Unterlagen zusammenzustellen
- den Antrag korrekt vorzubereiten
- Einbürgerungstest vorzubereiten
- rechtliche Fragen zu klären (Mehrstaatigkeit, Härtefälle)
- Rechtsmittel bei Ablehnung einzulegen
Jetzt beraten lassen
Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt. Lassen Sie sich professionell begleiten.
📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de
Ich freue mich, Sie auf Ihrem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit zu unterstützen.