Einbürgerung Rechtsanwalt – Ihr Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit

Die Einbürgerung ist ein großer Schritt für Menschen, die langfristig in Deutschland leben und Teil der Gesellschaft werden möchten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie umfassende Rechte – darunter Wahlrecht, Freizügigkeit innerhalb der EU und Zugang zu allen Berufen im öffentlichen Dienst. Gleichzeitig übernehmen Sie neue Pflichten.

Als erfahrener Einbürgerung Rechtsanwalt unterstütze ich Sie bei Ihrem Einbürgerungsantrag – von der ersten Beratung bis zur Aushändigung Ihrer Einbürgerungsurkunde.


Inhaltsübersicht


Was bedeutet Einbürgerung?

Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Antrag und behördlichen Bescheid. Sie erfolgt auf Grundlage des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG).

Vorteile der Einbürgerung:

  • Deutscher Pass
  • Wahlrecht auf kommunaler, Landes- und Bundesebene
  • EU-Freizügigkeit
  • Zugang zu allen Berufen
  • Konsularschutz

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Die Regelfälle der Einbürgerung setzen voraus:

✅ rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens 5 Jahren
unbefristetes Aufenthaltsrecht (z.B. Niederlassungserlaubnis)
gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen (mit Ausnahmen)
ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau)
Einbürgerungstest bestanden
✅ Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
✅ keine schwerwiegenden Straftaten
✅ Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (außer bei EU-Bürgern oder Härtefällen)


Einbürgerung durch Anspruch oder Ermessen

Es wird unterschieden:

Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG):
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, besteht ein gesetzlicher Anspruch.

Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG):
Wenn einzelne Voraussetzungen fehlen (z.B. Aufenthalt unter 8 Jahren), kann eine Einbürgerung im Ermessen der Behörde erfolgen.


Einbürgerungsverfahren – der Ablauf

  1. Beratung bei der Einbürgerungsbehörde
  2. Einreichung des Antrags mit allen Unterlagen
  3. Prüfung der Unterlagen (Dauer: mehrere Monate)
  4. Rückfragen oder Nachforderungen
  5. Bescheid über die Einbürgerung
  6. Zustimmung der Ausländerbehörde
  7. Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (sofern erforderlich)
  8. Einbürgerungsurkunde

Erst mit der Urkunde sind Sie deutscher Staatsangehöriger.


Einbürgerungstest und Sprachkenntnisse

Einbürgerungstest:

  • 33 Fragen aus Politik, Geschichte, Gesellschaft
  • mind. 17 richtige Antworten erforderlich
  • Ausnahme: Schulabschluss in Deutschland

Sprachkenntnisse:

  • Niveau B1 (Nachweis z.B. durch Zertifikat oder Integrationskurs)

Einbürgerung bei Ehe mit Deutschen

Bei Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem Deutschen verkürzt sich die Frist:

3 Jahre Aufenthalt
2 Jahre Ehe/Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen ansonsten wie bei der Regelfall-Einbürgerung.


Einbürgerung von Kindern

Kinder können mit eingebürgert werden:

  • wenn sie minderjährig sind
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • gleichzeitig mit dem Elternteil eingebürgert werden

Ab 16 Jahren müssen sie selbst den Antrag stellen.


Mehrstaatigkeit und Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit

Grundsatz: Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Ausnahmen:

  • EU-Bürger
  • Staaten, die keine Entlassung vorsehen
  • unzumutbare Aufgabe (z.B. politisch Verfolgte)

In diesen Fällen wird Mehrstaatigkeit akzeptiert.


Kosten der Einbürgerung

  • Antragsgebühr: 255 Euro pro Person
  • für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen: 51 Euro
  • ggf. Kosten für Entlassung aus alter Staatsangehörigkeit

Häufige Fehler und Ablehnungsgründe

❌ unvollständige Unterlagen
❌ ungeklärte Identität
❌ offene Strafverfahren
❌ Bezug von Sozialleistungen ohne Ausnahmegrund
❌ unzureichende Deutschkenntnisse


Tipps zur erfolgreichen Antragstellung

✅ Lassen Sie sich vorab beraten.
✅ Reichen Sie nur vollständige Unterlagen ein.
✅ Beantragen Sie frühzeitig erforderliche Nachweise.
✅ Dokumentieren Sie alle Integrationsleistungen.
✅ Klären Sie die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit.


Meine Leistungen als Anwalt für Einbürgerung

Ich unterstütze Sie dabei:

  • Voraussetzungen zu prüfen
  • Unterlagen zusammenzustellen
  • den Antrag korrekt vorzubereiten
  • Einbürgerungstest vorzubereiten
  • rechtliche Fragen zu klären (Mehrstaatigkeit, Härtefälle)
  • Rechtsmittel bei Ablehnung einzulegen

Jetzt beraten lassen

Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt. Lassen Sie sich professionell begleiten.

📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de

Ich freue mich, Sie auf Ihrem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit zu unterstützen.

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