Hauptverhandlung im Strafverfahren | Erfahrene Verteidigung bundesweit

Die Hauptverhandlung ist der entscheidende Teil des Strafverfahrens: Hier wird öffentlich verhandelt, ob die Vorwürfe der Anklage zutreffen. Für Beschuldigte bedeutet die Hauptverhandlung oft großen Druck – umso wichtiger ist es, vorbereitet zu sein und sich von einem erfahrenen Strafverteidiger begleiten zu lassen.

Ich stehe Ihnen bundesweit mit Kompetenz und Engagement zur Seite, damit Sie Ihre Rechte vor Gericht bestmöglich wahrnehmen können.


Inhaltsverzeichnis


Was ist die Hauptverhandlung?

Die Hauptverhandlung ist der öffentlich vor dem Gericht durchgeführte Teil des Strafverfahrens. Hier prüft das Gericht alle entscheidenden Tatsachen:

  • Ist die Anklage zutreffend?
  • Gibt es entlastende Beweise?
  • Welche Strafe wäre angemessen?

Am Ende der Hauptverhandlung fällt das Gericht das Urteil.


Vorbereitung der Hauptverhandlung

Bevor die Hauptverhandlung beginnt, erfolgen mehrere Schritte:

✅ Akteneinsicht durch den Verteidiger
✅ Prüfung der Beweislage
✅ Vorbereitung einer Einlassung oder Verteidigungsstrategie
✅ Abstimmung von Beweisanträgen
✅ Gespräche mit Zeugen oder Sachverständigen
✅ Beratung, wie Sie sich vor Gericht verhalten

Eine gründliche Vorbereitung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Verteidigung.


Ablauf der Hauptverhandlung

Eine Hauptverhandlung folgt einem klar geregelten Ablauf:

  1. Aufruf der Sache
    Der Richter eröffnet die Sitzung und stellt fest, wer anwesend ist.

  2. Feststellung der Personalien
    Name, Geburtsdatum und Anschrift des Angeklagten werden festgestellt.

  3. Verlesung der Anklageschrift
    Die Staatsanwaltschaft trägt den Tatvorwurf vor.

  4. Befragung des Angeklagten
    Sie können sich zur Sache äußern oder schweigen.

  5. Beweisaufnahme
    Zeugen und Sachverständige werden gehört, Urkunden verlesen.

  6. Schlussvorträge
    Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung halten ihre Plädoyers.

  7. Letztes Wort
    Sie dürfen sich als Angeklagter ein letztes Mal äußern.

  8. Urteilsverkündung
    Das Gericht verkündet das Urteil und begründet es mündlich.

Je nach Umfang und Komplexität kann die Verhandlung wenige Stunden oder mehrere Tage dauern.


Ihre Rechte als Angeklagter

In der Hauptverhandlung stehen Ihnen zahlreiche Rechte zu:

Recht auf Schweigen
Sie müssen sich nicht zur Sache äußern.

Recht auf Aussage
Sie dürfen sich aber jederzeit erklären.

Recht auf Verteidigung
Sie können sich durch einen Verteidiger vertreten lassen.

Recht auf Beweisanträge
Sie oder Ihr Anwalt können Beweise beantragen.

Recht auf das letzte Wort
Vor dem Urteil dürfen Sie sich persönlich äußern.

Diese Rechte sollten Sie unbedingt nutzen – in Abstimmung mit Ihrem Verteidiger.


Verhalten in der Verhandlung

Ihr Verhalten hat großen Einfluss auf den Gesamteindruck:

  • Pünktlichkeit
    Erscheinen Sie rechtzeitig.
  • Sachlichkeit
    Vermeiden Sie provokante Bemerkungen.
  • Höflichkeit
    Sprechen Sie das Gericht mit „Herr Vorsitzender“ oder „Frau Vorsitzende“ an.
  • Körpersprache
    Achten Sie auf eine aufrechte, respektvolle Haltung.
  • Rücksprache mit dem Anwalt
    Beantworten Sie Fragen nur, wenn Sie sich sicher fühlen.

Ein unüberlegter Satz kann das Verfahren negativ beeinflussen – bleiben Sie ruhig und sprechen Sie vorab mit Ihrem Anwalt.


Beweisaufnahme und Zeugen

In der Beweisaufnahme werden alle Beweise gewürdigt:

  • Zeugenaussagen
  • Sachverständigengutachten
  • Urkunden
  • Augenschein (z. B. Videoaufnahmen)

Als Angeklagter dürfen Sie:

✅ Fragen stellen (über Ihren Anwalt)
✅ Beweisanträge stellen
✅ Zeugenvernehmungen beanstanden

Eine aktive Verteidigung nutzt diese Möglichkeiten intensiv.


Urteilsverkündung

Nach den Schlussvorträgen und Ihrem letzten Wort zieht sich das Gericht zur Beratung zurück.

Es gibt verschiedene mögliche Urteile:

  • Freispruch
  • Verurteilung zu Geldstrafe
  • Verurteilung zu Freiheitsstrafe (ggf. Bewährung)
  • Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO

Im Urteil wird auch entschieden, wer die Kosten des Verfahrens trägt.


Kosten der Hauptverhandlung

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Gerichtskosten
  • Gebühren der Staatsanwaltschaft
  • Kosten des Verteidigers

Wird das Verfahren eingestellt oder Sie freigesprochen, trägt in der Regel der Staat die Kosten.

Bei Verurteilung müssen Sie die Kosten selbst übernehmen. Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).


Tipps für Beschuldigte

✅ Nehmen Sie die Hauptverhandlung ernst – sie ist der Kern des Strafverfahrens.

✅ Sagen Sie nichts ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger.

✅ Machen Sie sich Notizen – gerade bei längeren Verfahren.

✅ Bleiben Sie ruhig, auch wenn Vorwürfe emotional belasten.

✅ Fragen Sie Ihren Anwalt jederzeit, wenn Sie etwas nicht verstehen.


Warum anwaltliche Verteidigung entscheidend ist

In der Hauptverhandlung entscheidet sich Ihr Verfahren. Ohne erfahrenen Strafverteidiger drohen erhebliche Nachteile:

❌ unvollständige Beweisaufnahme
❌ falsche Einlassung zur Sache
❌ ungünstiger Eindruck vor Gericht
❌ ungenutzte Rechtsmittel

Ich begleite Sie vom ersten Gespräch bis zum Urteil – mit Erfahrung, Engagement und individueller Strategie.


Kontakt – Jetzt Verteidigung sichern

Sie stehen vor einer Hauptverhandlung? Warten Sie nicht, bis es zu spät ist.

📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de

Ich verteidige Sie bundesweit in allen Verfahrensabschnitten – diskret, kompetent und mit vollem Einsatz für Ihr Recht.

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