Abschiebung – Soforthilfe bei drohender Abschiebung oder Ausweisung
Die drohende Abschiebung ist für viele Menschen die größte Belastung in ihrem Aufenthalt. Sie stellt nicht nur die rechtliche Existenz, sondern auch das gesamte soziale Umfeld infrage. Viele Betroffene wissen nicht, welche Möglichkeiten es gibt, gegen die Abschiebung vorzugehen oder wie sie zumindest aufgeschoben werden kann.
Als Abschiebung Anwalt überprüfe ich behördliche Bescheide, vertrete Sie vor Gericht und entwickle individuelle Strategien zur Verhinderung der Abschiebung.
Inhaltsübersicht
- Was bedeutet Abschiebung?
- Rechtsgrundlagen der Abschiebung
- Unterschied: Ausweisung – Abschiebung – Zurückschiebung
- Ablauf einer Abschiebung
- Abschiebehaft – die Freiheitsentziehung
- Duldung und aufenthaltsrechtliche Perspektiven
- Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
- Rechtsmittel gegen Abschiebung
- Abschiebung bei Familien
- Abschiebung bei Krankheit
- Abschiebung bei Straftaten
- Härtefallantrag und Petitionen
- Freiwillige Ausreise statt Abschiebung
- Praktische Tipps bei drohender Abschiebung
- Meine Unterstützung für Sie
- Kontakt
Was bedeutet Abschiebung?
Die Abschiebung ist die behördliche zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht. Sie erfolgt, wenn:
- kein Aufenthaltsrecht mehr besteht,
- keine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis erteilt wird,
- der Betroffene Deutschland nicht freiwillig verlässt.
Die Grundlage ist § 58 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Rechtsgrundlagen der Abschiebung
Die wichtigsten Vorschriften sind:
- Aufenthaltsgesetz (§§ 50 ff.)
- Asylgesetz
- EU-Rückführungsrichtlinie
- Grundgesetz (Art. 1 Menschenwürde, Art. 6 Familienschutz)
Jede Abschiebung muss verhältnismäßig sein und darf Menschenrechten nicht widersprechen.
Unterschied: Ausweisung – Abschiebung – Zurückschiebung
Ausweisung: Entscheidung, dass ein Ausländer das Land verlassen muss (z.B. wegen Straftaten).
Abschiebung: tatsächliche Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Zurückschiebung: sofortige Rückführung, wenn jemand unerlaubt eingereist ist.
Ablauf einer Abschiebung
Der typische Ablauf:
- Ausreisepflicht: Ablehnung des Asylantrags oder Erlöschen des Aufenthaltstitels.
- Abschiebungsandrohung: schriftliche Ankündigung der Abschiebung mit Frist.
- Duldung oder Vollstreckung: wenn keine freiwillige Ausreise erfolgt.
- Abschiebehaft (in manchen Fällen).
- Abschiebung: Transport mit Polizeibegleitung ins Herkunftsland.
Abschiebehaft – die Freiheitsentziehung
Abschiebehaft ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmaßnahme. Sie wird vom Amtsgericht angeordnet, wenn Fluchtgefahr besteht.
Dauer: max. 6 Monate (bei wiederholtem Untertauchen bis zu 18 Monate).
Wichtige Punkte:
- Sie dürfen einen Anwalt kontaktieren.
- Haftgründe müssen klar benannt sein.
- Rechtsmittel sind möglich.
Duldung und aufenthaltsrechtliche Perspektiven
Duldung: Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, z.B. weil:
- Krankheit eine Rückführung unmöglich macht (§ 60a AufenthG)
- kein Pass vorliegt
- Familienangehörige minderjährig sind
Duldung ist kein Aufenthaltstitel, aber ein Schutz vor Abschiebung.
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
Die Ausländerbehörde kann verschiedene Maßnahmen ergreifen:
- Vorführung durch die Polizei
- Ingewahrsamnahme
- Abschiebehaft
- Wohnsitzauflage
- Ausreiseaufforderung
Rechtsmittel gegen Abschiebung
Sie haben Rechte:
✅ Klage gegen die Ablehnung von Aufenthaltstiteln
✅ Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht
✅ Beschwerde gegen Abschiebehaft beim Landgericht
✅ Härtefallantrag
Wichtig: Fristen sind sehr kurz (oft 1 Woche ab Zustellung)!
Abschiebung bei Familien
Familien mit minderjährigen Kindern haben besonderen Schutz durch Art. 6 GG.
Folgenreiche Aspekte:
- Kindeswohlprüfung
- Schulbesuch
- Bindungen im Bundesgebiet
Die Behörden müssen Härtefälle besonders berücksichtigen.
Abschiebung bei Krankheit
Eine Abschiebung ist verboten, wenn:
- Lebensgefahr durch Krankheit besteht
- keine Behandlungsmöglichkeiten im Herkunftsland verfügbar sind
Das muss mit ärztlichen Attesten nachgewiesen werden.
Abschiebung bei Straftaten
Straftaten können die Ausweisung und Abschiebung beschleunigen.
Beispiele:
- schwere Körperverletzung
- Drogenhandel
- Eigentumsdelikte
Aber: Jede Maßnahme muss verhältnismäßig sein.
Härtefallantrag und Petitionen
Ein Härtefallantrag kann gestellt werden, wenn besondere humanitäre Gründe vorliegen (§ 23a AufenthG).
Auch Petitionen beim Landtag oder Bundestag können die Abschiebung aussetzen.
Freiwillige Ausreise statt Abschiebung
Die freiwillige Ausreise ist oft die bessere Lösung:
- Kein Einreise- und Aufenthaltsverbot
- Keine Zwangsmaßnahmen
- Unterstützung durch Rückkehrhilfen
Praktische Tipps bei drohender Abschiebung
✅ Dokumente ordnen: Aufenthaltstitel, Duldung, Gerichtsbeschlüsse
✅ Anwalt einschalten: Fristen beachten
✅ Krankheiten nachweisen: ärztliche Atteste
✅ Härtefall prüfen lassen
Meine Unterstützung für Sie
Als Anwalt helfe ich Ihnen dabei:
- Rechtsschutz gegen Abschiebung zu beantragen
- Duldung oder Aufenthaltserlaubnis zu prüfen
- Härtefälle vorzubereiten
- Abschiebehaft anzufechten
- Perspektiven für ein legales Bleiberecht zu entwickeln
Jetzt handeln – bevor es zu spät ist
Warten Sie nicht ab, bis die Polizei vor der Tür steht. Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen.
📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de
Als Anwalt für Abschiebung berate ich Sie rechtlich fundiert und setze mich dafür ein, Ihre Aufenthaltsperspektiven zu sichern.
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