Jugendstrafrecht – Kompetente Verteidigung für Jugendliche und Heranwachsende bundesweit

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Es orientiert sich weniger an Strafe als an Erziehung und Wiedereingliederung. Gerade deshalb sind Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende oft besonders sensibel und benötigen viel Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Fachkenntnis.

Eltern und Betroffene stehen oft vor vielen Fragen: Welche Folgen drohen wirklich? Welche Rechte habe ich? Und wie kann man die Chancen auf ein mildes Urteil oder eine Einstellung des Verfahrens verbessern?

Als Strafverteidiger helfe ich Ihnen, die Lage realistisch einzuschätzen und das Verfahren bestmöglich zu steuern.


Inhalt


Wann gilt Jugendstrafrecht?

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt, wann das Jugendstrafrecht Anwendung findet:

  • Für Jugendliche (14–17 Jahre) gilt es immer.
  • Für Heranwachsende (18–20 Jahre) kann es angewendet werden, wenn Reifeverzögerungen bestehen oder die Tat jugendtypisch ist.
  • Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig.

Gerade bei Heranwachsenden ist eine sorgfältige Prüfung wichtig, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, denn dies beeinflusst die Rechtsfolgen erheblich.


Ziele des Jugendstrafrechts

Im Vordergrund steht nicht Bestrafung, sondern:

  • Erziehung zur Verantwortung,
  • Verhinderung weiterer Straftaten,
  • Förderung positiver Entwicklung.

Das Jugendstrafrecht legt daher besonderen Wert auf Maßnahmen, die helfen, aus Fehlern zu lernen und ein straffreies Leben zu führen.


Typische Vorwürfe gegen Jugendliche

Häufige Delikte sind unter anderem:

  • Diebstahl (§ 242 StGB)
  • Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Drogenbesitz (§ 29 BtMG)
  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
  • Verstöße im Straßenverkehr

Gerade bei Gruppendelikten oder Konflikten in Schule und Freizeit kommt es schnell zu Ermittlungen.


Mögliche Sanktionen und Folgen

Im Jugendstrafrecht gibt es andere Sanktionen als im Erwachsenenstrafrecht:

  • Erziehungsmaßregeln (z. B. soziale Trainingskurse, Betreuungsweisung)
  • Zuchtmittel (z. B. Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest)
  • Jugendstrafe (Freiheitsstrafe in besonderen Fällen)

Obwohl das Ziel erzieherisch ist, können die Folgen erheblich sein:

  • Vorladung zur Polizei oder Jugendgerichtshilfe
  • Jugendarrest oder Jugendstrafe
  • Eintragung im Erziehungsregister
  • Auswirkungen auf Ausbildung und Beruf

Eine professionelle Verteidigung kann helfen, negative Konsequenzen zu vermeiden oder deutlich zu reduzieren.


Besonderheiten des Verfahrens

Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich in mehreren Punkten:

  • Jugendgerichtshilfe: Sie hat eine zentrale Rolle und erstellt Stellungnahmen.
  • Erzieherische Ausrichtung: Staatsanwaltschaft und Gericht suchen oft nach Lösungen außerhalb einer Verurteilung.
  • Vertraulichkeit: Verfahren sind grundsätzlich nicht öffentlich.
  • Diversion: Verfahren können ohne Urteil eingestellt werden, wenn der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt.

Wichtig ist, frühzeitig alle entlastenden Umstände vorzubringen und keine unüberlegten Aussagen zu machen.


Warum Sie anwaltliche Unterstützung brauchen

Auch wenn das Jugendstrafrecht auf Erziehung setzt, sollten Sie den Vorwurf ernst nehmen. Ohne anwaltliche Hilfe kann es passieren, dass:

  • belastende Aussagen gemacht werden,
  • Chancen auf eine Einstellung übersehen werden,
  • unangemessen harte Maßnahmen angeordnet werden.

Als Verteidiger sorge ich dafür, dass die Interessen des Jugendlichen gewahrt bleiben, die richtigen Weichen gestellt werden und der Verfahrensablauf nachvollziehbar ist.


Meine Leistungen für Sie

Ich verteidige Jugendliche und Heranwachsende bundesweit – engagiert und sensibel:

  • Beratung vor der ersten Aussage
  • Akteneinsicht und Beweisanalyse
  • Vertretung gegenüber Polizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Verhandlung über Auflagen oder Diversion
  • Begleitung bis zum Verfahrensabschluss

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie oder Ihr Kind haben eine Vorladung erhalten? Wird gegen Sie ermittelt?

Zögern Sie nicht – eine frühe Beratung kann entscheidend sein.

📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de

Ich stehe Ihnen mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und Fachwissen zur Seite – bundesweit und in jeder Phase des Jugendstrafverfahrens.


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