Einstellung des Strafverfahrens | Effektive Verteidigung bundesweit

Eine Verfahrenseinstellung kann in einem Strafverfahren der beste Ausgang sein. Denn sie bedeutet häufig: keine Hauptverhandlung, keine Verurteilung, keine Eintragung im Führungszeugnis. Viele Beschuldigte wissen nicht, dass schon im Ermittlungsverfahren zahlreiche Möglichkeiten bestehen, das Verfahren ohne Gerichtsprozess zu beenden.

Als erfahrener Anwalt für Strafrecht prüfe ich in jedem Fall, ob und wie eine Verfahrenseinstellung erreicht werden kann. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto größer sind oft die Erfolgsaussichten.


Inhaltsverzeichnis


Was bedeutet die Einstellung eines Strafverfahrens?

Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass das Strafverfahren ohne Urteil beendet wird. Das kann entweder geschehen, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht, oder weil es unter rechtlichen oder praktischen Gesichtspunkten nicht weiterverfolgt wird. Eine Einstellung kann bereits während des Ermittlungsverfahrens oder in bestimmten Fällen noch während des Gerichtsverfahrens erfolgen.


Vorteile der Einstellung

Eine Verfahrenseinstellung bietet zahlreiche Vorteile:

✅ Kein Schuldspruch
✅ Keine Hauptverhandlung (in der Regel)
✅ Häufig keine Eintragung im Führungszeugnis
✅ Schneller Abschluss des Verfahrens
✅ Reduzierung der psychischen Belastung
✅ Minimierung negativer Folgen für Beruf und Familie


Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten Normen zur Einstellung sind:

  • § 170 Abs. 2 StPO: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
  • § 153 StPO: Einstellung wegen Geringfügigkeit
  • § 153a StPO: Einstellung gegen Auflagen und Weisungen
  • § 154 StPO: Einstellung bei anderer vorrangiger Strafverfolgung
  • § 154f StPO: Einstellung bei vorübergehenden Hindernissen
  • Sonderregelungen im Jugendstrafrecht (§ 45, § 47 JGG)

Einstellung mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO)

Am häufigsten erfolgt die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO. Das Verfahren wird eingestellt, wenn sich kein hinreichender Tatverdacht ergibt. Das bedeutet:

  • Die Beweislage reicht nicht aus, um eine Verurteilung zu erwarten.
  • Zeugen widersprechen sich.
  • Keine belastbaren Indizien.

Diese Einstellung ist für die Beschuldigten besonders günstig, da sie einem Freispruch am nächsten kommt. Es erfolgt kein Eintrag im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis.


Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO)

Ist die Schuld des Täters als gering anzusehen und besteht kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.

Typische Anwendungsfälle:

  • Ersttäter
  • Bagatelldelikte (z. B. einfacher Ladendiebstahl)
  • Geringe Schadenshöhe
  • Keine Vorstrafen

Wichtig: Die Einstellung nach § 153 StPO erfolgt ohne Auflagen. Auch hier erfolgt in der Regel kein Eintrag im Führungszeugnis.


Einstellung gegen Auflagen und Weisungen (§ 153a StPO)

Eine sehr häufig genutzte Möglichkeit ist die Einstellung gegen Auflagen. Hierbei verpflichtet sich der Beschuldigte, bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Danach ist das Verfahren endgültig erledigt.

Typische Auflagen:

  • Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung
  • Schadenswiedergutmachung
  • Teilnahme an einem sozialen Training oder Anti-Gewalt-Kurs
  • Arbeitsleistungen
  • Teilnahme an einer Drogentherapie

Vorteil:
Das Verfahren endet ohne Verurteilung, sofern die Auflagen erfüllt werden.

Wichtiger Hinweis:
Auch eine Einstellung nach § 153a wird nicht als Verurteilung gewertet und erscheint in der Regel nicht im Führungszeugnis.


Einstellung im Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht gelten besondere Regeln:

  • § 45 JGG: Einstellung ohne Auflagen
  • § 47 JGG: Einstellung mit Auflagen (z. B. soziale Trainingskurse, Arbeitsleistungen)

Hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die Chancen auf Einstellung sind oft höher als im Erwachsenenstrafrecht.


Einstellung bei Privatklagedelikten (§ 374 StPO)

Bei Delikten, die nur auf Antrag verfolgt werden (z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch), kann die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung ablehnen, wenn kein öffentliches Interesse besteht. Der Geschädigte kann dann selbst Privatklage erheben.


Einstellung vor oder nach Anklageerhebung

Eine Einstellung ist grundsätzlich bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung möglich. In Ausnahmefällen auch noch danach, wenn ein öffentliches Interesse nicht mehr gegeben ist oder andere Voraussetzungen vorliegen.


Strategien des Strafverteidigers

Eine frühe und gezielte Verteidigung kann entscheidend sein. Typische Verteidigungsstrategien:

✅ Frühzeitige Akteneinsicht beantragen
✅ Widersprüche in der Beweisführung aufdecken
✅ Entlastende Umstände darlegen
✅ Schadenswiedergutmachung aktiv anbieten
✅ Einlassung nur nach sorgfältiger Prüfung
✅ Gespräch mit Staatsanwaltschaft suchen
✅ Argumentation, dass kein öffentliches Interesse besteht


Mögliche Auflagen und Bedingungen

Bei einer Einstellung nach § 153a StPO können u. a. folgende Auflagen vereinbart werden:

  • Zahlung eines Geldbetrags (z. B. 500–2.000 €)
  • Teilnahme an Beratungsprogrammen
  • Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln
  • Unterlassungsklauseln
  • Arbeitsstunden

Tipp:
Höhe und Art der Auflagen können oft mit der Staatsanwaltschaft verhandelt werden.


Einstellung und Führungszeugnis

Einstellungen nach §§ 153 oder 153a StPO führen nicht zu einer Verurteilung. Sie erscheinen:

  • nicht im Führungszeugnis
  • nicht im erweiterten Führungszeugnis
  • nur unter bestimmten Bedingungen in internen Behördenregistern

Das kann insbesondere für Beamte, Ärzte, Erzieher oder andere Berufsgruppen entscheidend sein.


Was passiert nach der Einstellung?

Nach der Einstellung wird das Verfahren beendet. Sie erhalten eine entsprechende Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Eventuell müssen Sie vereinbarte Auflagen erfüllen. Danach gilt das Verfahren als erledigt.


Häufige Fragen

Muss ich ein Geständnis ablegen, um eine Einstellung zu erreichen?
Nein. Ein Geständnis ist keine Voraussetzung. Es kann jedoch in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein, wenn es für die Aufklärung entscheidend ist.

Bekomme ich die Anwaltskosten ersetzt?
Nein. Bei einer Einstellung tragen Sie in der Regel Ihre eigenen Anwaltskosten.

Kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren später wieder aufnehmen?
Nur in seltenen Fällen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden.

Ist eine Einstellung immer besser als ein Freispruch?
Nicht unbedingt. In einigen Fällen kann ein Freispruch die bessere Lösung sein, da er eine vollständige Rehabilitierung bedeutet.


Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist

Die meisten Einstellungen werden früh im Ermittlungsverfahren erreicht. Deshalb sollten Sie:

  • sofort nach Kenntnis der Ermittlungen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen
  • keine unüberlegten Aussagen machen
  • alle Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft dem Anwalt übergeben

Nur so können Sie alle Chancen auf eine Verfahrenseinstellung wahren.


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Haben Sie eine Vorladung erhalten oder erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird? Warten Sie nicht ab – nutzen Sie die Chance auf eine Verfahrenseinstellung.

Ich prüfe für Sie, ob eine Einstellung möglich ist und begleite Sie durch alle Verfahrensabschnitte.

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