Ermittlungsverfahren – Strafverteidigung von Anfang an

Das Ermittlungsverfahren ist die erste und oft entscheidende Phase eines Strafverfahrens. In diesem Verfahrensabschnitt wird geprüft, ob der Verdacht einer Straftat ausreichend begründet ist, um Anklage zu erheben. Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise, hören Zeugen und Beschuldigte an und treffen vorbereitende Entscheidungen. Bereits hier können wichtige Weichen gestellt werden – für eine Verfahrenseinstellung oder eine milde Sanktion.

Als Anwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen während des gesamten Ermittlungsverfahrens zur Seite, schütze Ihre Rechte und sorge dafür, dass Sie keine nachteiligen Fehler machen.


Inhaltsverzeichnis


Was ist ein Ermittlungsverfahren?

Das Ermittlungsverfahren ist der erste Abschnitt des strafrechtlichen Prozesses. Es beginnt, sobald die Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) Kenntnis von einer potenziellen Straftat erhalten. Dies kann durch:

  • Anzeige (Strafanzeige),
  • Eigenwahrnehmung der Polizei,
  • Mitteilungen anderer Behörden,
  • oder anonyme Hinweise geschehen.

Ziel ist es zu klären, ob ein sogenannter hinreichender Tatverdacht besteht, also eine Verurteilung in einer Hauptverhandlung wahrscheinlich ist.


Ablauf des Ermittlungsverfahrens

Das Ermittlungsverfahren gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Anfangsverdacht und Einleitung

    • Die Ermittlungen beginnen, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt.
  2. Ermittlungen der Polizei

    • Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten
    • Beweissicherung (z. B. Sicherstellung von Gegenständen)
    • Observationen
    • Telefonüberwachung bei entsprechenden Voraussetzungen
  3. Vernehmung des Beschuldigten

    • Sie erhalten die Möglichkeit, sich zu äußern oder zu schweigen.
  4. Prüfung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    • Bewertung der Beweislage
    • Entscheidung, ob Anklage erhoben wird
  5. Abschlussentscheidung

    • Einstellung des Verfahrens (§§ 153, 170 Abs. 2 StPO)
    • Strafbefehl
    • Anklageerhebung

Rechte der Beschuldigten

Als Beschuldigter haben Sie wichtige Rechte:

✅ Recht auf Aussageverweigerung
✅ Recht auf Verteidigerkonsultation
✅ Recht auf Akteneinsicht (über Ihren Anwalt)
✅ Recht auf ein faires Verfahren

Wichtiger Hinweis:
Reden Sie nicht mit der Polizei, ohne mit Ihrem Verteidiger gesprochen zu haben!


Polizeiliche Vorladung – was tun?

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten, gilt:

  • Sie sind nicht verpflichtet, der Vorladung der Polizei Folge zu leisten.
  • Ausnahmen bestehen nur bei richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Ladung.
  • Es empfiehlt sich dringend, vorher anwaltlichen Rat einzuholen.

Viele Beschuldigte äußern sich unbedacht und belasten sich selbst. Ein Strafverteidiger prüft die Akten und entwickelt eine Strategie.


Durchsuchung und Beschlagnahme

Die Polizei darf Ihre Wohnung, Geschäftsräume oder Ihr Auto durchsuchen, wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. In Eilfällen ist auch eine Durchsuchung ohne Beschluss zulässig.

Als Beschuldigter haben Sie das Recht:

✅ Zeuge der Durchsuchung zu sein
✅ Einen Verteidiger zu informieren
✅ Ein Durchsuchungsprotokoll zu erhalten

Beschlagnahmte Gegenstände können unter bestimmten Voraussetzungen herausverlangt werden.


Untersuchungshaft und Haftbefehl

In gravierenden Fällen kann ein Haftbefehl erlassen werden. Voraussetzung:

  • dringender Tatverdacht und
  • Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr)

Haft ist ein erheblicher Eingriff. Ein erfahrener Strafverteidiger kann:

  • Haftprüfung oder Haftbeschwerde beantragen
  • Alternativen wie Meldeauflagen erwirken
  • die Haftentlassung erreichen

Verteidigungsstrategien im Ermittlungsverfahren

Die Weichen für den Ausgang des Verfahrens werden oft in dieser Phase gestellt. Wichtige Ansätze:

  • Keine unüberlegten Aussagen
  • Akteneinsicht durch den Anwalt
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen
  • Stellungnahmen zu Beweismitteln
  • Anträge auf Verfahrenseinstellung
  • frühzeitige Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft

Verfahrenseinstellung – Chancen nutzen

Viele Ermittlungsverfahren werden eingestellt. Dies kann geschehen:

  • Mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO)
  • Geringfügigkeit (§ 153 StPO)
  • gegen Auflagen (§ 153a StPO)

Eine Einstellung kann unter Umständen die Vermeidung eines Eintrags im Führungszeugnis bedeuten.


Übergang ins Hauptverfahren

Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, beginnt das gerichtliche Verfahren. Vorher hat der Anwalt oft die Möglichkeit, Argumente für eine Einstellung vorzubringen.


Meine Leistungen als Strafverteidiger

Als Ihr Strafverteidiger unterstütze ich Sie dabei:

✅ Akteneinsicht zu beantragen
✅ die Beweislage zu prüfen
✅ eine Strategie zu entwickeln
✅ Ihre Rechte zu wahren
✅ Vernehmungen vorzubereiten oder zu begleiten
✅ Stellungnahmen und Anträge zu formulieren
✅ auf eine Einstellung hinzuwirken
✅ Sie vor Gericht zu verteidigen


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Haben Sie eine Vorladung oder erfahren von Ermittlungen gegen Sie? Warten Sie nicht. Im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Grundlagen gelegt.

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Ich stehe Ihnen bundesweit als engagierter Strafverteidiger zur Seite.

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