Ermittlungsverfahren – Strafverteidigung von Anfang an

Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen dabei, ob der Anfangsverdacht gegen eine Person ausreicht, um Anklage zu erheben. Bereits in diesem Stadium werden wichtige Weichen gestellt – oft mit erheblichen Folgen für die Betroffenen.

Ablauf des Ermittlungsverfahrens

  • Anzeige oder Anfangsverdacht
  • Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Vernehmungen, Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung
  • Entscheidung: Einstellung oder Anklageerhebung

Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren

  • Aussageverweigerungsrecht
  • Recht auf anwaltlichen Beistand
  • Akteneinsicht (über den Anwalt)
  • Recht auf faire Behandlung

Wie ich Sie im Ermittlungsverfahren unterstütze

Ich beantrage Einsicht in die Ermittlungsakte, schütze Ihre Rechte und entwickle eine frühzeitige Verteidigungsstrategie – bevor es zu Anklage oder Verhaftung kommt. Ziel ist häufig eine Einstellung des Verfahrens oder eine diskrete und möglichst folgenarme Lösung.

Strafverteidigung von Anfang an – bundesweit

Gerade im Ermittlungsverfahren ist schnelles Handeln entscheidend. Ich stehe Ihnen bundesweit als erfahrener Strafverteidiger zur Seite – entschlossen, diskret und zielgerichtet.