Verkehrsstrafrecht – Kompetente Verteidigung bei Verkehrsdelikten

Das Verkehrsstrafrecht betrifft Straftaten im Straßenverkehr, die weitreichende Folgen für Freiheit, Mobilität und berufliche Existenz haben können. Anders als Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder, Punkte) ziehen Verkehrsstraftaten in der Regel ein Strafverfahren nach sich – mit der Gefahr von Geld- oder Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug und Einträgen im Führungszeugnis.

Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen bundesweit zur Seite, wenn Ihnen ein Verkehrsdelikt vorgeworfen wird. Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren, Konsequenzen zu minimieren und Ihre Mobilität zu sichern.


Inhalt


Typische Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht

Häufige Delikte sind u. a.:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Unfallflucht / Fahrerflucht (§ 142 StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
  • Illegale Autorennen (§ 315d StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr (§§ 222, 229 StGB)
  • Drogen am Steuer (§ 316 StGB, BtMG-Bezug)

Diese Vorwürfe ziehen oft drastische Maßnahmen nach sich – Führerscheinentzug, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Hausdurchsuchungen oder sogar Untersuchungshaft in schweren Fällen.


Besonderheiten der Ermittlungsverfahren

Ermittlungen im Verkehrsstrafrecht zeichnen sich oft durch:

  • Technische Beweise: Blutproben, Atemalkoholtests, Gutachten zu Geschwindigkeiten oder Unfallabläufen.
  • Zeugenaussagen: Unfallbeteiligte, Passanten, Polizeibeamte.
  • Sicherstellungen: Führerschein, Fahrzeug, elektronische Daten (z. B. Bordcomputer, Dashcam).
  • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Häufig schon im Ermittlungsverfahren.

Gerade hier gilt: Keine vorschnellen Aussagen ohne anwaltliche Beratung.


Mögliche Strafen und Konsequenzen

Die Strafen hängen vom Vorwurf ab:

  • Geldstrafen (in Tagessätzen berechnet)
  • Freiheitsstrafen (ggf. auf Bewährung)
  • Führerscheinentzug und Sperrfristen
  • Eintragung ins Fahreignungsregister (Flensburg)
  • Eintrag ins Führungszeugnis bei schwereren Delikten

Neben den Strafen drohen auch massive berufliche Folgen, insbesondere für Berufskraftfahrer, Ärzte, Außendienstmitarbeiter oder Selbstständige.


Verteidigungsstrategien

Als Strafverteidiger entwickle ich individuelle Strategien, u. a.:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Alkohol- oder Drogentests
  • Angriff von Unfallgutachten oder Geschwindigkeitsmessungen
  • Entlastende Beweise sichern (z. B. Dashcam-Aufnahmen, Zeugenaussagen)
  • Anträge auf Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung
  • Verteidigung gegen Führerscheinentzug
  • Vermeidung einer MPU

Ziel ist es, negative Konsequenzen zu reduzieren oder ganz abzuwenden.


Warum ein spezialisierter Strafverteidiger wichtig ist

Verkehrsstrafverfahren sind für Betroffene oft existenziell: Ohne Führerschein verlieren viele ihre Arbeitsgrundlage. Zudem drohen Einträge im Führungszeugnis und hohe Geldstrafen.

Ein spezialisierter Strafverteidiger sorgt dafür, dass:

  • alle Ermittlungsmaßnahmen kritisch überprüft werden,
  • unrechtmäßige Beweise angegriffen werden,
  • Chancen auf Verfahrenseinstellung genutzt werden,
  • Strafen reduziert oder vermieden werden.

Meine Leistungen im Verkehrsstrafrecht

Ich biete Ihnen:

  • Verteidigung bei allen Verkehrsdelikten
  • Soforthilfe bei Führerscheinentzug und vorläufigem Fahrverbot
  • Prüfung von Alkohol- und Drogengutachten
  • Vertretung bei Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung
  • Verteidigung in Hauptverhandlung, Berufung und Revision
  • Unterstützung bei MPU-Vorbereitung und Behördenkontakten

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wird Ihnen ein Verkehrsdelikt vorgeworfen? Droht Führerscheinentzug oder ein Strafverfahren?

Zögern Sie nicht – nehmen Sie sofort Kontakt auf, um Ihre Verteidigung rechtzeitig vorzubereiten.

📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de

Ich verteidige Sie bundesweit – kompetent, diskret und mit vollem Einsatz für Ihre Rechte.


Strafverteidiger Tom Beisel