Berufung im Strafverfahren | Kompetente Verteidigung bundesweit

Berufung im Strafverfahren – Ihre Chance auf ein faires Urteil

Die Berufung bietet Ihnen die Möglichkeit, ein erstinstanzliches Urteil durch ein höheres Gericht überprüfen zu lassen. Sie ist eines der wichtigsten Rechtsmittel im Strafrecht, um Fehlentscheidungen zu korrigieren oder zu mildern.

Als Ihr Verteidiger setze ich mich dafür ein, dass Ihre Rechte auch in der zweiten Instanz gewahrt bleiben und das bestmögliche Ergebnis erzielt wird.


Inhaltsverzeichnis


Was ist die Berufung?

Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Urteile des Amtsgerichts, also gegen Entscheidungen des Strafrichters oder Schöffengerichts. Mit der Berufung wird das gesamte Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erneut geprüft.

Das bedeutet:

✅ Das Urteil wird nicht nur auf Rechtsfehler kontrolliert, sondern auch auf Tatsachenfragen.
✅ Neue Beweise können vorgebracht werden.
✅ Neue Zeugen können geladen werden.
✅ Das Gericht entscheidet erneut über Schuld und Strafe.

Die Berufung ist damit ein vollständiger zweiter Durchgang – Ihre Chance, Fehler der ersten Instanz zu korrigieren.


Gegen welche Urteile ist Berufung zulässig?

Grundsätzlich können Sie Berufung einlegen gegen:

  • Urteile des Strafrichters (Einzelrichter) beim Amtsgericht
  • Urteile des Schöffengerichts beim Amtsgericht

Gegen Urteile des Landgerichts ist hingegen nur Revision möglich.

Achtung: Gegen Strafbefehle ist keine Berufung, sondern nur Einspruch zulässig!


Fristen und Form der Berufung

Die Berufung muss innerhalb strenger Fristen eingelegt werden:

  • Einlegungsfrist: 1 Woche nach Verkündung des Urteils
  • Begründungsfrist: 1 Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils

Die Berufung wird durch einen Verteidiger oder Sie selbst bei dem Amtsgericht eingelegt, das das Urteil gesprochen hat.

Form: Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.

Fristen dürfen auf keinen Fall versäumt werden – sonst wird das Urteil rechtskräftig.


Unterschied zur Revision

Viele Mandanten verwechseln Berufung und Revision.
Die wichtigsten Unterschiede:

BerufungRevision
Tatsachen und Rechtsfragen werden geprüftNur Rechtsfragen werden geprüft
Neue Beweise sind zulässigKeine neuen Beweise
Urteil kann inhaltlich geändert werdenUrteil wird nur aufgehoben oder bestätigt

Die Berufung ist also in der Regel das geeignetere Mittel, um auch Tatsachen zu korrigieren.


Ablauf des Berufungsverfahrens

Der Ablauf der Berufung ist in der Strafprozessordnung genau geregelt:

  1. Einlegung der Berufung

    • Fristwahrung durch rechtzeitige Erklärung.
  2. Berufungsbegründung

    • Welche Punkte des Urteils werden angegriffen?
    • Welche Beweise sollen erneut erhoben werden?
  3. Termin zur Berufungshauptverhandlung

    • Vor dem Landgericht in einer kleinen Strafkammer.
  4. Beweisaufnahme

    • Zeugenvernehmung, Sachverständige, neue Beweismittel.
  5. Schlussvorträge

    • Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
  6. Letztes Wort

    • Sie dürfen sich selbst noch äußern.
  7. Urteilsverkündung

    • Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung des Ersturteils.

Ihre Rechte im Berufungsverfahren

Auch in der Berufung genießen Sie umfassende Rechte:

✅ Recht auf Verteidigung
✅ Recht auf Akteneinsicht
✅ Recht auf Beweisanträge
✅ Recht auf das letzte Wort
✅ Recht auf Begründung des Urteils

Als Ihr Anwalt wahre ich diese Rechte konsequent.


Strategien und Erfolgsaussichten

Die Berufung ist Ihre zweite Chance. Strategisch wichtig sind:

Prüfung der Beweiswürdigung
War die Zeugenaussage widersprüchlich?

Neue Beweise
Gibt es Unterlagen oder Zeugen, die bisher unberücksichtigt blieben?

Verfahrensfehler
Wurden Formvorschriften verletzt?

Milderungsgründe
Liegen neue Umstände vor (z. B. Schadenswiedergutmachung)?

Eine individuelle Strategie entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg.


Kosten einer Berufung

Die Kosten einer Berufung hängen ab von:

  • Verteidigerhonorar
  • Gerichtskosten
  • Zeugen- und Sachverständigenkosten

Im Fall eines Freispruchs trägt der Staat die Kosten. Bei Verurteilung müssen Sie sie selbst zahlen.

Gern erhalten Sie vorab einen transparenten Kostenüberblick.


Wann lohnt sich Berufung?

Die Berufung lohnt sich besonders, wenn:

✅ das Urteil auf zweifelhafter Beweiswürdigung beruht
✅ wichtige entlastende Beweise nicht berücksichtigt wurden
✅ Verfahrensfehler vorliegen
✅ die Strafe unverhältnismäßig hoch ist
✅ Sie neue Beweise vorbringen können

Lassen Sie die Erfolgsaussichten von einem erfahrenen Verteidiger prüfen.


Häufige Fragen zur Berufung

Kann das Urteil nach Berufung auch schlechter werden?
Ja. Die Berufung eröffnet eine neue Verhandlung, die theoretisch auch zu einer höheren Strafe führen kann. Ihr Verteidiger wird mit Ihnen das Risiko besprechen.

Wie lange dauert ein Berufungsverfahren?
Das hängt von der Auslastung des Landgerichts und dem Umfang der Beweisaufnahme ab. Im Schnitt dauert es mehrere Monate.

Muss ich zur Berufungsverhandlung erscheinen?
In der Regel ja. Eine persönliche Anwesenheitspflicht besteht. In Ausnahmefällen kann Ihr Anwalt Sie vertreten.

Kann ich nach Berufung auch noch Revision einlegen?
Ja. Gegen das Urteil des Landgerichts ist Revision beim Oberlandesgericht zulässig – jedoch nur auf Rechtsfehler.


Kontakt – Jetzt Berufung prüfen lassen

Haben Sie ein Urteil erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind? Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie das Verfahren überprüfen.

Als erfahrener Strafverteidiger prüfe ich gemeinsam mit Ihnen alle Möglichkeiten – kompetent, diskret und bundesweit.

📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de

Warten Sie nicht, bis die Frist abläuft – nehmen Sie noch heute Kontakt auf, um Ihre Berufung fristgerecht einzulegen.

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