Allgemeines Strafrecht: Verteidigung bei Körperverletzung, Diebstahl, Betrug und mehr

Allgemeines Strafrecht - erfahrene Verteidigung in allen Verfahrenslagen

Das allgemeine Strafrecht umfasst die klassischen Straftaten des täglichen Lebens - von Körperverletzung über Diebstahl bis zu Beleidigung und Nötigung. Auch wenn solche Vorwürfe auf den ersten Blick weniger dramatisch wirken als Wirtschafts- oder Kapitaldelikte, können die Folgen erheblich sein: Geldstrafe, Eintrag ins Führungszeugnis, berufliche Nachteile.

Als Rechtsanwalt verteidige ich Sie bei allen Vorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht - in jeder Phase des Verfahrens, von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung. Bundesweit, engagiert und auf Augenhöhe.

„Auch ein vermeintlich kleiner Vorwurf kann große Folgen haben. Der wichtigste Schritt ist fast immer derselbe: erst schweigen, dann mit einem Verteidiger die Akte prüfen - und nicht vorschnell reden."

— Tom Beisel, Rechtsanwalt

Häufige Vorwürfe im allgemeinen Strafrecht

  • Körperverletzung (§ 223 StGB) und gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
  • Diebstahl (§ 242 StGB) und besonders schwerer Diebstahl (§ 243 StGB)
  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

Die richtige Reaktion auf einen Vorwurf

Egal wie schwer der Vorwurf wiegt - die ersten Schritte sind oft entscheidend für den weiteren Verlauf:

  • Machen Sie keine Angaben zur Sache, weder bei der Polizei noch gegenüber Dritten
  • Unterschreiben Sie keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat
  • Nehmen Sie eine Vorladung nicht ohne Vorbereitung wahr
  • Schalten Sie frühzeitig einen Verteidiger ein

⚠ Wichtig: Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht wahrnehmen. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen oder Angaben zu machen. Oft ist es ratsam, zunächst zu schweigen und über einen Verteidiger Akteneinsicht zu nehmen, bevor Sie sich äußern.

Warum sich frühe Verteidigung lohnt

Viele Verfahren im allgemeinen Strafrecht lassen sich durch frühzeitiges Eingreifen positiv beeinflussen. Nach Akteneinsicht zeigt sich oft, dass die Beweislage dünner ist als zunächst angenommen, dass Verfahrensfehler vorliegen oder dass eine Einstellung möglich ist - teils ohne Auflage, teils gegen eine geringe Auflage.

Gerade bei Ersttätern oder geringer Schuld bestehen häufig gute Chancen, eine Hauptverhandlung und einen Eintrag zu vermeiden.

Wie ich Sie unterstütze

  • Erste Einschätzung Ihrer Situation und Ihrer Rechte
  • Akteneinsicht und Analyse der Beweislage
  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
  • Verhandlung mit Staatsanwaltschaft und Gericht, etwa zur Einstellung
  • Vertretung in der Hauptverhandlung sowie in Berufung und Revision

Ich verteidige Mandanten bundesweit, auf Deutsch, Englisch und Russisch.

Soforthilfe

Wenn Sie einen Vorwurf erhalten haben oder eine Vorladung bekommen, erreichen Sie mich direkt:

Häufige Fragen

Ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen - muss ich hingehen?

Als Beschuldigter müssen Sie zu einer polizeilichen Vernehmung nicht erscheinen und keine Angaben machen. Oft ist es sinnvoll, den Termin zunächst nicht wahrzunehmen und stattdessen über einen Verteidiger Akteneinsicht zu nehmen.

Lohnt sich ein Anwalt auch bei kleineren Vorwürfen?

Ja. Gerade bei vermeintlich kleinen Vorwürfen lässt sich oft eine Einstellung oder die Vermeidung eines Eintrags erreichen. Eine frühe anwaltliche Einschätzung kann größere Folgen verhindern.

Kann das Verfahren ohne Hauptverhandlung enden?

Ja. Viele Verfahren im allgemeinen Strafrecht enden durch Einstellung oder Strafbefehl, ohne dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, zeigt sich nach Akteneinsicht.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und der Schwere des Falls. In einem ersten Gespräch kläre ich mit Ihnen den Rahmen transparent, bevor Sie sich entscheiden.

Was, wenn ich zu Unrecht beschuldigt werde?

Auch dann gilt: nicht vorschnell selbst aufklären wollen, sondern schweigen und einen Verteidiger einschalten. Nach Akteneinsicht lässt sich gezielt darlegen, warum der Vorwurf nicht trägt - oft mit dem Ziel einer Einstellung.