Allgemeines Strafrecht | Kompetente Strafverteidigung bundesweit
Allgemeines Strafrecht – Ihre kompetente Verteidigung bei klassischen Strafsachen
Das Allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten des Strafgesetzbuches (StGB), die häufig in Deutschland vorkommen. Dazu zählen unter anderem Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Bedrohung und Nötigung. Auch bei diesen Vorwürfen ist eine professionelle Verteidigung entscheidend.
Typische Delikte im Allgemeinen Strafrecht
- Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Diebstahl (§ 242 StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
Auch wenn diese Straftaten im Vergleich zu Kapitaldelikten weniger schwerwiegend erscheinen, können sie erhebliche Folgen haben, wie Geldstrafen, Freiheitsentzug oder Eintragungen im Führungszeugnis.
Ablauf eines Strafverfahrens im Allgemeinen Strafrecht
Von der polizeilichen Vernehmung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht: In jedem Schritt ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und sich effektiv verteidigen zu lassen. Fehler im Verfahren können die Verteidigung erleichtern.
Warum Sie im Allgemeinen Strafrecht einen erfahrenen Strafverteidiger brauchen
Auch bei vermeintlich „kleineren“ Delikten kann eine verfehlte Verteidigung weitreichende Konsequenzen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft Beweise genau, schützt Sie vor unnötigen Nachteilen und arbeitet auf das bestmögliche Ergebnis hin – sei es Einstellung des Verfahrens, Freispruch oder milde Strafen.
Leistungen im Allgemeinen Strafrecht
- Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren
- Verteidigung bei Anklage und Hauptverhandlung
- Prüfung von Strafbefehlen
- Unterstützung bei Zeugenaussagen und polizeilichen Befragungen
- Begleitung bis zur letzten Instanz
Bundesweite Strafverteidigung im Allgemeinen Strafrecht
Ich stehe Ihnen bundesweit zur Seite, wenn es um klassische Strafsachen geht. Mit direkter Kommunikation, klarer Strategie und vollem Einsatz kämpfe ich für Ihre Rechte – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens.