Betäubungsmittelstrafrecht | Erfahrene Strafverteidigung bundesweit

Betäubungsmittelstrafrecht – Kompetente Verteidigung bei Drogendelikten bundesweit

Das Betäubungsmittelstrafrecht regelt den Umgang mit illegalen Drogen und ist eines der komplexesten Gebiete im Strafrecht. Vorwürfe wegen Besitz, Handel, Einfuhr oder Herstellung von Betäubungsmitteln können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

Typische Delikte im Betäubungsmittelstrafrecht

  • Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG)
  • Handel und Schmuggel (§ 29 BtMG)
  • Herstellung und Einfuhr von Drogen
  • Teilnahme an einem bandenmäßigen Handel
  • Verstöße mit internationalem Bezug

Diese Verfahren sind oft geprägt von umfangreichen Ermittlungen, darunter Telefonüberwachungen, Hausdurchsuchungen und verdeckte Ermittler.

Besonderheiten im Betäubungsmittelstrafrecht

Die Verteidigung erfordert spezielles Wissen über die rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten der verschiedenen Betäubungsmittel sowie über die besonderen Ermittlungsmethoden der Behörden. Gerade bei vorbereitenden Handlungen oder im Zusammenhang mit mehreren Beschuldigten sind die Verteidigungsstrategien komplex.

Warum spezialisierte Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht wichtig ist

Die rechtlichen Anforderungen und die technischen Ermittlungsverfahren machen eine erfahrene und zielgerichtete Verteidigung notwendig. Nur so können Verfahren oft mit Einstellung, Freispruch oder milderen Strafen enden.

Leistungen im Betäubungsmittelstrafrecht

  • Beratung und Verteidigung in Ermittlungsverfahren
  • Vertretung bei Anklage und Hauptverhandlung
  • Prüfung von Haftbefehlen und Durchsuchungsbeschlüssen
  • Verteidigung bei internationalen Strafverfahren
  • Unterstützung bei der Einordnung von Drogentypen und Mengen

Bundesweite Strafverteidigung bei Betäubungsmitteldelikten

Ich verteidige Sie bundesweit kompetent und engagiert bei allen Vorwürfen im Betäubungsmittelstrafrecht. Mit Erfahrung, direkter Kommunikation und individueller Strategie kämpfe ich für Ihre Rechte – vom Ermittlungsverfahren bis zur letzten Instanz.