Jugendstrafrecht – Kompetente Verteidigung für Jugendliche bundesweit

Jugendstrafrecht – Schutz und Vertretung für junge Mandanten

Das Jugendstrafrecht gilt für Personen zwischen 14 und 21 Jahren und verfolgt einen erzieherischen Ansatz. Ziel ist es, Jugendlichen und Heranwachsenden nicht nur Strafen aufzuerlegen, sondern sie auf einen besseren Weg zu bringen.

Besonderheiten des Jugendstrafrechts

  • Erzieherische Maßnahmen statt reiner Strafverfolgung
  • Berücksichtigung von Alter, Entwicklung und Persönlichkeit
  • Möglichkeit von Verwarnungen, Sozialstunden oder Erziehungsmaßregeln
  • Verfahren oft vertraulicher und weniger formal

Häufige Delikte im Jugendstrafrecht

  • Körperverletzung und Diebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Schulverweigerung und andere Ordnungswidrigkeiten

Wie ich Sie im Jugendstrafrecht verteidige

Mit Fingerspitzengefühl und juristischer Erfahrung setze ich mich für die Rechte junger Mandanten ein. Ich entwickle Strategien, die den erzieherischen Ansatz des Jugendstrafrechts berücksichtigen und eine positive Perspektive bieten.

Leistungen im Jugendstrafrecht

  • Beratung und Vertretung bei Ermittlungsverfahren
  • Begleitung vor Gericht und zu Jugendstrafgerichten
  • Verhandlung über alternative Maßnahmen
  • Unterstützung bei Bewährungsauflagen und Therapieangeboten

Bundesweite Verteidigung im Jugendstrafrecht

Ich biete engagierte und kompetente Verteidigung für Jugendliche und Heranwachsende bundesweit. Mit Respekt und Einsatz kämpfe ich für eine faire und chancenorientierte Lösung.