Fahrverbot umgehen – Ihre Rechte und Möglichkeiten

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Ein Fahrverbot kann für Betroffene erhebliche Konsequenzen haben: Mobilitätseinschränkung, berufliche Nachteile, Verlust von Aufträgen oder sogar die Gefahr des Arbeitsplatzverlusts. Ob es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer oder andere Verkehrsverstöße handelt – viele wissen nicht, dass es oft rechtliche Möglichkeiten gibt, ein Fahrverbot ganz zu vermeiden oder zumindest zu verschieben.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich jeden Fall individuell, entwickle gezielte Verteidigungsstrategien und setze mich dafür ein, dass Sie mobil bleiben. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wann ein Fahrverbot droht, welche rechtlichen Grundlagen gelten, wie Sie vorgehen können und welche Strategien in der Praxis erfolgreich sind.


Inhalt


Rechtsgrundlage für das Fahrverbot

Die gesetzliche Grundlage für Fahrverbote findet sich in § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Demnach kann bei Ordnungswidrigkeiten und bestimmten Straftaten im Straßenverkehr ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten verhängt werden. In besonders schweren Fällen sind auch längere Fahrverbote möglich.

Das Fahrverbot ist eine Nebenfolge – es kommt zusätzlich zu einer Geldbuße oder einer Strafe. Es dient dem Zweck, Verkehrsteilnehmer zu erziehen und künftige Verstöße zu verhindern.

Ein Fahrverbot ist von einem Führerscheinentzug zu unterscheiden (dazu unten mehr). Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, der Führerschein muss jedoch für die Dauer des Verbots in amtliche Verwahrung gegeben werden.

Weitere Informationen zu möglichen Nebenstrafen und Nebenfolgen finden Sie in meinem Beitrag
Strafen im Strafrecht – Welche Strafe droht?.


Wann droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot wird in der Praxis insbesondere bei folgenden Verstößen verhängt:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
    Innerorts: ab 31 km/h zu schnell (Erstverstoß)
    Außerorts: ab 41 km/h zu schnell (Erstverstoß)
  • Rotlichtverstöße
    Rot länger als eine Sekunde oder mit Gefährdung anderer
  • Alkoholverstöße
    0,5 ‰ oder mehr ohne Ausfallerscheinungen (Ordnungswidrigkeit)
    Unter 0,5 ‰, aber mit Ausfallerscheinungen (Straftat)
  • Wiederholungstäter
    Mehrfache Verkehrsverstöße in kurzer Zeit
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
    Etwa durch zu dichtes Auffahren, riskante Überholmanöver oder Handy am Steuer mit Gefährdung

Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

  • Fahrverbot: zeitlich begrenzt (1–3 Monate), Fahrerlaubnis bleibt bestehen, Führerschein wird nach Ablauf automatisch zurückgegeben.
  • Führerscheinentzug: Entziehung der Fahrerlaubnis, Neuerteilung erst nach Antrag bei der Führerscheinstelle, oft mit MPU oder Fahrprüfung verbunden.

Gerade dieser Unterschied ist für Betroffene entscheidend. Während ein Fahrverbot in manchen Fällen abgewendet werden kann, ist der Führerscheinentzug deutlich schwerwiegender.


Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu umgehen

Ein Fahrverbot ist nicht in jedem Fall zwingend. Mögliche Ansätze:

  1. Form- und Messfehler

    • Fehlerhafte Beschilderung
    • Nicht geeichtes oder falsch bedientes Messgerät
    • Fehlerhafte Protokollierung
  2. Härtefallregelung (§ 4 Abs. 4 BKatV)

    • Gefahr des Arbeitsplatzverlusts
    • Existenzgefährdung (z. B. Selbständige mit Kundenterminen)
  3. Umwandlung in höhere Geldbuße

    • Vor allem bei Ersttätern möglich
    • Kein Anspruch, aber Verhandlungsspielraum
  4. Rechtfertigender Notstand (§ 16 OWiG)

    • Z. B. medizinischer Notfall

Fahrverbot verschieben – taktische Überlegungen

Wer ein erstes Fahrverbot erhält, kann den Antritt innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Das ist insbesondere sinnvoll, um:

  • Urlaubszeiten zu nutzen
  • Projekte oder wichtige berufliche Phasen abzuschließen
  • Ersatzfahrmöglichkeiten zu organisieren

Wichtig: Diese Möglichkeit besteht nur für Ersttäter innerhalb der letzten zwei Jahre.


Verteidigungsstrategien im Bußgeldverfahren

Ein spezialisierter Anwalt prüft unter anderem:

  • Ist die Messung gerichtsfest?
  • Wurden Verfahrensfristen eingehalten?
  • Liegen entlastende Umstände vor?
  • Ist der Tatvorwurf überhaupt nachweisbar?
  • Gibt es verfahrensrechtliche Verstöße (z. B. keine ordnungsgemäße Belehrung)?

Je früher anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird, desto besser sind die Chancen, das Fahrverbot abzuwenden.


Praxisbeispiele aus der Verteidigung

  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Mandant war 43 km/h zu schnell, Messung mit Gerät ohne gültige Eichung → Verfahren eingestellt.
  • Rotlichtverstoß: Videoauswertung zeigte, dass die Ampel erst kurz vor der Haltelinie auf Rot sprang → Fahrverbot aufgehoben, nur Geldbuße.
  • Berufskraftfahrer: Härtefallantrag wegen drohendem Jobverlust → Fahrverbot in Geldbuße umgewandelt.

FAQ – Häufige Fragen

Kann man ein Fahrverbot immer umgehen?
Nein, aber oft gibt es Verteidigungsansätze.

Wie lange dauert das Verfahren?
Von Einspruch bis Entscheidung meist 2–6 Monate.

Kann man ein Fahrverbot ins Wochenende legen?
Nein, aber man kann den Beginn taktisch planen.

Gibt es Fahrverbote auch bei Straftaten?
Ja, z. B. bei Gefährdung des Straßenverkehrs.

Mehr zu Nebenfolgen wie Fahrverbot finden Sie im Beitrag
Allgemeines Strafrecht – Kompetente Verteidigung bei klassischen Straftaten.


Warum anwaltliche Hilfe entscheidend ist

Ein Fahrverbot trifft viele unvorbereitet. Ohne anwaltliche Prüfung riskieren Sie, Chancen auf Abwendung zu verpassen.
Ich setze mich dafür ein, dass Ihr Fahrverbot vermieden oder verschoben wird – mit fundierter Verteidigung und taktischem Vorgehen.


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