Beleidigungen – strafbar oder erlaubt? Anwalt klärt auf

Beleidigungen: Wann wird’s strafbar?
Beleidigungen gehören zu den häufigsten Konflikten im Alltag – ob im Streit, online oder im Straßenverkehr. Doch nicht jede abwertende Aussage ist gleich strafbar. Ich erkläre Ihnen als Anwalt für Strafrecht, was juristisch als Beleidigung gilt und welche Konsequenzen drohen können.
Was ist eine strafbare Beleidigung?
Laut § 185 StGB ist eine Beleidigung jede ehrverletzende Äußerung, die nicht mehr sachlich ist.
Beispiele für strafbare Beleidigungen:
- „Du Idiot“, „Drecksau“, „Bastard“
- Gesten: Stinkefinger, Mittelfinger
- Beleidigungen per WhatsApp, E-Mail oder Kommentar
- Schimpfworte gegenüber Polizei, Behörden, Kollegen
Wichtig: Der Kontext entscheidet. Auch ein harmloses Wort kann zur Beleidigung werden – z. B. in Kombination mit Tonfall, Absicht oder Situation.
Welche Strafe droht bei Beleidigungen?
Je nach Schwere und Häufigkeit:
- Geldstrafe (z. B. 30 Tagessätze)
- Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
- Bis zu 2 Jahre, wenn die Beleidigung öffentlich geschieht (z. B. in sozialen Medien)
Was ist erlaubt – und was nicht?
Nicht strafbar sind z. B.:
- Kritik an Verhalten, nicht an der Person
- Satire, wenn nicht gezielt ehrverletzend
- Werturteile, sofern sachlich
Ob eine Aussage strafbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Gerichte prüfen Sprache, Umstände und die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen.
Anzeige wegen Beleidigungen – was tun?
Wenn Sie eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten haben:
✅ Keine Aussage ohne Anwalt
✅ Akteneinsicht beantragen lassen
✅ Beweislage prüfen
✅ Einstellung beantragen (oft gegen Geldauflage möglich)
Ich berate Sie, wie Sie sich richtig verhalten und verteidige Sie gegen unberechtigte Vorwürfe.
Als Anwalt helfe ich bei Beleidigungsvorwürfen
Ich vertrete Mandanten bundesweit bei:
- Anzeigen wegen Beleidigungen
- Konflikten im Straßenverkehr oder mit Behörden
- Online-Beleidigungen (Social Media, Foren)
- Verfahren wegen Beamtenbeleidigung oder Polizisten
Kontakt – jetzt beraten lassen
📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de
Ich prüfe Ihre Situation und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Beleidigungen müssen nicht das Ende sein – handeln Sie frühzeitig.
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