§ 242 StGB – Diebstahl: Strafen, Anzeige & anwaltliche Hilfe

§ 242 StGB – Diebstahl: Was droht bei einer Anzeige?
Diebstahl ist in Deutschland nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Bereits der Griff in ein Regal mit der Absicht zu stehlen, kann den Tatbestand erfüllen.
Was ist Diebstahl nach § 242 StGB?
Diebstahl liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache:
✅ wegnehmen
✅ mit der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen
Beispiele:
- Ladendiebstahl
- Diebstahl im Freundeskreis
- Fahrraddiebstahl
- Diebstahl aus Kfz
- Diebstahl am Arbeitsplatz
Welche Strafe droht bei Diebstahl?
- Geldstrafe oder
- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
- Bei geringwertigen Sachen (unter ca. 50 €): häufig Einstellung oder Verwarnung
Bei besonders schwerem Diebstahl (§ 243 StGB): Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren
Was gilt bei Ladendiebstahl?
Auch „kleine“ Diebstähle werden strafrechtlich verfolgt. Typisch:
- Anzeige durch Kaufhausdetektiv
- Hausverbot
- Strafbefehl oder Anklage
- Bei Jugendlichen: häufig Erziehungsmaßregeln statt Strafe
Anzeige wegen Diebstahl – was tun?
📌 Nichts zugeben – auch nicht im Laden
📌 Keine vorschnellen Aussagen gegenüber Polizei oder Detektiven
📌 Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt für Strafrecht
📌 Akteneinsicht abwarten
📌 Mögliche Verteidigungsansätze prüfen:
- Fehlende Zueignungsabsicht
- Irrtum oder Versehen
- Mangel an Beweisen
Verjährung bei § 242 StGB
Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 5 Jahre ab Tatzeitpunkt. Danach kann die Tat nicht mehr verfolgt werden.
Meine Hilfe als Anwalt bei Diebstahl
Ich helfe Ihnen bei:
- Verteidigung gegen den Tatvorwurf
- Vermeidung einer Hauptverhandlung
- Abwehr von Vorstrafen
- Jugendstrafrecht
- Rückführung gestohlener Ware zur Strafmilderung
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Als Anwalt für Strafrecht vertrete ich Sie kompetent bei Diebstahl – egal ob es um einen einmaligen Fehltritt oder eine komplexere Anklage geht.
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