§ 242 StGB – Diebstahl: Strafen, Anzeige & anwaltliche Hilfe

3 Min. Lesezeit
Rechtsanwalt Tom Beisel
Rechtsanwalt Tom Beisel

§ 242 StGB – Diebstahl: Was droht bei einer Anzeige?

Diebstahl ist in Deutschland nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Bereits der Griff in ein Regal mit der Absicht zu stehlen, kann den Tatbestand erfüllen.


Was ist Diebstahl nach § 242 StGB?

Diebstahl liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache:

wegnehmen
mit der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen

Beispiele:

  • Ladendiebstahl
  • Diebstahl im Freundeskreis
  • Fahrraddiebstahl
  • Diebstahl aus Kfz
  • Diebstahl am Arbeitsplatz

Welche Strafe droht bei Diebstahl?

  • Geldstrafe oder
  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
  • Bei geringwertigen Sachen (unter ca. 50 €): häufig Einstellung oder Verwarnung

Bei besonders schwerem Diebstahl (§ 243 StGB): Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren


Was gilt bei Ladendiebstahl?

Auch „kleine“ Diebstähle werden strafrechtlich verfolgt. Typisch:

  • Anzeige durch Kaufhausdetektiv
  • Hausverbot
  • Strafbefehl oder Anklage
  • Bei Jugendlichen: häufig Erziehungsmaßregeln statt Strafe

Anzeige wegen Diebstahl – was tun?

📌 Nichts zugeben – auch nicht im Laden
📌 Keine vorschnellen Aussagen gegenüber Polizei oder Detektiven
📌 Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt für Strafrecht
📌 Akteneinsicht abwarten
📌 Mögliche Verteidigungsansätze prüfen:

  • Fehlende Zueignungsabsicht
  • Irrtum oder Versehen
  • Mangel an Beweisen

Verjährung bei § 242 StGB

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 5 Jahre ab Tatzeitpunkt. Danach kann die Tat nicht mehr verfolgt werden.


Meine Hilfe als Anwalt bei Diebstahl

Ich helfe Ihnen bei:

  • Verteidigung gegen den Tatvorwurf
  • Vermeidung einer Hauptverhandlung
  • Abwehr von Vorstrafen
  • Jugendstrafrecht
  • Rückführung gestohlener Ware zur Strafmilderung

Jetzt beraten lassen

📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de

Als Anwalt für Strafrecht vertrete ich Sie kompetent bei Diebstahl – egal ob es um einen einmaligen Fehltritt oder eine komplexere Anklage geht.

Strafverteidiger Tom Beisel.jpg

Rechtliche Beratung benötigt?

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns