Drogenhandel: Strafen, Verfahren & Hilfe vom Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Drogenhandel: Was droht bei einer Anzeige?
Drogenhandel ist ein zentrales Delikt im Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) – und wird von Polizei und Staatsanwaltschaft mit hoher Priorität verfolgt. Schon kleinere Mengen können zu erheblichen Strafen führen.
Was ist Drogenhandel nach dem BtMG?
Der Begriff „Drogenhandel“ umfasst nach § 29 BtMG:
- das Veräußern, Weitergeben oder Verkaufen von Drogen
- die Vermittlung eines Geschäfts
- das Besorgen oder Lagern mit Verkaufsabsicht
Typische Substanzen:
- Cannabis (Marihuana, Haschisch)
- Kokain
- Amphetamin („Speed“)
- Ecstasy
- Heroin
- Methamphetamin („Crystal Meth“)
Welche Strafe droht bei Drogenhandel?
🔴 § 29 BtMG: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
🔴 § 29a BtMG: Bei Waffen, Minderjährigen oder harten Drogen – mindestens 1 Jahr Haft
🔴 § 30 BtMG: Bandenhandel oder große Mengen – Mindeststrafe: 2 Jahre
🔴 § 30a BtMG: Besonders schwere Fälle – ab 5 Jahren Haft
👉 Viele Fälle werden mit Haftstrafen ohne Bewährung geahndet – besonders bei Wiederholungstätern oder gewerblichem Handel.
Hausdurchsuchung oder Festnahme wegen Drogen?
Wenn bei Ihnen durchsucht wurde oder ein Strafverfahren läuft:
🛑 Schweigen Sie – machen Sie keine Angaben zur Sache
🛑 Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt für BtMG-Straftaten
🛑 Nichts unterschreiben, keine Einwilligung zur Durchsuchung
Ich beantrage für Sie Akteneinsicht, prüfe die Beweise und berate Sie zu möglichen Verteidigungsstrategien.
Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?
Als erfahrener Strafverteidiger prüfe ich:
✅ Besitz vs. Handeln (reiner Konsum ≠ Handel)
✅ Fehlen von Verkaufsabsicht
✅ Verwertungsverbot bei Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss
✅ Beweislücken oder Verfahrensfehler
✅ Kooperationsmöglichkeiten zur Strafmilderung
Strafmilderung durch Aussage oder Therapie?
In manchen Fällen ist Kronzeugenregelung (§ 31 BtMG) oder eine Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG) möglich – etwa bei Suchterkrankung. Hier ist Fingerspitzengefühl und rechtliche Begleitung entscheidend.
Jetzt verteidigen lassen – bevor es zu spät ist
📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de
Ich bin Ihr Anwalt für Drogenhandel, Hausdurchsuchung und BtMG-Strafverfahren. Mit Erfahrung, Diskretion und klarer Strategie setze ich mich für Ihr Recht ein.
Rechtliche Beratung benötigt?
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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