§ 243 StGB – Besonders schwerer Diebstahl: Was droht?

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Rechtsanwalt Tom Beisel
Rechtsanwalt Tom Beisel

§ 243 StGB – Besonders schwerer Diebstahl

Wer sich dem Vorwurf des Diebstahls stellen muss, sieht sich oft mit § 243 StGB konfrontiert. Dieser regelt die sogenannten besonders schweren Fälle des Diebstahls.


Wann liegt ein besonders schwerer Fall vor?

Ein Diebstahl wird dann härter bestraft, wenn bestimmte qualifizierende Umstände vorliegen. Beispiele:

  • Einbruch in Wohnräume, Geschäftsräume oder Dienstgebäude
  • Diebstahl zur Nachtzeit
  • Gewalt gegen Sachen, z. B. Aufbrechen eines Tresors
  • Mitführung von Werkzeugen zur Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen
  • Diebstahl aus Kirchen, Behörden oder Katastrophengebieten
  • Diebstahl mit besonders hohem Wert
  • Gewerbsmäßiger Diebstahl

Strafandrohung bei § 243 StGB

Die Strafe beträgt:
👉 3 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe

In minder schweren Fällen:
👉 Freiheitsstrafe von 1 Monat bis zu 5 Jahren

Ein Strafbefehl ist bei § 243 StGB nicht mehr üblich – es droht Hauptverhandlung und ggf. Untersuchungshaft.


Beispiele aus der Praxis

  • Einbruch in ein Restaurant mit Bargeldkassette
  • Aufhebeln eines Kellerfensters und Entwendung von Werkzeug
  • Ladendiebstahl nachts mit Dietrich-Set
  • Seriendiebstahl in Supermärkten mit Verkauf über eBay

In diesen Fällen wird regelmäßig von einem besonders schweren Fall ausgegangen.


Was kann ich als Anwalt für Sie tun?

Ich verteidige Sie in jedem Stadium des Verfahrens:

  • Akteneinsicht und Einschätzung der Beweislage
  • Prüfung, ob § 243 überhaupt einschlägig ist
  • Strategien zur Vermeidung der Hauptverhandlung
  • Reduzierung auf einfachen Diebstahl (§ 242 StGB)
  • Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft

Jetzt handeln – frühzeitig ist besser

📞 Telefon: +49 172 8974716
✉️ E-Mail: beisel@duckscheer.de

Wird Ihnen ein besonders schwerer Diebstahl vorgeworfen?
Dann sollten Sie sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. In vielen Fällen lässt sich die Strafe deutlich mildern – oder das Verfahren ganz einstellen.


Je früher ich Einsicht in die Ermittlungsakte habe, desto besser können wir gemeinsam Ihre Verteidigung aufbauen.

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