Zusammengesetzte Urkunde – Bedeutung, Beispiele & Strafbarkeit nach § 267 StGB

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Rechtsanwalt Tom Beisel
Rechtsanwalt Tom Beisel

Was ist eine zusammengesetzte Urkunde?

Die zusammengesetzte Urkunde ist ein Spezialfall der Urkunde im Sinne des Strafrechts (§ 267 StGB).
Sie besteht aus zwei Teilen:

  1. Einer verkörperten Gedankenerklärung (z. B. ein handgeschriebener Zettel)
  2. Einem Bezugsobjekt, mit dem die Erklärung fest verbunden ist (z. B. ein Ausweis, ein Fahrzeug, ein Paket)

Beide Teile bilden eine gedankliche Einheit und sollen zusammen eine Beweisfunktion erfüllen.


📌 Beispiel:

Ein Zettel mit dem handschriftlichen Vermerk „Parkschein gültig bis 16:00 Uhr“ liegt hinter der Windschutzscheibe.
➡️ Zusammengesetzte Urkunde (Zettel + Auto)

Wenn der Zettel manipuliert ist oder gar nicht vom tatsächlichen Aussteller stammt, kann das eine Urkundenfälschung sein.


Wann ist eine zusammengesetzte Urkunde gefälscht?

Eine Urkunde ist gefälscht, wenn:

  • sie nicht vom vermeintlichen Aussteller stammt (Identitätstäuschung)
  • der Inhalt verfälscht wird (z. B. Uhrzeit verändert)
  • sie unbefugt hergestellt wurde

Bei zusammengesetzten Urkunden gilt:
➡️ Schon die Trennung der beiden Bestandteile (z. B. Parkschein und Fahrzeug) kann den Urkundencharakter aufheben.


§ 267 StGB – Urkundenfälschung

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr

  • eine unechte Urkunde herstellt,
  • eine echte Urkunde verfälscht oder
  • eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht,

macht sich strafbar.

Strafmaß:

  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder
  • Geldstrafe

Verteidigung bei Urkundsdelikten

Als Anwalt für Strafrecht prüfe ich:

✅ Ist wirklich eine zusammengesetzte Urkunde gegeben?
✅ Ist die Beweisfunktion beeinträchtigt worden?
✅ Lässt sich die Täuschungsabsicht beweisen?
✅ Gibt es Verfahrensfehler bei der Beweissicherung?


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